Thema:
Schwanger mit 15 Sorgerecht
Hallo,habe gestern erfahren,dass ich Oma werde von meinem Sohn,der 19 Jahre alt ist,seine Freundin ist 15 und lebt in einem Heim.
Besteht die möglichkeit,dass mein Sohn das Sorgerecht bekommt,und das kind bei uns groß werden darf,auch mit der Mutter,wenn es gehen würde! >Es wäre uns allen lieber als in einem Mutter Kind Heim!
von
Claudia1969
am 07.09.2013, 14:17
Dafür solltet ihr auf jeden Fall so schnell wie möglich zum Jugendamt und dort mit den zuständigend Mitarbeitern reden. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl, es kommt also sehr auf eure Lebensumstände an und wie ihr miteinander klar kommt. Rein Theoretisch steht ihm als Vater (wenn sie ihn eintragen lässt) das Sorgerecht zu, soweit ich das weiß. Dazu muss die Vaterschaft aber wie gesagt auch eingetragen werden und wie gesagt, dass Jugendamt wird sicher eure Lebensumstände vorher prüfen.
Mitglied inaktiv - 07.09.2013, 16:37
Antwort auf diesen Beitrag
Hier ist das ganz chic erklärt...
http://www.gutefrage.net/frage/wer-bekommt-das-sorgerecht-bei-minderjaehriger-muttervolljaehrigen-vater
von
mf4
am 07.09.2013, 18:56
Ehm, hallo?
Evtl auch mit der Mutter bei euch leben?
Warum bist du für das Kind besser als die Mutter in einem Mutter-Kind-Heim.
Du wirst OMA und nicht MUTTER.
Und du kannst ihr das Kind nicht wegnehmen, nur weil sie jung ist.
von
MAMAundPAPA2013
am 08.09.2013, 12:33
Sie will doch die Mutter dabei haben, das müsste sie allerdings auch erst beantragen, da die Mutter erst 15 ist.
Ich denke, so wäre es die bessere Lösung als Mutter Kind Heim.
Also manchmal...
von
swiss-mom
am 08.09.2013, 20:46
was sind genau die optionen?
wenn bei euch dann auf jeden fall mit der mutter
oder
mit mutter im heim
oder
bei euch aber ohne mutter?
ich würde niemals das kind von der mutter trennen ohne gute gründe, für mich wäre keienr dass die mutter im heim bleiben müsste das kind aber nicht.
von
Milia80
am 08.09.2013, 15:11
von
mf4
am 08.09.2013, 15:30
auch mit ihr wenn es gehen würde-> und wenn nicht? dann nur das kind oder keiner?
genau DAS war meine frage :-)
von
Milia80
am 08.09.2013, 20:52
Ja wenn nicht wohnt sie vielleicht 3 Straßen weiter bei den Eltern und macht ihre Schule weiter während sich vielleicht die Mutter des Kindsvaters oder der Vater selbst ums Baby kümmert... ist es die Mutter der Kindsmutter ist das doch auch selbstverständlich.
von
mf4
am 08.09.2013, 21:22
Damals wurde mir gesagt ich darf entweder ins MutterKimdHeim oder zu meiner Mutter. Von dort aus überall hin wohin meine Mutter erlauben würde (haha).
Leider hatte ich damals eine Totgeburt weshalb ich dann direkt in eine Jugendwg zog.
Mit 16 wurde ich dann mit Wunschkind schwanger, sie sollte um meinen 17 Geburtstag kommen laut ET.
Jugendamt erlaubte nach Rücksprache mit Betreuern aus der WG dass ich in eine eigene Wohnung ziehen darf (zum Kindsvater). Dort kamen sie dann unregelmässg zum "HilfePlanGespräch" was bei uns bedeutete: Baby gucken, Kaffee trinken, Kuchen essen.. Gab nie etwas zu beanstanden und eine Woche vor meinem 18. Geburtstag gabs ein Geschenk und fertig.
Sorgerecht lag durchgehend bei mir, Jugendamt stellte mir da eine Vollmacht aus dass ich alles alleine entscheiden darf (Impfungen etc)
von
Keksraupe
am 09.09.2013, 07:02
ich wollte lediglich wissen was ist wenn die mutter nicht aus dem heim raus darf.
es ist schon ein unterschied ob die mutte rim selben hh lebt oder nicht, ob bei ihrer oder seiner mutter ist wohl egal.
von
Milia80
am 08.09.2013, 21:26
Bin da ganz deiner Meinung.
