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Mit 17/18 mit Kind in eine eigene Wohnung ziehen - was steht mir zu?

Thema: Mit 17/18 mit Kind in eine eigene Wohnung ziehen - was steht mir zu?

Hallo, vorerst, ich bitte wirklich um Ratschläge und wenn ihr Kritik äußert, bitte ich euch das auch vernünftig zu tun :-) Ich werde im April 18 Jahre alt, habe eine Tochter (15 Monate) Wir leben noch bei meinen Eltern. Leider habe ich schon seit einigen Jahren ein ziemlich angeschlagenes Verhältnis mit meiner Mutter, mal lief es besser und dann läuft doch wieder alles schief. Sie und insgesamt meine Familie unterstützt mich zwar sehr aber das Zusammenleben gestaltet sich immer schwieriger, es belastet unsere Familie auch sehr. Meine Mutter und ich können uns zwar verstehen, aber leider nicht auf Dauer. Leider bekommt meine Tochter die Streitigkeiten immer mehr mit und es geht uns nicht gut damit, auch meiner Mutter nicht. Sie hat sich auch schon dazu geäußert, dass es vermutlich besser wäre für unser Verhältnis, wenn ich ausziehen würde. Ich weiß, dass es nicht einfach ist als junge Mutter alleine zu wohnen und Schule, Ausbildung etc. geregelt zu bekommen. Aber ich weiß auch, dass ich es schaffen könnte. Ich besuche grade eine Berufsschule, gehe in die 11. Klasse und habe einen guten erweiterten Realschulabschluss. Meine Tochter besucht die Kinderkrippe. Gibt es hier jemanden, der mit 18 oder vielleicht auch schon mit 17 mit seinem Kind alleine ausgezogen ist? Weiß jemand was mir für Hilfen zu stehen, auch finanzieller Art? Wenn mir eine Wohnung zu steht, wie groß darf sie sein, was darf sie kosten? Es wäre natürlich sehr gut wenn diese Wohnung sich in der Nähe der Krippe, meiner Schule und meinen Eltern befinden würde. Bitte versteht es nicht falsch, ich möchte nicht unbedingt vom Staat leben. Ich habe auch schon drüber nachgedacht, eine Ausbildung zu beginnen, doch ich denke es wäre vernünftiger mein Abitur nicht abzubrechen, sondern durchzuziehen. Momentan bekomme ich Unterhaltsvorschuss und Taschengeld - sonst keine anderen Leistungen, meine Eltern bekommen momentan das Kindergeld um es zu sparen und uns mitzuversorgen. Natürlich werde ich mich noch genauer beim Jugenamt, Arbeitsamt etc erkundigen, doch ich wollte vorab schon mal etwas genauer wissen, ob und was für Hilfen mir zustehen. :-)

von lena2404 am 06.01.2015, 12:50


Antwort auf Beitrag von lena2404

Mach einen Termin bei einer Beratungsstelle (caritas, profamilia) in deiner Nähe. Es gibt regional viele Unterschiede. Wenn du eine eigene Wohnungbezahlt haben willst, muss sie angemessen sein. Etwa 50m² bei einer Person (+Baby) sieht das Amt als angemessen an. Ansonsten bekommen deine Eltern Kindergeld, du für dein Baby Kindergeld, Alg2 kannst du beantragen und diverse Sozialleistungen oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Bei einigen Organisationen gibt es noch Hilfen zusätzlich. Aber lass dich beraten.

von angi159 am 06.01.2015, 13:31


Antwort auf Beitrag von lena2404

Dein eigenes Kindergeld bekommst du ab 18 wenn du eine Ausbildung machst ebenfalls noch. Bis 21 geht das glaub ich. Willst dein Abi machen? Dann müsstest du schauen das du schon allein wegen dem Arbeitsamt da müsstest du ja hin ohne Einkommen weiter vorher das Jugendamt mal zum Hausbesuch einlädst. Du mit denen sprichst und die euch quasi ein schreiben aufsetzen für das Arbeitsamt und einen Auszug empfehlen. Sonst könnte das Amt sich weigern wenn bei euch genug Platz ist und da es bisher auch ging. Es gibt ja da so eine Regelung das man bis 25 daheim wohnen muss ohne Ausbildung wenn ich mich nicht irre. Am besten Auskunft über alles kann dir eine Beratungsstelle geben die haben meist über alle Möglichkeiten einen Überblick. Denn es gibt auch Erstausstattung für die erste Wohnung beim Arbeitsamt. Da hilft eine Beratung sehr gut um sich da einen Überblick zu schaffen. Solltest du Alg2 bekommen könntest du je nach einkommen deines Kindes Wohngeld beantragen. Manchmal bekommt man da etwas mehr als das Arbeitsamt zahlen würde. Die empfehlen so etwas manchmal sogar gleich. Was noch? Achja Kinderzuschlag bekommst du nur wenn du KEIN Alg2 bekommst. In man als Schüler auch Schüler Bafög erhält weiss ich nicht. Ich bekam das als Azubi damals. Viel Glück bei dem grossen Schritt

von trauriger-engel am 06.01.2015, 14:49


Antwort auf Beitrag von lena2404

Also wir sitzen fast im selben Boot. Zwar ist meine Tochter noch nicht geboren, aber es ist geplant das ich nach ihrer Geburt ausziehe weil bei uns im Elternhaus wirklixh kein Platz ist, da mein Zimmer grade mal für ein Einzelbett und ner Kommode reicht. Das Amt hat gesagt mir stehen mit Bany 60m2 zu, und die darf 358,20€,( da sind die Nebenkosten schon drin nur die Heizkosten werden einzeln berechnet) kosten. Du musst mal gucken wie der durchschnitts qm-Preis in deiner Stadt ist, dann mal 60 rechnen. Als Hilfe habe ich von Caritas eine Erstlingsausstattung erhalten, da brauchst du Geburtsurkunde vom Kind, dann dein Perso, Einkommensnachweise. Vom Amt kannst du eine Wohnungserstausstattung beantragen, soweit ich weiß. Da kann ich dir leider nicht genau sagen wie das läuft da ich mit meinem Freund zusammenziehe, und er hat bereits einen eigenen Hausstand den er mitnimmt. Empfangen deine Eltern ALG2 oder sonstige Leistungen? Da gibt es unterschiede, falls dem so ist steht dir auch Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse zu. Falls dem nicht so ist wird das Amt die Einkommensverhältnisse deiner Eltern checken und dann berechnen was du bekommst. Du solltest dann -dein Kindergeld -Kindergeld deines Kindes -Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Sicher haben und nach den Beträgen rechnet sich dann auch, wie viel Geld ergänzt werden muss um in eine Wohnung zu ziehen Im Allgemeinen hast du als Mutter das recht mit deinem Kind zusammen zu leben in zumutbaren Umständen, sprich: nicht 20km in der Pampa wo Kita und Schule so gut wie unerreichbar ist. Hoffe konnte dir helfen, alles Gute noch:)

von celine12345 am 31.01.2016, 12:20