Geschrieben von Mäuschen85 am 20.07.2016, 14:24 Uhr |
Arbeitstelle
Hallo ihr lieben,
ich habe mich mal durchs muschg gelesen und da steht ja drin dass man auch in einer lärmenden staubigen Umgebung nicht arbeiten darf und es darf auch nicht zu heiß oder kalt sein. Aber wer bestimmt bzw kontrolliert nun ob es zu laut oder zu staubig ist? Ich arbeite in einer Lagerhalle. Vom Schwer Heben und bücken mal ganz abgesehen und dass es in dieser Halle im Sommer sehr heiß ist. Dort fahren natürlich stapler und somit ist es laut und Staub ist natürlich zu genüge da. Von alleine wird der AG da nichts machen. Und ich möchte nicht unbedingt durch alle Instanzen gehn. Jemand da mit ähnlichen umständen?
Re: Arbeitstelle
Antwort von Krümmel1982 am 20.07.2016, 16:04 Uhr
Sprich mit deiner/m Frauenarzt, erkläre ihm wo deine bedenken liegen. Er kann dir wenn er die Gesundheit von Mutter und Kind in Gefahr sieht ein "vorläufiges Berufsverbot" erteilen.
Eine Behörde prüft dann deinen Arbeitsplatz auf mögliche Gefahren für euch, und falls sie zu dem Ergebnis kommen das es für dich nicht zumutbar ist bekommst du ein vollständiges Berufsverbot.
Bei mir wird es wahrscheinlich darauf hinaus laufen, bin in einer Bäckerei tätig.
Dir alles Gute.
Re: Arbeitstelle
Antwort von Mäuschen85 am 20.07.2016, 19:10 Uhr
Danke für deine Antwort. Der Fa sagte ich solle Bescheid sagen wenn man sich nicht an das muschg hält. Ich denke ich sollte ihm nochmal genauer erklären welche bedenken ich habe. Vlt haben wir aneinander vorbei geredet. Warum wird es bei dir darauf hinaus laufen? Wegen der Hitze?
Re: Arbeitstelle
Antwort von Krümmel1982 am 20.07.2016, 19:39 Uhr
Bei mir läuft es darauf hinaus weil es bei uns in der Bäckerei keine Schichten gibt die nur 3-4 std sind, sondern jede Schicht geht 8 std und das darf ich nicht mehr.
Dann die Hitze Belastung, der Stress und ich darf ja auch nicht mehr ständig über 5 kg heben. Zudem kommt das meine Kollegen die Arbeit für mich mit erledigen müssen, da man in der Schwangerschaft sich nicht so Strecken und Bücken soll.
Das alles sind Faktoren die man bedenken muss.
Re: Arbeitstelle
Antwort von chrissicat am 20.07.2016, 21:00 Uhr
Dein Arbeitgeber hat deinen Arbeitsplatz nach den Mutterschutzrichtlinien zu überprüfen sobald er Kenntnis von deiner Schwangerschaft hat. Der Arbeitgeber ist es auch, der dafür sorgen muss, dass das Mutterschutz eingehalten wird.
Hast du konkrete Bedenken, sprich zuerst deinen Arbeitgeber an. Bringt dies nichts, dann wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Bist du dir nur nicht sicher, was eingehalten wird oder nicht, berate dich mit deinem Gynäkologen oder deiner Hebamme.
Wie groß ist denn der Betrieb, in dem du beschäftigt bist? Wenn ihr einen Betriebsrat habt, kannst du dich auch an diesen wenden, wenn der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz nicht einhält.
Re: Arbeitstelle
Antwort von lilke am 20.07.2016, 22:21 Uhr
Dafür ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Dort nachfragen.
LG Lilly
Re: Arbeitstelle
Antwort von blubb12 am 21.07.2016, 16:10 Uhr
Habt ihr einen Betriebsarzt? Mein Arbeitsplatz und meine Arbeitsbedingungen wurden jedes Mal vom Betriebsarzt kontrolliert. Zur Not vielleicht auch den Betriebsrat fragen was Du für Möglichkeiten hast (falls ihr einen habt).
Re: Arbeitstelle
Antwort von Mäuschen85 am 22.07.2016, 0:43 Uhr
Danke euch für eure Antworten. ich werde mich einfach an den Betriebsrat wenden, wir sind keine große firma aber wir haben zum Glück trotzdem einen. Euch noch eine gute Zeit :) :)