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Schwanger mit 18, eigene Wohnung, finanzielle Hilfen - Suche Mamis mit Erfahrung

Thema: Schwanger mit 18, eigene Wohnung, finanzielle Hilfen - Suche Mamis mit Erfahrung

Hallo, wie der Betreff schon sagt, bin ich mit 18 schwanger geworden. Das Kind kommt, wenn ich 19 bin. Nun stellen sich natürlich viele Fragen: Welche finanziellen Hilfen kann ich beantragen? Kann ich eine eigene Wohnung gestellt bekommen? Wenn ja ab wann ca (Würde gerne so bald wie möglich zuhause ausziehen, da das Familienverhältnis seid Jahren sehr gestört ist...) Kann ich auch mit meinem Freund zusammen ziehen? Er bezieht ALG 2. Ich habe leider dieses Jahr, bevor ich von der Schwangerschaft erfahren habe, mein Chancen aufs Abitur verloren - zu viele Fehlzeiten etc... Ich würde gerne eine 2-3 Zimmerwohnung mit meinem Freund beziehen, zumindest ab der Geburt des Kindes. Bis zur Geburt wäre es mir auch egal alleine in einer Wohnung zu leben, wenn es nicht schon möglich sein sollte, mit meinem Freund zusammen zu ziehen. ICH LEBE NICHT GERNE AUF KOSTEN DES STAATES! Mein Freund bemüht sich um einen Arbeitsplatz, muss aber leider für die nächsten 2 Monate aus familiären Gründen weg und kann mich in diesen Monaten dann leider nicht zu den Behörden etc begleiten. Ich möchte auf jeden Fall das erste Lebensjahr zuhause bleiben und mir für danach eine Teilzeitausbildung suchen. Ich habe mir darüber sehr lange Gedanken gemacht, also schimpft mich bitte nicht als Sozialschmarotzer. Ich habe es mir nicht ausgesucht so früh schwanger zu werden. Das ich die Schulausbildung verloren habe, ist natürlich meine Schuld, ich kann das aber leider nicht mehr rückgängig machen - habe schon nachgefragt. Ich hoffe hier sind Mamis die entweder die selbe Situation durchgemacht haben, oder gerade machen und mir weiterhelfen können. Alles liebe - Anonymus18 + Weihnachtswunder

von anonymus18 am 06.06.2015, 21:25


Antwort auf Beitrag von anonymus18

Hallo Anonymus18, ich finde es klasse dass Du zu diesem Kind stehst und nach Möglichkeiten suchst, wo und wie Ihr Euer gemeinsames Leben gestaltest. Wende Dich an verschiedene Beratungstellen und lass Dir aufzeigen von wo Dir was zusteht. Eine gute Kugelzeit Mojave

von Mojave am 06.06.2015, 22:04


Antwort auf Beitrag von anonymus18

Hallo, ich finde Sozialschmarozter hin oder tut jetzt erstmal nix zur Sache. Ich finde es auch Mutig das Kind zu behalten du hast meinen Respekt. Es wird sicher schwierig werden eine Wohnung zusammen mit deinem Freund zu bekommèn, zumal er von Alg 2 lebt, da ist es vorgesehen das er bis er 25 Jahre alt ist bei seinen Eltern leben kann. Die frage ist jetzt wie sieht es bei deinen Eltern aus? Arbeiten die? Wenn ja, wird sich das Aa versuchen das Geld da zu holen. Familien Verhältnisse schwierig, gibt es dazu irgendwelche aufzeichnungen z.b. Jugendamt oder andere? Ich vermute die Situation gleich mit deinem Freund zudammen zu ziehen bringt schwierigkeiten mit sich. Daher hol dir Hilfe bei Beratungsstellen. Es steht dir einiges zu. Ob und welche Hilfen dir zustehen kommt auch mit auf das Einkommen deiner Eletern an. lg

von Saso1974 am 07.06.2015, 16:23


Antwort auf Beitrag von anonymus18

Hey :) Ich bin fast in der selben Situation. Bin im April 19 geworden und mein Zwerg kommt im September. Mein Freund ist in einer Ausbildung vom Arbeitsamt. Du wendest dich am besten an das zuständige Jobcenter. Genaueres kann ich dir leider erst morgen sagen, da ich morgen erst einen Termin habe wegen wohnungsübernahme und was uns dann finanziell zu steht. aber eins kann ich schon sagen ich muss nix mitbringen was meine oder von meinem Freund die Eltern verdienen. Wenn du magst kannst du mir gerne schreiben. und das dein freund auch alg 2 bezieht ist nicht schlimm. Es wird angerechnet werden was du denn noch bekommst. LG und alles Gute :)

von Jascha96 am 07.06.2015, 17:11


Antwort auf Beitrag von Jascha96

Hm... dass ein junger gesunder Mann ALG2 bezieht finde ich nicht wirklich "nicht schlimm". Sie wird jetzt schwanger keinen Job finden aber er sollte das schnellstens um seine kleine Familie versorgen zu können. Dass er sich einen Job sucht würde ich als Voraussetzung ansehen, bevor ich mit ihm zusammen ziehe.

