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Mutterschutzgesetz - ausbildung

Thema: Mutterschutzgesetz - ausbildung

Hallo ihr lieben :-) Mein Name ist Nadine [17] und ich habe gestern 3 schwangerschaftstests gemacht und alle waren positiv. Am 1. August 14 fängt meine Ausbildung zur automobilkauffrau an. Ich habe 3 Monate Probezeit. Meine Frage: soll ich gleich zu Beginn meiner Ausbildung die Schwangerschaft meiner Chefin beichten? kann sie mich denn gleich kündigen wenn sie dies erfährt oder steht man schon in der 5.ssw unter dem Mutterschutz? Lg ;-)

von nkurtz37 am 13.08.2014, 10:54


Antwort auf Beitrag von nkurtz37

Bei meiner Freundin war das so auch wenn Sie Schwanger ist konnte Sie in der Probezeit gefeuert werden. Aber ich kann dir leider nicht sagen ob das rechtens ist, es gibt da aber eine Super Internet Seite auf dem die Rechte einer Schwangeren in einer Ausbildung stehen.

von FruchtZwergPfirsich am 14.08.2014, 11:31


Antwort auf Beitrag von nkurtz37

Hallo, nein in der Probezeit kann man nicht gekündigt werden. Egal ob Ausbildung oder "normale" Arbeit. Sagen kannst du es ihr natürlich,wann du willst, ab dann greifen die Mutterschutzgesetze auch. Natürlich ist es die Frage inwieweit es dir nützen würde. Als Automobilkauffrau bist du ja keinen Gefahrenstoffen/körperlichen Belastungen ausgesetzt, hast vermutlich geregelte Arbeitszeiten von max 8,5h und arbeitest wahrscheinlich abends/nachts nicht. Viele sagen es vor vollendeten 12SSW nicht, da bis zu diesem Zeitpunkt statistisch noch viel passieren kann. Lg

von PiaMarie am 14.08.2014, 13:46


Antwort auf Beitrag von nkurtz37

Blödsinn! In der Probezeit kann man jederzeit gekündigt werden bzw. kann man kündigen! Hier braucht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer KEINEN GRUND für eine Kündigung! Das ist der einzige Unterschied, der nach der Probezeit nicht mehr besteht! Du MUSST den Arbeitgeber das mitteilen, egal welchen Beruf du machst. Wenn was passiert und der AG weiss davon nix, kann er dich nicht "versichert" behandeln und ihm trifft keine Schuld. Ab der SS trifft für dich das Mutterschutzgesetz zu. Das muss individuell mit dem AG besprochen werden. Hier trifft es dann auch zu, dass du dann nicht gekündigt werden darfst. Wie es aber in der Probezeit aussieht, weiss ich nicht genau. Ich glaube der AG kann sich gegen dich entscheiden.

von Sabsi85 am 24.08.2014, 11:24


Antwort auf Beitrag von nkurtz37

Es greift sofort das Mutterschutzgesetz & die Probezeit ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben!!! So ein Blödsinn was hier erzählt wird!!! Wenn du auch nur vor hast den Mutterschutz zu Hause zu bleiben und 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen willst, kannst du sogar in deiner Berufsschulklasse bleiben & deine Ausbildung nach Plan beenden! Diese 3 1/2 Monate die du dann durch den Mutterschutz fehlst, fallen nämlich genau in die genehmigte gesamte Ausfallzeit, die du während deiner Ausbildung fehlen darfst! LG

von Jessi86 am 14.09.2014, 11:05


Antwort auf Beitrag von nkurtz37

Liebe nkurtz37, lass Dich nicht verrückt machen, mach' Dir keine Sorgen: In der Schwangerschaft kannst Du ordentlich NICHT gekündigt werden. Egal, ob Probezeit oder nicht, ob Du Azubi oder "normale" Arbeitsnehmerin bist. Das ergibt sich unzweideutig aus dem Mutterschutzgesetz: Da heißt es in § 9: "Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft (...) ist unzulässig (...)" Du mußt auch nichts von der Schangerschaft sagen. Wirst Du gekündigt, mußt Du innerhalb von 2 Wochen sagen, daß Du schwanger bist und dann ist die Kündigung unwirksam. Und schönen Gruß an alle, die hier justiischen Halbwissen verbreiten. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Oder: wenn man keine Ahnung hat, einach mal Klappe halten. Gruß Katrin

von Moehre700 am 01.10.2014, 12:05