Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Urmel91 am 11.09.2017, 15:22 Uhr

Frage bezüglich Elternzeit

Hey ihr
Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen.
Wir sind gerade dabei schon mal Elterngeld Anträge auszufüllen und uns Gedanken darüber zu machen wie lange wir Elternzeit nehmen wollen.
Ich werde wahrscheinlich 2 Jahre zuhause bleiben. Mein Partner möchte gerne auch 1-2 Monate im 4-6. Lebensmonat Elternzeit nehmen.
Jetzt hatte ich heute ein Gespräch mit der Elterngeldstelle und die meinten dass es reicht wenn mein Partner 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit dem Arbeitsgeber schriftlich Bescheid gibt.
Die auf der Arbeit meinten zu ihm dass er das jetzt machen muss da es dafür schon fast zu spät wäre und er es sonst nicht bekommen würde
Was ist denn jetzt nun richtig ?
Es ist sowieso schon alles kompliziert mit den Anträgen und alles

 
4 Antworten:

Re: Frage bezüglich Elternzeit

Antwort von Luna-89 am 11.09.2017, 15:26 Uhr

https://www.elterngeld.net/elternzeit-vater.html

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Re: Frage bezüglich Elternzeit

Antwort von sneram am 11.09.2017, 16:54 Uhr

Hallo,
rein rechtlich muss der Antrag min. sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden.
Und immer dran denken, Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld

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Re: Frage bezüglich Elternzeit

Antwort von Danyshope am 11.09.2017, 19:10 Uhr

Elternzeit:
Grundsätzlich gilt, mann wie Frau können unabhängig von einander ihre EZ gestalten. Man muss sich aber für die ersten beiden Jahre festlegen - und das heißt eben zur Geburt. Nur, Frau hat wegen dem absoluten Beschäftigungsverbot namens Mutterschutz etwas mehr Zeit. rechnerisch läuft die EZ dann aber trotzdem ab Geburt. meldet man weniger wie 2Jahre an, dann kann der AG einer Verlängerung widersprechen. genauso muss der AG nicht auf die 7 Wochen Frist vorher bestehen, er kann es aber. Und man sollte dem AG auch bereits bei der Meldung mitteilen ob man evtl vor hat innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten.

"Bekommen" tut er aber so oder so nichts vom AG. genauso wenig wie du. EZ bedeutet nicht mehr wie der uUstand das der Arbeitsvertrag für die gemeldete Zeit ruht. Und für danach erhalten bleibt. DAS ist Elternzeit.

Und, mann kann jedes beliebige Datum nehmen für die EZ zwischen Geburt und dem Vortag vor dem 3ten Geburtstag - als Start und Enddatum. Wie man mag, also nix mit ganzen Jahren, Monaten oder ähnlichem.

Elterngeld
Etwas anderes ist das EG. das kann man eh erst nach der Geburt beantragen, weil man da nämlich unter anderen erst die Geburtsurkunde bekommt. Man kann die Vordrucke vorher ausfüllen, schon einschicken und Rest dann nachher nachreichen. meistens dauert es dann aber länger weil gleich vollständige Anträge meistens bevorzugt werden. EG kann man nur nach GANZEN LebensMONATEN bekommen. Und man muss mindestens 2 volle Monate nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Frau hat das durch den Mutterschutz, bei Mann ist es halt wichtig das er seine 2 vor dem 14ten Lebensmonat durch hat. Und, im Gegensatz zur EZ wo man eben bis zu 30 Std ohne Verdiensthöhe arbeiten darf, ist Einkommen beim EG immer Meldepflichtig und wird entsprechend dann verrechnet. Davon ab ist es so das ihr GEMEINSAM 14 Monate habt, wenn ihr also gleichzeitig daheim bleibt verbraucht ihr in dem Zeitraum doppelte EG-Monate. EG meldet man auch nicht dem AG sondern der entsprechenden Kasse.

Man muss auch nicht in EZ sein um EG zu bekommen, aber man darf eben um überhaupt EG zu bekommen nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.

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Re: Frage bezüglich Elternzeit

Antwort von liliaceae am 11.09.2017, 20:47 Uhr

Rechtlich gesehen 7 Wochen, zum Wohle des Arbeitsklimas so früh wie möglich.
Auch Arbeitgeber wollen planen dürfen!
Alles Gute euch

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