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Geschrieben von Kristel 1705 am 19.01.2017, 21:39 Uhr

Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Hallo miteinander,
will nächste Woche wieder das arbeiten anfangen auf 450 Euro Basis. War vorher Vollzeit dort. Jetzt die Frage. Ich Arbeite seid 10 Jahren in dem Betrieb, war jetzt ein Jahr in Elternzeit und fange jetzt wieder an. So jetzt kommt heute ein neuer Arbeitsvertrag darin steht das ich jetzt wieder Probezeit haben soll. Ist das rechtens? Ich mein jetzt können se mich nicht kündigen weil se mir sonst eine Abfindung zahlen müssten, wenn ich den unterschreibe könnten die mich nach zwei Wochen kündigen weil ich Ihnen von mir aus nichts bringe als 450 Euro Kraft. Ist das Normal dürfen die das?? Bzw müssen die mir trotzdem meinen alten Std Lohn zahlen oder dürfen die mir nur noch den Mindestlohn zahlen? Kennst sich da zufällig jemand von euch aus?

 
15 Antworten:

Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Kater Keks am 19.01.2017, 21:43 Uhr

Wenn du da seit 10 Jahren bist und jetzt lediglich in Elternzeit warst, kann ich mir nicht vorstellen, das sowas rechtens ist. Du hast doch einen gültigen Arbeitsvertrag, oder?!

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von salzstange am 19.01.2017, 21:45 Uhr

das kommt mir jetzt acuh merkwürdig vor, das wäre dann einen neuen
Arbeistvertrag, aber warum Probezeit? meinst du die möchten dir dann Kündigen?
ich hoffe du bekommst noch Hilfsreiche Antworten.. im Experten Forum

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von salzstange am 19.01.2017, 21:47 Uhr

Frag mal da
http://www.rund-ums-baby.de/recht/

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Kristel 1705 am 19.01.2017, 21:54 Uhr

Klar. Darum frag ich. Ich kann mir das nämlich auch nicht vorstellen. Ich glaube ich ruf morgen mal beim Anwalt an.

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von mf4 am 19.01.2017, 22:05 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneute-Probezeit-nach-Elternzeit_110658.htm

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von VerenaSch am 19.01.2017, 22:08 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, würdest du damit quasi eine Änderungskündigung unterschreiben. Das wäre zwar rechtens, aber für dich eine schlechte Variante. Mein AG wollte mir sowas auch unterschieben. Angeblich wurde es bisher immer so gemacht und man müsste es nicht besser.

Bist du denn 3 Jahre in Elternzeit? Dann könntet ihr euch auf eine zusätzliche Vereinbarung neben dem ruhenden VZ-Vertrag einigen. Ansonsten sollte eine normale Vertragsänderung gemacht werden. Das ist ein großer Unterschied, da die Probezeit entfallen würde und dein Arbeitsjahre bestehen bleiben, da altes Eintrittsdatum bleibt.

Ich bin aber kein! Experte. Das ist meine persönliche Erfahrung.

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Auf keinen Fall unterschreiben!

Antwort von Anny am 19.01.2017, 22:11 Uhr

Das gleiche hatte meine Freundin auch, sie war nur in Elternzeit, vorher 15 Jahre (glaube ich) im gleichen Betrieb. Sie hat erst mit dem Chef geredet, was nichts brachte und ging darum zum Anwalt, das ganze ging vor Gericht und sie bekam Recht. Sie arbeitet heute noch da, inzwischen mit neuem Chef (der Sohn hat übernommen).

Geh auf jeden Fall zum Anwalt und nicht unterschreiben!

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Hubbeldubbel am 19.01.2017, 22:17 Uhr

Du hast Anspruch auf Deinen Vollzeitvertrag. Wenn Du die 3 Jahre Elternzeit noch nicht verbraucht hast, dann mach doch Teilzeit in Elternzeit, damit Dein alter Vertrag bestehen bleibt. Ansonsten würde ich eine Stundenreduzierung nur befristet vereinbaren.

Den vorgelegten Vertrag würde ich nicht unterzeichnen. Probezeitregelung scheint mir nichtig. Bg

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Danyshope am 19.01.2017, 23:02 Uhr

Probezeit nicht, aber kündigen können sie ab dem ersten Arbeitstag. Dein Fehler ist das Du nicht innerhalb der EZ arbeitest. Hättest Du für 2 Jahre noch machen können und dann erst den Vollzeitvertrag per Änderungskündigung schmeissen müssen. Innerhalb der EZ darf man dich nicht kündigen, Du aber bis zu 30 Std arbeiten. Nach der EZ darf man dich jederzeit kündigen, Anspruch auf Abfindung hast Du in dem Sinne eh nie.

Da du dich für 2 Jahre hast festlegen müssen bezüglich EZ kannst Du jetzt auch nicht so einfach verlängern. ich würde es trotzdem versuchen und dem AG mitteilen, das Du den 450 € Job gerne im Rahmen der Ez machen würdest. Und denn VZ-Vertrag sir soweit sichern willst um in 2 Jahren dann endgültig zu sehen. Dann aber darauf achten das im 450 € Vertrag der Zusatz drin steht, befristet auf die EZ.

