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Erstausstattung

Thema: Erstausstattung

Hallo, ich habe letzte Woche erfahren dass ich schwanger bin. Ich bin bereits in der 13.SSW und habe davor nichts davon mitbekommen. Mittlerweile freunde ich mich so langsam mit dem Gedanken an Mama zu werden. Da ich erst 19 bin wohne ich noch bei meiner Mutti und beende im Mai diesen Jahres meine schulische Ausbildung. Im August wird mein Kind zur Welt kommen. Meine Mutti möchte nicht dass ich zuhause wohnen bleibe und sie wird mich auch nicht unterstützen. Ich weiß ja, dass es in solchen Fällen auch möglich ist schon in meinem Alter auszuziehen und das Arbeitsamt die Kosten für diese Wohnung übernimmt. Doch wie teuer darf für mich und mein Kind die Miete sein. Und jetzt kommt noch ein Problem, woher bekomme ich Möbel für die Wohnung? Weil aus meinem Zimmer kann ich nichts mitnehmen.. Ich habe schon davon gehört dass man Geld für die Erstausstattung beantragen kann, doch wie mache ich das und reicht das Geld auch wirklich aus um wenigstens die Grundlage für die Wohnung zu schaffen, also Herd, Waschmaschine, Bett usw.. Ich bin noch ziemlich unerfahren in diesem Thema, wie ihr sicherlich schon festgestellt habt. Aber das liegt daran dass ich mich vorher nie damit beschäftigt habe und ich jetzt plötzlich werdende Mama bin. Und wie finanziere ich überhaupt Babybett, Kinderwagen, Umstandskleidung etc.. ? Ich selber verdiene ja nichts, Familie unterstützt mich nicht. Ich lebe von Halbwaisenrente und Kindergeld, mehr nicht. Ich hab Angst zu versagen :( könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

von Nadine94 am 28.01.2014, 09:53


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Also zur Erstausstattung: Die steht dir im jeden Falle zu! Gehe zum Gesundheitsamt in deiner Gegend, da kannst du mit jemanden sprechen und einen Antrag ausfüllen. Bei mir hatte das nicht geklappt, da ich zuviel verdient habe und mein Freund auch Hauptverdiener ist. Bei dir wird es klappen. Dafür kannst du dir alles besorgen, das Geld wird auf jeden Fall für das Nötigste reichen. Bezüglich Wohnung ect..... Die Arge bezahlt dir den Grundsatz für die Wohnung. Meine Freundin hat eine 2-Zimmer Wohnung die ihr von der Arge bezahlt wird. Dazu bekommst du um die 300 Euro monatlich an Geld, auch kannst du noch Wohngeld beantragen (soweit ich weiss). Dazu bekommst du ja auch 184 Euro Kindergeld. Achso ja, du bekommst auch einen Zuschuss für Möbel von der Arge, also das, was du für das Überleben brauchst. Wenn du dazu noch ein Baby hast, wird das sicher nicht so schwer sein. Das ist aber auch nur ein bestimmter Betrag. Also am besten: Fahr zum Gesundheitsamt und mach ein Termin aus. Dann zur Arge und lass dich genau beraten. Ist alles einfacher als du denkst. Nur suche dir schonmal eine Wohnung, die Arge hat saumäßig lange Wartelisten was Wohnungsvergabe betrifft. Wenn du denen schon was vorlegen kannst, kann direkt entschieden werden und mit dir eine Lösung gefunden werden. Zur äußersten Not gehe zur Beratungsstelle (Persona.....)... die helfen dir auch! Viel Glück!

von Sabsi85 am 28.01.2014, 11:12


Antwort auf Beitrag von Sabsi85

Hartz4 + Wohngeld gibt es NICHT gibt dazu... kann man auch nicht sagen, da sie Kindergeld hat (für sich und dann das Kind, beides ist Einkommen) Wohnung wird dann bezahlt, wenn sie angemessen ist ist sie zu groß/teuer muss sie eine andere suchen die Wohnung jetzt suchen ist zwar klug aber NICHTS fest machen... Exposé usw. mit zur Arge nehmen und fragen, ob genau diese Wohnung okay ist die Arge vergibt Wohnungen? Persona... kommt zu spät Pro Familia heißt das

von mf4 am 28.01.2014, 17:59


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Achsooo und das Kindergeld für dich steht dir ja auch zu! Das hast du ja noch dabei. Und die Halbwaisenrente..... Ob das angerechnet wird, glaube ich nicht, alles in allem wirst du pi mal Daumen um die 500 Euro monatlich für Lebensmittel und Babybedarf haben.

