Hallo ihr lieben, und zwar hätte ich ein paar fragen zur Elternzeit da ich denke werde nicht die einzige sein die sich darüber gedanken macht..
Also folgendes ich würde gerne 2 1/2 Jahre in Elternzeit gehen da ich meinen Realschulabschluss machen möchte und das per Fernschule ich werde im März 2016 18 Jahre alt und meine Tochter kommt vorraussichtlich im April zur welt das heißt werde nach dem 1. Jahr mir zu stehenden ( so wurde es mir erläutert ) Elternzeit 18 jahre alt sein kann ich dann weitere 1 1/2 Jahre in Elternzeit gehen ?? da ich es so verstanden hatte das man unter 18 nur ein Jahr in Elternzeit gehen darf.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen
liebe grüße Nasti
von
Nastasja_97
am 06.02.2015, 20:21
Deine Information ist falsch.
Jeder Mutter stehen 3 Jahre Elternzeit zu.
Du bekommst im ersten Jahr 65 bzw 67% deines Gehalts bzw einen Mindestsatz an Elterngeld.
Vlt war das mit dem einen Jahr gemeint und du hast es falsch verstanden.
von
MAMAundPAPA2013
am 06.02.2015, 21:01
Ich bedanke mich für die schnelle und hilfreiche Antwort.:-)
Das ich 12 Monate elterngeld bekomme weiß ich, dachte nur das ich da ich vorher nicht gearbeitet habe kein recht auf 3 Jahre elternzeit hätte.
LG nasti
von
Nastasja_97
am 06.02.2015, 21:12
Doch, Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen. Kann aber verstehen dass es verwirrend ist!
Du bekommst ein Jahr E Geld und dann halt je nach Bundesland noch weiter Geld. In Elternzeit darf aber jede drei Jahre
von
tantenana
am 06.02.2015, 23:33
Okay danke.:)
von
Nastasja_97
am 06.02.2015, 23:36
Wenn du noch nicht gearbeitet hast bekommst du 300 euro elterngeld. mehr nicht. wenn du alleinerziehend bist, kannst du, ich glaub, 14 monate elterngeld beantragen. oder der kv nimmt die beiden vätermonate dann kriegt er entweder auch die 300 oder eben das anteilige gehalt. im 2. und 3. jahr elternzeit gibts kein geld vom staat von dieser seite. aber es gibt ja anderes wie h4 oder wohngeld.
von
Biene88
am 07.02.2015, 09:48
Kann mir noch einer von euch sagen wo und wie ich die elternzeit und das elterngeld anmelden muss ?
von
Nastasja_97
am 07.02.2015, 09:56
Komm in die Puschen!
Informiere dich,was du alles beantragen kannst und kümmere dich darum!
Am besten schon alles ausfüllen und dann sofort abschicken wenn das Kind da ist. Sonst sitzt du am Anfang ohne Geld da!
von
MAMAundPAPA2013
am 07.02.2015, 11:42
Hey,
alsk du musst ja in der ss viele Gelder beantragen und am leichtesten tust dir, wenn du das mit ner ss Beratung machst. Du kriegst ja auch Kindergarten und im Zweifelsfall Unterhalt und nach einem Jahr Betreuungsgeld und in Bayern zB Landeserziehungsgeld.... am besten ist da echt die Beratung. Machen das mit mir zusammen weil ich es einfach viel finde!
Ansonsten musst du beide Anträge im Internet ausdrucken und ausfüllen und am besten am Tag der Geburt oder nächsten Tag, mit Daten des Kindes abschicken! Wenn du nämlich nie gearbeitet hast bekommst ja kein MuSchu Geld sondeen gleich E Geld und die Bearbeitung dauert gerne mal...wobei da wieder die frage ist ob du H4 kriegst oder daheim lebst...
von
tantenana
am 07.02.2015, 10:25
Sry du bekommst nicht Kindergarten sondern Kindergeld :)
von
tantenana
am 07.02.2015, 11:46
Die Elternzeitfrage wurde ja beantwortet. Elterngeldstelle ist meist beim Jugendamt zu finden. Oder online Elterngeldantrag und dein Bundesland eingeben. Dann Kindergeld läuft über die Agentur für Arbeit, Abteilung Familienkasse. Den Antrag bekommt man glaub ich auch über deren Homepage. Solltest du Unterhaltsansprüche geltend machen müssen kannst du dich ebenfalls an das Jugendamt, Abteilung Unterhalt/Unterhaltsvorschuss wenden. All das sind Anträge die du nach der Geburt schnellstmöglichst mit Kopie der Geburtsurkunde anschicken musst
Wichtig für den E Geld antrag ist noch das du dir von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung geben lässt das du KEIN Mutterschutzgeld bekommst.
All die Anträge kannst du jetzt schon besorgen und ausfüllen bis auf die Daten des Kindes. Dann geht das nach der Geburt alles schneller
Wo wohnst du denn? Eventuell kannst du noch ALG II beantragen. Oder Wohngeld. Aber da ist eine Beratungsstelle wirklich sehr hilfreich.
Alles Gute
von
trauriger-engel
am 07.02.2015, 20:07