Für mich klingt es auch so, als wenn die Mutter des Kindvaters das Baby haben will, auch wenn es ohne Mutter wäre.
Und machen wir uns mal nichts vor.
Zusammen bleiben wird das Paar eher nicht auf Ewigkeit.
Und dann lebt das Kind weiter bei der Oma?
von
MAMAundPAPA2013
am 09.09.2013, 08:03
Das sind die bösen Schwiegermütter, die der Mutter das Kind wegnehmen wollen, weil sie selbst Mama spielen wollen.
Das Mädchen ist im Heim und daraus schließe ich, dass deren Elternhaus eher nicht super ist.
Mir fallen spontan fast 10 Paare ein, die zusammen sind seit sie Teenies waren (die jetzt alle über 40 sind).
von
mf4
am 09.09.2013, 09:21
wie viele von diesen 10 Paaren hatte aber auch diese Verantwortung und diese Pflichten, ein Kind groß zu ziehen?
Ich denke daran zerbrechen viele teeniebeziehungen die ohne kind bestimmt gehalten haetten...
von
Keksraupe
am 09.09.2013, 09:46
1 Pärchen bekam ein Baby, sie war 15 und er 16
die anderen auch alle sehr jung (damals war Kinder junge bekommen - mit 20 - völlig normal)...
da gerade das Thema Klassentreffen ansteht war ich wirklich platt aber es betrifft wirklich allein 5 von 5 Teeniepaare aus meiner Klasse und ich bin immerhin 47.
Mir fallen dagegen auch spontan x Beziehungen ein die später zusammenkamen und Kinder hatten (oder auch kinderlos waren) die keine 10 oder gar 20 Jahre oder länger zusammen sind.
von
mf4
am 09.09.2013, 12:23
Versteh gar nicht warum DICH hier so viele anklagen. Ich finde deine Frage toll, du schreibst ja nicht, dass du das Baby der Mutter weg nehmen willst..sondern Hilfe anbietest und sogar Mutter und Baby aufnehmen würdest. Ich finde dein Verhalten toll...in Anbetracht dessen, dass du sicher auch zuerst " geschockt " warst. Zuerst solltest du den Vater und die Mutter mit ins Boot holen..ihnen den Vorschlag unterbreiten und fragen, ob sie dies denn auch wollen...wenn dem so ist,...müsstet ihr das mit dem zuständigen Jugendamt klären. Alles gute!
von
Patchwork
am 09.09.2013, 21:17
wo gab es also viele anklagen.
meien frage ist lediglich was passiert wenn die mutter nicht mit zu ihr ziehen dürfte.
von
Milia80
am 09.09.2013, 22:53
Ihr müsst zum Jugendamt.
Entweder der Partner deiner Tochter bekommt das Sorgerecht, oder das Jugendamt. Ihr könnt evtl. die Pflegschaft für das Kind bekommen, aber normalerweise hat das Jugendamt dann das Sorgerecht.
So war es zu mindest bei mir im JuAmt. Bin 17, mein Freund hat das Sorgerecht und sobald ich 18 bin haben wir es gemeinsam.
Jedes Jugendamt entscheidet aber individuell.
Lg!
von
muffin96
am 10.09.2013, 12:44
Die Entscheidung liegt nicht beim Jugendamt, sondern allein beim Vormundschaftsgericht.
von
mf4
am 10.09.2013, 13:42
Ja da hast du Recht, Entschuldigung
Bei uns kam dann auch nochmal nachträglich ein richterlicher Beschluss..
Hatte das grade vergessen, da wir das eigentlich alles mit dem Jugendamt geklärt haben und nicht mit dem Gericht.(falls du verstehst wie ichs meine)
von
muffin96
am 11.09.2013, 20:58
Ja.
Sorgerecht geht nicht an Minderjährige und da dann ja der Vater der nächste Verwandte ist bekommt er das Sorgerecht wenn sie ihn als Vater angibt oder der Vaterschaftstest positiv ist.
Wäre aber auch möglich,das ihre Eltern das Sorgerecht bekommen.
Je nachdem da wird dann auch auf das geachtet was sie möchte undder Vater etc.
Meine Mutti hat eng mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet und mir das so erzählt,kann sich seitdem aber auch schon etwas geändert haben.Aber das Jugendamt versucht immer das die Mutter Kind Bindung besteht und das das Kind bei dr Mutter bleibt.
Immer das Beste für das Baby eben,also müsste man schon gewährleiste wenn ihr das schon so anbietet,das die Mutter mit dem Kind zusammen wohnen kann.
Lg
Mitglied inaktiv - 13.09.2013, 15:25