von Sabsi85 am 28.01.2014, 11:15


Antwort auf Beitrag von Sabsi85

Kindergeld wird genau so VOLL angerechnet wie die Rente so wie auch später Unterhalt/UH-Vorschuss/Kindergeld fürs Kind.... zusätzlich zu H4 hat man quasi gar nichts. im Groben errechnet sich das so Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (Regelsatz H4) + Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (Regelsatz H4) - alle o.g. Einkommen + angemessene Miete = H4

von mf4 am 28.01.2014, 19:14


Antwort auf Beitrag von mf4

Die Bezugsdauer endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Hinterbliebene nicht für seinen eigenen Unterhalt zum Beispiel wegen einer Behinderung sorgen kann. Dann geht die Bezugszeit bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

von mf4 am 28.01.2014, 19:19


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Gesundheitsamt? kann ich mir nicht vostellen, sorry

von Kicherl am 28.01.2014, 12:43


Antwort auf Beitrag von Kicherl

das Gesundheitsamt... so falsch wie die hälfte der anderen Ratschläge auch

von mf4 am 28.01.2014, 18:00


Antwort auf Beitrag von Nadine94

http://www.schwanger-unter-20.de/ich-brauche-unterstuetzung/jugendamt/

von Kicherl am 28.01.2014, 12:45


Antwort auf Beitrag von Nadine94

er is unterhaltspflichtig, oder?

von mellomania am 28.01.2014, 21:02


Antwort auf Beitrag von mellomania

ja klar ist er aber ohne Moos nix los

von mf4 am 28.01.2014, 21:03


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Also ich danke Euch wirklich für eure Tipps. Ich werde mir morgen einen Termin bei dem Arbeitsamt geben lassen, mal sehen wie die mir helfen können.

von Nadine94 am 28.01.2014, 21:25


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Hey also vielleicht kann ich dir ein wenig helfen ich war gestern beim Amt, weil ich 18 und auch noch Schülerin und in der 16. ssw bin. Ich will von zuhause ausziehen und mit meinem Freund zusammen ziehen wir waren erst bei der Wohngeldstelle, aber da steht uns nicht zu, da mein Freund zuviel für uns beide verdient, aber leider könnten wir uns trotzdem keine eigene Wohnung leisten. die Frau dort meinte wir sollten mal bei der Alg2 stelle nachfragen. Da waren wir dann gestern und ich habe das beantragt. Das würde dir, denke ich, auch aufjedenfall zustehen. Ausserdem bekommst du ich glaube ab der 13 wioche einen Schwangerenmehrbedarf und du kannst die Erstausstattung für dein Baby beantragen so um die 600€ bekommst du dafür und dann könntest du bestimt auch eine Erstausstattung für deine Wohnung beantragen, weil du ja noch nie einen eigenen Haushalt geführt hast. Also du hast aufjedenfall ein Anspruch auf Alg2 oder Wohngeld. Und wie viel deine Wohnung kosten darf das rechnen die dir dort aus.

von Charlotte95 am 29.01.2014, 15:16


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Ist das Kindergeld von ihr aber weg. Das gibt es doch nur in Ausbildung länger als bis 18. Was ist mit dem Vater des Kindes ?

von Sternenschnuppe am 30.01.2014, 08:43


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Such dir die Telefonummer von der KoKi in deiner Stadt raus! Mach da einen Termin... Die helfen Dir bei allem. Welche Anträge kannst du stellen. Wohnung. Geldfragen....

von MAMAundPAPA2013 am 30.01.2014, 22:15


Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Du wirst kein Kindergeld mehr bekommen wenn deine Ausb. beendet ist. Auf jeden Fall hast du dann das Kindergeld von deinem Baby...

von MAMAundPAPA2013 am 30.01.2014, 22:17


Antwort auf Beitrag von Nadine94

Ich bin 17, im 7. Monat schwanger und wohne noch daheim. Moechte aber ausziehen, weil es einfach zu eng ist. Hab bei der Arge angerufen, die haben mir gesagt wie viel ich fuer ne Wohnung gezahlt bekomme & es ist nicht einfach was zu finden! Suche jetzt seit Dezember und noch nix dabei.. entweder zu teuer oder die vermieter sind bloed. Ich mach aber noch eine Ausbildung, das wird alles natuerlich angerechnet.. nicht grade toll. Du bekommst sobald du geld bekommst von der arge, auch schwangerenmehrbedarf und natuerlich die erstausststtung fuer wohnung + kind! Zusaetzlich kannst du noch zu Profamilia gehen, die zahlen dir auch Geld fuer Erstausstattung fuers Kind und das Geld darf die Arge nicht anrechnen! Hoffe konnte dir weiter helfen. Viel glueck und eine schoene Kugelzeit :)

von channii am 07.02.2014, 07:45