Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von isabella90, 14. SSW am 29.07.2014, 11:32 Uhr

Beschäftigungsverbot Psychischer Stress/mobbing

Hallo,
habe zu diesem Thema schon endlos viele Beiträge gelesen. Aber ich brauh doch nochmal eine Bestätigung.
Die psychische Belastung und das mobbing nimmt auf Arbeit stetig zu. Dazu kommt, dass son netter Herr vom Marketing, der unsere Praxis verbessern soll, mich auch ständig runter macht und so tut als würde ich "keine lust" haben, und von den beleidigungen fange ich gar nicht erst an. Ich kann seit wochen nicht schlafen. Heute musste ich das erste mal heulen, sonst konnte ich noch hut verkneifen..
Ich arbeite in einer zahnarztpraxis, am Empfang. Meine chefin,ich will sie nicht in die pfanne hauen, legt nicht soviel wett auf Hygiene und fasst mit den kontaminierten Händen alles an bei mir. Telefon etc. Habe schon mehrmals was gesagt auch vor meiner ss. Aber es wird nicht eingehalten.. Ich bin echt am Ende..
Hab ih eine Chance auf das bv?

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot Psychischer Stress/mobbing

Antwort von Christine70 am 29.07.2014, 11:41 Uhr

hast du mit dem herrn vom marketing mal versucht zu reden, ihm gesagt daß du schwanger bist und sein verhalten echt unterste schublade ist und der schuß auch ganz schnell nach hinten losgehen kann? ich wäre in der hinsicht nicht auf den mund gefallen..

mit der cheffin würde ich auch nochmals reden oder eben nur noch alles mit handschuhen anfassen.

Wie das am empfang mit BV ist, weiß ich nicht. nur als sprechstundenhilfe, wenn man im behandlungszimmer mit drin ist, hat man sehr schnell ein BV.

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Re: Beschäftigungsverbot Psychischer Stress/mobbing

Antwort von wolke76 am 29.07.2014, 11:41 Uhr

Ob tatsächlich "körperlich gesundheitsgefährdende" Situationen am Empfang einer ZA-Praxis entstehen, die ein BV rechtfertigen würden, kann ich nicht beurteilen. Generell würde ich das Risiko aber als sehr gering einschätzen.

Anders sieht es mit der psychischen Gesundheit ab. Psychische Überlastung und Mobbing können natürlich die Arbeitsfähigkeit stark einschränken bzw. sie unmöglich machen. Hier wäre ggf. eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt auszusprechen, mit einem Beschäftigungsverbot hat das nichts zu tun. Die Situation/Erkrankung tritt (mehr oder weniger) ja unabhängig von dre SchwSch auf.

Ich empfehle dir, die Gesamtsituation mit deinem Arzt zu besprechen und dann zu entscheiden, wie es weitergeht.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot Psychischer Stress/mobbing

Antwort von Chrissy32, 27. SSW am 29.07.2014, 15:50 Uhr

Ich habe im Büro gearbeitet und wegen Stress auch ein volles BV bekommen. Sprich einfach offen und ehrlich mit deinem Arzt, dann findet ihr eine Lösung.

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JA

Antwort von Nicole_Meyer am 29.07.2014, 16:10 Uhr

Google doch mal Beschäftigungsverbot. Ich habe damals eine Seite vom Landesministerium NRW gefunden, da stehen die Gründe für ein BV drauf, u.a. Mobbing.

Das kann der AG ausstellen, oder der Gyn oder Hausarzt. Auf der Seite gibt es auch einen Vordruck. Es muss nicht der Grund draufstehen, es reicht, wenn der Doc es ausfüllt.

Teil-BV oder Vollständiges. Fertig.

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Re: Beschäftigungsverbot Psychischer Stress/mobbing

Antwort von villeneuve1978, 33. SSW am 30.07.2014, 14:06 Uhr

Das hängt ganz vom FA ab.

Ich habe in etwa im 4. od. 5. Monat einen Rüffel von meinem Chef bekommen, dass mein Kleidungsstil nicht angebracht wäre und dass ich da kein Vorbild für unsere Klienten (Jugendliche - ich bin Sozialarbeiter) wäre......... für mich Mobbing pur, da ich stark übergewichtig bin und die (schlanken) Kollegen z.T. noch schlechter als ich gekleidet waren.

Im 7. Monat hatte ich sehr starke Verdauungsprobleme und starke Bauchkrämpfe.

Meine FA empfand beides nicht als Grund für eine Krankmeldung (von BV ganz zu schweigen). Ihrer Meinung nach gibt es sowas auch in Afrika nicht, dort müssen die Frauen auch bis zum Schluss arbeiten.

Ich habe jetzt noch 10 Tage bis zum Mutterschutz. Ich muss sagen, mittlerweile denke ich, dass sie z. T. recht hat. Es hat mich stärker gemacht durchzuhalten. Außerdem hätte es mir sicher berufliche Nachteile gebracht, wenn ich ausgefallen wäre.

Natürlich muss immer die einzelne Situation beurteilt werden. Aber wie diese beurteilt wird, ist Sache des FA.

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