Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Voegelchen86 am 30.05.2017, 9:19 Uhr

Beschäftigungsverbot

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Bin seit der 9.ssw krank geschrieben wegen leichten Blutungen, höchstwahrscheinlich durch Stress und langes stehen auf Arbeit verursacht.
Meine Fä rät mir jetzt zum BV aufgrund der Arbeitsbedingungen, sie kann es mir aber nicht alLeine austeilen, nur mit Rücksprache arbeitgeber, da gesundheitlich alles io jetzt ist. Der Arbeitgeber möchte sich aber dahingehend nicht bei ihr melden. Ärztin will ihn nicht hinterhertelefonieren und will mich weiter krank schreiben. So rutsch ich aber ab nächste Woche ins Krankengeld und das ist einfach zu wenig. Weiss nicht wie ich da am besten vermitteln kann?? Ist ja eigentlich auch nicht meine Aufgabe mich da hingehend rumzustressen. Der AG ist ja eigentlich verpflichtet wenn er mir kein schwangerengerechten platz anbieten kann. Will er aber nicht da Hochsaison ist und er mich braucht. Aber das bringt ja ihm nicht wenn ich ständig krank bin. Scheint er aber nicht zu verstehen. Bin verzweifelt.

 
12 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von chipsi am 30.05.2017, 9:41 Uhr

Darf ich fragen was du arbeitest? Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft auch immer Blutungen und ging trotzdem zur Arbeit. Ich konnte mich gut zu Hause erholen und machte weniger in meiner Freizeit. Da ich in der Schweiz arbeite kenne ich BV nicht. Da geht man immer zur Arbeit. Bis eine Woche vor Termin war ich noch da. War nicht immer toll, aber die hiesigen Mütter tuen es hier auch so und bekommen gesunde Babies. Vielleicht kannst du dich auch mental entspannen, wenn du schon vorher bei Stress mit dem Körper reagierst hast, dann kommt das auch in der Schwangerschaft. Ich arbeitete am Flughafen hinter dem Schalter und das auch mit grosser Kugel.
Ach nochmals Versuch es doch mit halbtags, dann musst du nicht ganz zu Hause sein.
Grace

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Soie am 30.05.2017, 9:50 Uhr

Du kannst beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen, die prüfen dann ob der Arbeitgeber die Mutterschutzrichtlinien einhält.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Naddelinchen am 30.05.2017, 10:00 Uhr

Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen, die prüfen deinen Arbeitsplatz und geben dem Chef dann nochmal die Chance diesen entsprechend den Mutterschutzrichtlinien umzugestalten. Sollte er dies nicht tun bzw ihm das nicht möglich sein, muss ein bv ausgesprochen werden soweit ich weiß (kann aber auch sein, dass noch eine Stelle informiert wird und dann erst gehandelt wird). Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Voegelchen86 am 30.05.2017, 10:12 Uhr

Ich arbeite als Backwarenverkäuferin und helfe täglich in der Backstube mit da quasi verkauf und Backstube eins ist. Unsere kuchenbleche wiegen bestückt bis 10 Kilo die Theke befindet sich direkt neben einem 2stöckigen großen holzbackofen unter der Woche eine Tagschicht 9 Stunden als einzige Verkäuferin, an den Wochenende bei Schichtwechsel ca. 3 Stunden zu zweit. Bäcker gehen gegen mittag. Einhalten der pausen ist so gut wie nie drin weil wir in einen stark besuchten touristischen Gebiet sind. Im Sommer werden es schon über 40 Bis 45 Grad im verkaufsraum.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von chipsi am 30.05.2017, 11:15 Uhr

Es hört sich jetzt nicht nach extremer Arbeit an, aber nicht jeder ist gleich belastbar. Was die einen schlimm finden, die anderen nicht. Da ich dich persönlich nicht kenne, kannst nur du entscheiden wie weiter. Ich würde das machen, was die anderen dir empfohlen haben. Alles gute wünsche ich dir.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lovie am 30.05.2017, 12:48 Uhr

Es heißt Mutterschutz GESETZ und nicht Wunschkonzert.

Hält sich der AG nicht daran, verständige das Gewerbeaufsichtsamt und die sorgen dafür dass er es einhält.

Fraglich ist allerdings ob dich der AG dann nachher (wenn dein Kündigungsschutz abgelaufen ist) noch weiter beschäftigt.

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Na, heute schon ins Schwimmbecken gepinkelt?

Antwort von Lovie am 30.05.2017, 12:49 Uhr

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So ekelhaft owt

Antwort von Christine70 am 30.05.2017, 13:55 Uhr

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von toastie am 30.05.2017, 16:05 Uhr

Hallo,

Dein Chef soll sich nicht so anstellen.
Jetzt bist du krank. Dein AG hat niemanden der dich vertritt.
Wenn er dir ein BV gibt darf er sofort jemanden neues einstellen.

Ich finde nicht das sie sich anstellt.
Mit Blutungen ist nicht zu spaßen.

Ich persönlich finde das das wohl der Mutter und des Ungeborenen an erster Stelle steht.

Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Tina_33 am 30.05.2017, 18:11 Uhr

Niemals werden es im Verkaufsraum 40-45 Grad. Da würde niemand mehr einkaufen kommen und die Waren würden verderben.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Voegelchen86 am 31.05.2017, 14:41 Uhr

Bei uns leider ja. Wie gesagt ein großer 2stöckiger Holzbackofen befindet sich im Verkaufsraum welcher täglich in der Hauptsaison bis Mittags oder gar länger im Betrieb ist. Wir verkaufen überwiegend Brot. Brötchen und Kuchen gehören auch dazu.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nicistern am 31.05.2017, 21:56 Uhr

Hallo,

Also ich weiss das der Hausarzt auch das Beschäftigungsverbot raus schreinrn kann. Ich würde es mit ihm mal durchsprechen..

Alles gute:)

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