Geschrieben von Mommyoflevin am 23.04.2016, 13:32 Uhr |
Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo, also ich habe im jänner eine neue Arbeit begonnen wo ich die erste Zeit 8std/Woche angemeldet war und nebenbei Arbeitslosengeld bekam. AB 01.04 bin ich jetzt teilzeit also für 16std. Angemeldet. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und weiß das ich ein beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekomme . Jetzt stellt sich meine frage wie dann die weiterzahlung aussieht ? Es wird ja aus den letzten 13 Wochen berechnet, wird da alles zusammengerechnet ?
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Littlecreek am 23.04.2016, 13:38 Uhr
Alles, was du durchschnittlich die letzten 13 Wochen verdient hast. Ich hatte ab der 7. Woche Beschäftigungsverbot und unterschiedliche Verdienste. Dann wurde der Durchschnitt berechnet und fertig
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Mommyoflevin am 23.04.2016, 13:42 Uhr
Also wird das Arbeitslosengeld auch miteingerechnet war ja sozusagen auch ein "verdienst" ?
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Littlecreek am 23.04.2016, 15:01 Uhr
Das weiß ich nicht, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Arbeitslosengeld ist kein Verdienst - weder das 1 noch 2.
Den Durchschnittsverdienst muss ja Dein Arbeitgeber bezahlen. Warum sollte der das Arbeitslosengeld (du meinst ALG 2 nehm ich an) mitbezahlen?
Wenn dir das vom Arbeitgeber nicht reicht musst du eben Arbeitslosengeld 2 neu beantragen. Das kann dir aber ein Sachbearbeiter im Jobcenter besser beantworten als ich.
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Danyshope am 23.04.2016, 19:06 Uhr
Du bekommst das was Du auch ohne BV bekommen würdest. Also Gehalt für die 16 Std.
Das mit dem Durchschnitt ist für Frauen welche jeden Monat unterschiedlich verdienen weil sie wechselnde Stundenanzahl haben.
nein Danyshope
Antwort von Littlecreek am 23.04.2016, 19:11 Uhr
Auch hier das Durchschnittsgehalt, da es vom 01.04. bis jetzt keine 13 Wochen sind.
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Mel+3 am 23.04.2016, 19:25 Uhr
Was wäre nichts von der Schwangerschaft zu sagen und die nächsten Wochen weiter zu arbeiten um auf die 13 Wochen zu kommen, um einen Anspruch auf das volle Gehalt zu haben?
Wirkt sich ja auch später auf das Elterngeld aus.
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Littlecreek am 23.04.2016, 19:30 Uhr
Das Beschäftigungsverbot ist doch dazu da, um Mutter und Kind vor gesundheitlichen Problemen zu bewahren. Du würdest einen Schaden riskieren für ein paar Kröten? Das erschreckt mich gerade sehr
Re: nein Danyshope
Antwort von Danyshope am 23.04.2016, 19:46 Uhr
Was wie gesagt egal ist wenn der eben die 16 Std fest vertraglich gesichert sind. Es gibt genügend Frauen die nicht einen tag gearbeitet haben, zB weil nach der Unterschreiben des neuen Vertrages festgestellt wird, huch bin ja schwanger. Auch dann gibt es eben genau das was vertraglich festgelegt wurde.
Kann man ja recht gut bei Fr. Bader nachlesen. Für die welche es nicht glauben. Oder auch hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101993-lohngeldfortzahlung-vom-arbeitgeber-waehrend-des-beschaeftigungsverbotes
Erhöhung scheint ja dauerhaft zu sein - und das entscheidet eben.
Anders eben bei Frauen welche wechseln arbeiten, also mal nur 8 Std, mal 20 Std, dann 25 Std usw. Da entscheidet der Durchschnitt.
Re: nein Danyshope
Antwort von Littlecreek am 23.04.2016, 20:18 Uhr
davon, dass der Vertrag geändert wurde steht da aber nicht.
Das wären ja völlig andere Voraussetzungen.
Dann wäre das zutreffend
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Mel+3 am 23.04.2016, 20:24 Uhr
Nein! Natürlich nicht!
Es kommt ja immer auf die Arbeitsstelle an.
Ich war in der dritten Schwangerschaft im BV. Arbeite im Kindergarten in der Küche und habe keinen Masernschutz, somit BV vom Arbeitgeber.
In Schwangerschaft 1 hab ich im Pflegedienst gearbeitet und hatte kein BV, Kind 2 kam in der Elterzeit von Kind 1. Kind 4 kam in der Elterzeit von Kind 3, sonst hätte es auch da ab sofort ein BV gegeben.
Meine Freundin z.B. arbeitet in einem Altenheim und macht dort sauber. Sie bekommt auch ein BV vom Arbeitgeber sobald sie ihm erzählt das sie schwanger ist. Vom FA würde sie keines bekommen, somit kann das Risiko ja nicht so groß sein, oder?
Ich denke es gibt Arbeitsstellen die nicht schädlich sind für Mutter und Kind und wo man noch etwas weiter arbeiten könnte. Z.B. im Nachtdienst. Das Mutterschaftsschutzgesetz schließt das aus, aber schädlich ist es nicht.
Re: Zahlung bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Mommyoflevin am 23.04.2016, 21:22 Uhr
Ich bin aus Österreich und da gibt es kein Arbeitslosengeld 1u.2 es heisst ja immer das man keine finanziellen Nachteil hat. Wobei das bei mir aber einen gewaltigen Nachteil geben würde.