Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zweizahn, 16. SSW am 14.10.2010, 10:21 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

wisst ihr, wer mein Gehalt bei BV weiterzahlt? An wen muss ich mich wenden? Ich habe jetzt seit 2 Wochen nichts gehört und würde gerne mal wissen wie es weitergeht. Ich habe den Brief vom Doc beim Arbeitgeber abgegeben und man sagte mir, dass alles weitere geregelt würde.

 
14 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mandy.böttcher, 6. SSW am 14.10.2010, 10:28 Uhr

Das würde mich auch interressieren, da ich bis nächsten Mittwoch krank bin und dann in den BV muss. lg

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von dennethw am 14.10.2010, 10:32 Uhr

Gehalt bekommst du weiter vom Arbeitgeber. Der kann es sich aber irgendwie zurückholen. Ich glaube von der Berufsgenossenschaft.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Princess01, 24. SSW am 14.10.2010, 10:45 Uhr

Der Arbeitgeber muss ganz normal Deinen Lohn weiter zahlen. Er rechnet das zwar dann intern mit der KK gegen, aber das ist ja nicht Dein Bier!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Zweizahn, 16. SSW am 14.10.2010, 10:56 Uhr

na, dann kann ich mich ja zurücklehnen und warten

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mandy.böttcher, 6. SSW am 14.10.2010, 11:10 Uhr

Na dann noch eine schöne Schwangerschaft !!!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von gosia2209, 23. SSW am 14.10.2010, 11:40 Uhr

wenn du schichtdienst arbeitest falllen die sichtszulagen weg früh, spät u. nacht sind bei mir 200 bis 250 euro und auch die wochenend zulage fällt weg

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Zulagen

Antwort von selena85, 26. SSW am 14.10.2010, 11:49 Uhr

Von den Zulagen hat man als Schwangere doch eh nichts, weil man nicht im Spät- und Nachtdienst beschäftigt werden darf.

An Sonn- und Feiertagen darf man auch nicht eingesetzt werden, also fallen diese Zulagen auch so oder so weg, auch wenn man kein BV hat.

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Re: Zulagen

Antwort von engelchen0108, 25. SSW am 14.10.2010, 11:53 Uhr

es kommt drauf an ab wann die spätschichtzulage bezahlt wird.
ich bekomme diese weiterhin da bei mir ab 16 oder 18 uhr die zulagenzeit anfängt.
es gibt klar keine nachtschicht mehr weil die ja ab 21-22 uhr anfängt und eine schwangere ja nur zwischen 6-20 uhr arbeiten darf.

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Re: Zulagen

Antwort von selena85, 26. SSW am 14.10.2010, 11:59 Uhr

Ich bin hier natürlich von der gesetzlichen Lage ausgegangen, nicht von Betreibseigenen Vereinbarungen ;) Also halt nach 20 Uhr.

Hier gibts nirgendwo/ selten eine Zulage ab 16 Uhr :) Das ist noch absolut normale Arbeitszeit.

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Re: Zulagen

Antwort von Eule29, 18. SSW am 14.10.2010, 12:14 Uhr

Bei uns auch ;-)

Genauso wie Sonn- und Feiertagsarbeit in bestimmten Bereichen absolut zulässig ist!

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Zulagen werden bezahlt

Antwort von mamajuli am 14.10.2010, 14:16 Uhr

Hallo,

ich muss mich mal einmischen.
Einer Schwangeren mit Beschäftigungsverbot dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen, das ist ja ein Grund warum es das BV gibt. Der Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt mit den durchschnittlichen Zulagen (Schicht, Bereitschaftsdienst...) aus. Er bekommt das aus einer Pflichtversicherung zurück. Für die Zulagen wird ein Zeitraum von drei Monaten genommen und ein Durchschnitt der Zulagen errechnet, das bekommst du dann zusätzlich zum Grundgehalt.
Bei mir war das so und ich bin Krankenschwester bezahlt nach AVR. Es war bei mir sogar so, das mein Geld im BV etwas über dem lag was ich vorher verdient hatte, weil ich einen Monat mit sehr vielen Bereitschaftsdienst drin hatte.

LG mamajuli

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Re: Zulagen

Antwort von gosia2209, 23. SSW am 14.10.2010, 14:27 Uhr

bei uns arbeiten die schwangeren auch im spätdienst aber nur bis 20 uhr und wochenende würd auch gearbeitet

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Re: Zulagen

Antwort von gosia2209, 23. SSW am 14.10.2010, 14:34 Uhr

ich arbeite ja sonst nur im nachtdienst im krankenhaus bekomme nur regelvergüttung. das der arbeitsgeber das ganze geld zurück bekommt ist richtig deshalb auch gemein das man keine schichtzulage bekommt ich bin froh das ich überhaupt geld bekommen und nicht arbeiten muß dann muß ich mir nicht noch mehr sorgen ums baby machen, ich stehe ja auch nicht auf den plan da können die ja nicht sehen mit wievielen nächten und mit wievielen wochenenden ich eingeplant währe war ja unterschiedlich. 2 -3 wochenenden und ca 14-16 nächte und die meisten feiertage

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Re: Zulagen@gosia

Antwort von mamajuli am 14.10.2010, 15:38 Uhr

Deswegen nimmt man ja auch die letzten 3 Arbeitsmonate und errechnet daraus einen Durchschnitt der Zulagen und die werden dann auch ausbezahlt. Ich würde mich schleunigst mit den Tarifbestimmungen vertraut machen und die Personalabteilung informieren und nachfragen, wenn man mir das nicht ausbezahlen würde.

LG mamajuli

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