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Quasselstribbe am 19.01.2017, 23:03 Uhr

Rechtens ist es leider schon, das ist eine ganz normale Änderungskündigung und der AG darf das! Er ist nur verpflichtet deinen alten Arbeitsplatz frei zu halten bzw. dir auf Wunsch (ab 25 Mitarbeitern) einen TZ-Job in der Firma zu genehmigen! Unter 25 Mitarbeitern muss er nichtmal das!

Aus AG-Sicht ist es dein Problem wenn du den VZ-Vertrag nicht erfüllen kannst und er zwingt dich ja nicht zu unterschreiben! Es ist deine Wahl auf 450€ gehen zu wollen! Fies, aber leider Gottes rechtens!

Für den Moment würde ich KEINESFALLS den neuen Vertrag unterschreiben, bzw. gar nix unterschreiben bis das nicht geklärt ist! Ich denke er will dich übern Tisch ziehen und sich für den Fall der Fälle (der vielleicht kommt oder auch nicht) dreist der Abfindung entledigen! Ich halte das alles für weitaus weiter in die Zukunft gedacht, als es im Moment aussieht! Lass dich darauf nicht ein!!!

Alles Gute!

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von niciemma am 20.01.2017, 4:13 Uhr

Hier,
Habe genau das gleiche gehabt.

Ich bekam einen befristeten Vertrag über geringfügige Beschäftiging.
Dieses vertrag endete bei mir , ohne das es eine Kündiging bedarf, spätestens mit ende der Eltetnzeit.

Ein wichtiger punkt im Vertrag!

Die bestimmungen des "Alten " Arbeitsvertrages werden durch diesen "neuen" Vertrag nicht berührt.

Ja. Und ich habe mit dem geringfügigen Beschäftigung den Mindestlohn
bekommen (6,50€).
Von beiden Parteien konnte mit einer küdigungsfrist von 5 Tagen gekündigt werden.

Hab ich dann irgend wann auch gemacht,
Mein vollzeit Vertrag blieb weiterhin bestehen.
Lg

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Steffi528 am 20.01.2017, 6:59 Uhr

Gute Idee, das mit dem Anwalt oder bei der Gewerkschaft. Ich vermute mal, das sie Dich los werden wollen. Nichts unterschreiben. Und ja, ich würde den Vertrag mit nach Hause nehmen und genüsslich dem AG mitteilen, das ich den Vertrag anwaltlichen prüfen lassen werde.

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Re: Wieder arbeiten (ist das Rechtens)

Antwort von Danyshope am 20.01.2017, 7:07 Uhr

Das gilt nur wenn man eben Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeitet. Hat die TE aber nicht. Sie hat nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt MUSS sie entweder Vollzeit arbeiten, sich mit dem AG einigen in wie weit sie weiterhin für die Firma in Teilzeit arbeitet oder eben kündigen.

Der AG ist zu nichts verpflichtet, außer ihr einen Teilzeitvertrag anzubieten wenn die Firma mehr wie 15 Mitarbeiter hat. Gehalt, Urlaub usw muss entsprechend des Vollzeitvertrages umgerechnet werden, das war es. damit erlischt der Vollzeitvertrag für immer und wenn sie irgendwann wieder aufstocken will, muss sie mit dem AG neu verhandeln.

Riesen Fehler den eben leider viele Frauen machen. Wer vor hat nach dem Elterngeldbezug Teilzeit zu arbeiten, sollte eben IMMER im Vorfeld eben dem AG bei der Elternzeitmeldung mitteilen, das man nach dem Elterngeld vor hat innerhalb der Elternzeit in Teilzeit wieder einzusteigen. Dann kann man eben, wenn wirklich alle Elternzeit ausgeschöpft ist, immer noch sehen ob man den alten Vollzeitvertrag kündigt und dann in Teilzeit bleibt oder wieder in Vollzeit arbeitet.

Jetzt heißt es mit dem AG reden, drohen oder sonstiges bringt es da gar nicht.

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Danyshope sich um sein Kind zu kümmern ist sicher kein Fehler!

Antwort von aek am 20.01.2017, 8:06 Uhr

Deine Aussagen finde ich echt saudumm, entschuldige, aber es wird Gründe haben, warum Frauen während der Elternzeit NICHT arbeiten gehen! Es wird auch Gründe haben warum man auf 450€ arbeitet!
Pauschal zu sagen, diese Frauen sind dumm ist eine Beleidigung. Schau erst mal hinter die Fassade eines jeden, bevor du solche Bemerkungen raushast!

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Re: Danyshope sich um sein Kind zu kümmern ist sicher kein Fehler!

Antwort von fabiansmama am 20.01.2017, 8:19 Uhr

Sie hat NIRGENDS geschrieben, das es ein Fehler ist, sich um sein Kind zu kümmern!! Du liest Sachen heraus, die sie so nicht geschrieben hat.
Nur das eben viele den Fehler machen, nur ein Jahr EZ zu beantragen (und dann vor einer Vertragsänderung stehen) statt TZ in Elternzeit zu arbeiten und somit einen Vollzeitvertrag dauerhaft aufgeben.

Ich habe bei meinem AG befristet die Stunden reduziert (Zusatzvereinbarung, keine Änderungskündigung). Wenn das ausläuft, gilt automatisch wieder mein alter Vertrag. Auch sowas ist eine Möglichkeit, auf die sich der AG aber nicht einlassen muss! Das ist Verhandlungssache.

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