Geschrieben von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:43 Uhr |
Wieder eine Gewährleistungsfrage
Mini hat sich die CD vom Trommelzauber gewünscht. Diese kam jetzt Samstag an und wir haben festgestellt dass die CD ein "Loch" hat..heisst die silberne Beschichtung it kaputt...sie läuft zwar in ihrem Player in meinem aber zB nicht. In dem vom Opa gings auch..
Die CD war nicht eingeschweisst.
Ich hab versucht das zu fotografieren aber das geht überhaupt nicht.
Kann ich die Firma um umtausch bitten?
natürlich
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:46 Uhr
Da muss man auf jeden Fall umtauschen.
Nachtrag
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:47 Uhr
Bevor mir einer was unterstellen will ich will nicht das Geld zurück sondern eine unversehrte cd
Re: Nachtrag
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:48 Uhr
ich wollte dir gerade Geldgier unterstellen
Ich kann ja kein Foto machen
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:48 Uhr
Soll ich das so in ne Mail schreiben? Ich kann die CD auch zurück schicken aber will das nicht machen ohne das vorher abzuklären
Re: Nachtrag
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:49 Uhr
Na gibt ja so Granaten ie einem gleich raukopieren unterjubeln wollen oder sonst was...Aber für 15€ will ich schon eine cd ohne Macken und kratzer
Re: Ich kann ja kein Foto machen
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:50 Uhr
Wo ist die denn her? Ich würde auf jeden Fall den VK kontaktieren und wenn es ein Händler ist und Neuware muss er eh umtauschen.
Re: Nachtrag
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:51 Uhr
Das hat eh schon wer gemacht... was denkst du, warum die Folie ab war.
Von der Trommelzauber - Seite
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:51 Uhr
Also aus deren eigenen Shop...
Oh
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 19:53 Uhr
Jetzt wo du es sagst......hmpf. Ich werd die einfach anschreiben und das ganze schildern. Ist ja Neuware..Aber gilt das auch bei CDs? Mönsch immer ich wo ich mich damit überhaupt nicht auskenne
Re: Von der Trommelzauber - Seite
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:57 Uhr
Schreib sie an und ich denke das wird kein Problem sein.
Re: Oh
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 20:00 Uhr
Na klar doch, warum sollte das nicht so sein.
Du hast sie ja nicht geöffnet, denn sie war gar nicht eingeschweißt.
Hab ich mal gemacht
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 20:00 Uhr
Ich hoffe dass es kein Problem ist denn Mini war schon ein bisschen geknickt
Re: Wieder eine Gewährleistungsfrage
Antwort von Dreikindmama am 29.05.2016, 20:04 Uhr
Selbst wenn die CD in Folie verschweißt gewesen wäre, kann es passieren, dass sie fehlerhaft ist. Das kannst du auf jeden Fall reklamieren.
Gruß
Sylvia
Re: Wieder eine Gewährleistungsfrage
Antwort von die_Morrigan am 29.05.2016, 20:08 Uhr
Ich dachte eigentlich dass man CDs gar nicht umtauschen kann...ich war der Meinung das mal irgendwo geworden zu haben vor einigen Jahren
Aber wenn ihr sagt dass stimmt nicht wird es so sein
Re: Wieder eine Gewährleistungsfrage
Antwort von mf4 am 29.05.2016, 20:14 Uhr
Du tauschst sie ja um, weil sie kaputt ist.
Re: Wieder eine Gewährleistungsfrage
Antwort von Dreikindmama am 29.05.2016, 20:42 Uhr
Du tauschst nicht um wegen nichtgefallen, du reklamierst einen Fehler bzw. Defekt.
Re: Wieder eine Gewährleistungsfrage
Antwort von Danyshope am 30.05.2016, 9:36 Uhr
Warum Umtausch?
CD ist defekt, also Reklamation. Und das würde ich auch so schreiben. Nicht Umtausch. Das Du Ersatzware haben möchtest kannst du aber mitteilen.
Umtausch bedeutete, dir gefällt die Farbe nicht, die Größe passt nicht oder sonst was. Die Ware ist aber ansonsten einwandfrei. So etwas ist immer freiwillig, kein Händler muss das. Und er kann dann auch sagen, es gibt nur einen Gutschein oä.
Ist das Produkt dagegen fehlerhaft, also entweder kaputt oder es entspricht nicht der Beschreibung (weil Du zB Blau bestellt hast aber rot bekommen hast), dann muss der Händler das entsprechend "ausbessern". heißt, er kann entweder nachbessern indem er es zB auf eigene Kosten repariert, er dir Ersatz schickt oder er kann eben dir den Kaufpreis erstatten. Das ist eben die gesetzliche Gewährleistung. Und die sagt zudem, der Händler muss dir nachweisen das du das Produkt kaputt gemacht hast in den ersten 6 Monaten. Erst nach 6 Monaten muss du beweisen das das Produkt beim Kauf schon fehlerhaft war. Und das betrifft alles was nicht aufgrund geringer Haltbarkeit oder schnellem Verschleiß eh schon eine geringe Lebensdauer hat.
Ansprechpartner ist zudem der Verkäufer, nicht der Hersteller. Auch den Fehler begehen viele.
Der vollständiger halber dann noch, Garantie ist dann wieder freiwillig, die kann eine HERSTELLER geben, muss er aber nicht. IN dem Falle das er eine gibt, ist er dann auch der Ansprechpartner. Solange wie der Schaden in den ersten 6 Monaten auftritt, ist es aber immer sinniger sich erst auf die Gewährleistung geben über dem Verkäufer zu berufen.