Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Katzenbärin am 04.04.2015, 8:52 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich bin 35 Jahre und arbeite als Physiotherapeutin 40 Stunden in einer Praxis.
Ich behandle viele Schlaganfall, bettlägerige Pat.. Welche auch gehoben und umgesetzt werden müssen. Bin viel auf Hausbesuch,wo die Betten meist sehr niedrig sind und ich mich knieend davor hocke oder gebückt im Stehen arbeite. In der Praxis stehe ich fast nur. Darf der Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilen!
Lg und schöne Ostern

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von mia89, 21. SSW am 04.04.2015, 9:05 Uhr

hu,hu.
also nur weil du viel stehen musst ,bekommst du kein bv....
wenn du aber schwer heben musst oder so, dann schon...
bzw. muss dir dein Arbeitgeber eine andere aufgabe geben,die " schwangeren-gerecht" ist....

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von yola-noah am 04.04.2015, 9:17 Uhr

Das macht eigentlich der AG in deinem Fall.

Bzw der AG muss dafür sorgen, dass du Tätigkeiten machst, die du auch machen kannst/darfst. Dh er könnte dich auch für die Zeit der Schwangerschaft ins Büro versetzen... wenn er dir einen solchen Job nicht geben kann dann schickt er dich ins BV.

Der FA stellt ein Beschäftigungsverbot aus, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gut in deinem Job aufgehoben bist, zB wegen vorzeitiger Wehen, Stress, dauerhafter Übelkeit etc....es ist auch ein Teilzeit BV möglich. zB darfst du dann nicht mehr als 3Std am Tag arbeiten.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Tiffy_78, 24. SSW am 04.04.2015, 10:26 Uhr

Eine Physiotherapeutin, die ich kenne,hat eins vom Arzt bekommen, nachdem sie erzählt hat, dass sie oft schwer heben etc muss. Sprich sei eben FA einfach mal drauf an und erkläre das Problem. Nicht jeder Arbeitgeber sieht das selbst ein,und da möchte man ja auch nicht betteln, weil man ja später dort auch arbeiten will.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kiinmi am 04.04.2015, 12:18 Uhr

Hi, bin auch PT und gehe noch arbeiten. Allerdings max 4h am Stück (vor der ss auch schon) Vollzeit würde bis zum ende definitiv nicht gehen, merke jetzt schon, dass es immer anstrengender wird.
Dein Arzt muss es der Gewerbeaufsicht melden. Hausbesuche und sachen wie Transfer sind definitiv tabu. Dein chef muss deinen plan so machen, dass es für dich machbar ist, also nur noch in der Praxis und am besten keine neuros. Regelmäßige, bezahlte, Pause kannst du auch drauf bestehen!

Meine Ärztin hätte mir nie ein ein BV ausgestellt. Aber fragen kostet nix.
Wenn dein chef deinen arbeitsplatz nicht umgestalten kann, muss er es dir ausstellen (viele machen das, weil es für sie einfach einfacher ist).
Wenn er uneinsichtig ist, mit der Gewerbeaufsicht drohen.
Habe ich in meiner ersten ss auch gemacht. Was meinst du wie schnell mein AG gehandelt hat ;-) Das war aber auch in einer reha, die hhatten viele Möglichkeiten für einen schon Arbeitsplatz.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Cojote, 13. SSW am 04.04.2015, 13:02 Uhr

Du musst mit deinem AG und Arzt reden.
Das heben ist nicht in Ordnung.
Laut Gesetz nur 5 kg.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von caro1987 am 04.04.2015, 13:46 Uhr

Mach dich nicht verrückt....
Jeder gute Arzt wird dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.04.2015, 14:03 Uhr

Das ist ein Irrtum! Die Gynäkologen werden immer mehr zur Verantwortung gezogen was falsch erteile bv's angeht!!! Der Sinn dahinter ist, das Arbeitgeber endlich in die Pflicht genommen werden, den schwangeren Frauen einen passenden Platz zu geben! Die sind dafür zuständig und nicht ein Gynäkologe mit erbarmen! Mal ganz davon ab könnte dann ja jede schwangere zum gyn gehen und sagen "ich bin pt, muss den ganzen tag schwer heben". Kontrolliert ja keiner.

Guter Arzt = BV ist also eine absolute Fehleinschätzung!!!! Ein guter Arzt ist der, der mich vernünftig behandelt und aufklärt. Mir ist fachliche Kompetenz tausend mal wichtiger als Mitleid!

Wenn der Chef nicht einsichtig ist, darf man sich an den betriebsärztlichen Dienst oder die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Hasenbande am 04.04.2015, 14:35 Uhr

Stimme keinnamenehrfrei voll zu.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Judith84 am 04.04.2015, 20:57 Uhr

Hi,
Bin auch Physiotherapeutin und hab in meiner ersten Schwangerschaft (Zwillinge) auch 40h die Woche gearbeitet. Sehe da kein Problem. Du musst halt mit deinem Chef absprechen, dass du eben nicht mehr die "schweren " Patienten machen kannst. Hab damals in der 29.ssw ein bv vom FA bekommen. Da War der Bauch aber schon so groß, wie bei einem einling zum geburtstermin. In meiner jetzigen Schwangerschaft (einling) hab ich bis zum Mutterschutz gearbeitet und auch noch massiert. Allerdings hab ich ne tolle Chefin, der ich jederzeit sagen konnte, wenn was zu viel ist und hab zum schluss auch dann ab und an mal Lücken im Plan gehabt ;-)
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit dem Chef suchen!
Ich wünsche dir alles Gute für die Schwangerschaft und hör auf deinen Körper! Du merkst, wenn du an deine Grenzen kommst.
Liebe Grüße :-)

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