von mf4 am 08.06.2015, 13:57


Antwort auf Beitrag von Jascha96

Liebe mf4, ich beobachte das jetzt schon eine ganze weile... hast du nichts besseres Zutun als klug zuscheißen? Und außerdem heißt es hier UNTER 20. das bist du auch nicht mehr! also entweder stänker im hauptforum wo es eh alle tun, oder beschränke doch bitte deine Beiträge darauf das sie auch hilfreich sind! Denn mein 'nicht so schlimm' war nicht darauf bezogen das er nicht arbeitet (aus welchen Gründen auch immer geht uns nichts an!!) Sondern darauf das es für das zusammen ziehen und die finanziellen Hilfen vom Jobcenter unrelevant ist! LG Jascha

von Jascha96 am 08.06.2015, 19:34


Antwort auf Beitrag von Jascha96

Was hat das mit Stänkern zu tun? Das war eher ein guter Rat, denn so kann er sich beweisen und sie weiß, ob es gut ist mit ihm zusammen zu leben. Diesen Rat würde ich meiner Tochter auch geben, wenn sie so jung ist.

von mf4 am 08.06.2015, 20:19


Antwort auf Beitrag von Jascha96

Das War nicht speziell auf diesen Post bezogen sondern auf fast jeden! und ich denke mal das sie ihren freund besser kennt und es dich nichts angeht ob sie mit ihm zusammen zieht oder nicht! Denn sie hat meines wissens nach nicht gefragt ob sie soll! Konzentriere dich doch bitte einfach aufs wesentliche und helf somit!

von Jascha96 am 08.06.2015, 20:23


Antwort auf Beitrag von Jascha96

Das habe ich bereist vor Tagen per PN getan und ihr Anlaufstellen genannt... ich bin ja nicht 24h am Tag eine böse Hexe über 20

von mf4 am 08.06.2015, 20:26


Antwort auf Beitrag von anonymus18

Ich bin Nadine, mit 17 schwanger geworden, mittlerweile 18 & mein bubi kommt im Oktober. Hatte deine fragen zwecks eigenen Wohnraum gesehen. Ich habe und hatte die gleiche rennerei da bei meiner Mama (berufstätig) kein platz für uns 2 war. 1. Was kannst du beantragen? - geh aufs Amt mit mutterpass, melde dich arbeitslos, &' stelle einen Antrag auf ALG 2 zwecks schwangerschaft. - da bekommst du dann ein Formular weil du zu deinem ALG2 monatlich schwangerschagtsmehrdarf dazu bekommst. Sind bei mir glaube 54€, hängt immer davon ab wie viel ALG 2 du bekommst. - schreibe (vor deinem erscheinen beim Amt) ein formlosen Antrag auf erstausstattung für dein baby, für Schwangerschafsbekleidung und Klinikbedarf (Liste so viel auf wies geht und alles was du benötigst!!!) - & gebe diesen Antrag gleich mit ab. - jetzt musst du auf eine Bewilligung vom amt warten. (3 wochen bearbeitungszeit). Sobald deine Bewilligung da ist, meldest du dich beim (DRK) Schwangerschaftsberatung oder je nachdem welche Organisation das bei euch in der stadt macht. Da vereinbart du einen termin, davon bekommst du nämlich auch nochmal erstausstattung fürs Baby (ca. 800€-1000€) weil vom amt ist es ja nicht viel was du bekommst. - gleichzeitig machst du bitte SOFORT einen termin bei der auszugsberatung da du ja noch unter 25 bist. (Ist alles auf dem Amt). Die genehmigen dir dann ob du bei deinen Eltern ausziehen darfst oder nicht. ( bei mir ist es so, meine bearbeiterin hat gesagt es ist überall so, man darf als schwangere unter 25 erst ausziehen ab dem mutterschutz) - ich habe sofort (nach dem termin bei der auszugsberatung) dann mietangebote gesucht und beim jobcenter einen termin vereinbart um diese abzugeben. Die wurden innerhalb 1 Tages bearbeitet und ich hatte die zustimmung 2 Tage nach Abgabe im briefkasten. - dann bin ich wieder zur auszugsberatung weil ich ohne diese Zustimmung von denen meinen mietvertrag nicht unterschreiben konnte, obwohl ich schon die zustimmung vom jobcenter hatte das sie mir die Wohnung genehmigen und die Kosten übernehmen. Also bin ich mit der Bewilligung zur Beratung und die war dann verpflichtet mich ausziehen zu lassen, weil das jobcenter ja schon vorher genehmigt hatte. (Die bearbeiterin hat sich dann zwar aufgeregt aber das war mir egal, ich brauchte meine Wohnung & das nicht erst kurz vor entbindung). Also stimmte sie zu aber Dr mietvertrag durfte erst ab mutterschutz Beginn laufen. - ich bin zur Vermieterin, hab den mietvertrag gleich unterschrieben, hab gleich noch formlos erstausstattung für wohnung beantragt und alles beim jobcenter abgegeben. Nun warte ich auf die Bewilligung für die erstausstattung. Sorry das es zu viel ist. :-/ viel fragen einfach melden :-) Hast du auch nochmal im Postfach :-)

von nkurtz37 am 28.06.2015, 16:14