Geschrieben von dkteufelchen am 07.12.2016, 16:22 Uhr |
wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
mehr geld bekomme, bzw. mein bedarf gedeckt ist und ich dann kein H4 mehr als aufstockung benötige, muss ich mich dann offizielle dort abmelden?
oder gehe ich einfach wohngeld und kizu beantragen und warte bis das alles durch ist?
aber das wäre ja blöd, dann müsste ich da ja alles zurückzahlen.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Zero am 07.12.2016, 16:29 Uhr
Du brauchst auf jeden Fall einen Negativbescheid vom Jobcenter.
Ich zumindest musste einen vorlegen.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 16:33 Uhr
das heißt was?
ich muss dahin gehen und die müssen ausrechnen, dass ich nichts mehr bekomme?
so ist es ja nicht.
ich habe ausgerechnet (die zahlen stimmen jetzt hier nicht)
das ich z. B.
aufstockendes ALG2 200 euro bekomme
aber wohngeld und kinderzuschlag sind zusammen 290 euro
dann ist das ja mehr
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Zero am 07.12.2016, 16:37 Uhr
Eine Bestätigung, das du vom Jobcenter kein Geld bekommst. Besprich das Problem mit deinem Sachbearbeiter.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Narni@ am 07.12.2016, 16:44 Uhr
H4 eine vorrangige Leistung. Die du vor allen anderen bekommst.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 16:45 Uhr
ja, werde ich machen. danke
habe nämlich auch gerade im antrag gelesen, dass das wohngeld genauso hoch oder höher sein muss, als das h4,
und dass ist es ja nicht, nur zusammen mit kinderzuschlag. hm.
da habe ich also aufklärungsbedarf beim amt.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von wesermami am 07.12.2016, 16:58 Uhr
Eine Bekannte von mir musste bevor sie Kinderzuschlag beantragen konnte h4 beantragen. So hat es ihr die Familienkasse mitgeteilt bzw den ersten Antrag "abgelehnt" da ihr H4 zustehen würde. Wenn das bei dir dann nicht auch der Fall sein wird...
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 17:00 Uhr
na du hast ja ahnung, so ein quatsch.
vorrangig nur, wenn sie höher ist, als das andere, damit keine unterdeckung entsteht. entsteht aber nicht, im gegenteil.
und was willst du schon wieder in meinem thread?
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Port am 07.12.2016, 17:05 Uhr
Blödsinn, Du Dummbratz! Halte besser die Klappe, wenn Du keine Ahnung hast. Es gíbt einige Leistungen, die vorrangig vor H4 sind.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 17:11 Uhr
na aufstockendes h4 bekommen wir ja, der bescheid ist noch gültig und bei den anträgen muss man den ja auch teilweise beilegen.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Narni@ am 07.12.2016, 17:19 Uhr
Ja das wird bei ihr so werden.solange ihr H4 zusteht bekommt sie weder Wohngeld noch Zuschlag.
Kann man auch nachlesen.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 17:26 Uhr
ich hatte schon mal gesagt, du hast keine ahnung. du musst mal richtig lesen.
und ich sagte dir schon mal, verschwinde hier, aus meinem thread.
geh urlaub buchen, oder pampe kochen, oder lern endlich die daten deiner erfundenen familie auswendig.
damit du nicht wieder behaupten musst, einer deiner familienangehörigen hätte immer an ostern geburtstag
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 17:26 Uhr
ich hatte schon mal gesagt, du hast keine ahnung. du musst mal richtig lesen.
und ich sagte dir schon mal, verschwinde hier, aus meinem thread.
geh urlaub buchen, oder pampe kochen, oder lern endlich die daten deiner erfundenen familie auswendig.
damit du nicht wieder behaupten musst, einer deiner familienangehörigen hätte immer an ostern geburtstag
Re:
Antwort von wesermami am 07.12.2016, 17:33 Uhr
Naja, aber wenn du das dann nicht mehr willst werden sie dir bei dir der nächsten Berechnung vom Kinderzuschlag /Wohngeld aber ja evtl sagen das erst wieder h4 greifen muss.
Ich kenne mich damit aber nicht wirklich aus. Aber bevor ich mich irgendwo "abmelden" würde würde ich das abklären.
Meine Bekannte wäre auch mit Kinderzuschlag und Wohngeld aus h4 rausgewesen, aber das klappte dann auch. Is zwar irgendwie unlogisch von den Behörden, aber nicht zu ändern
klappte dann auch NICHT! sollte es heißen
Antwort von wesermami am 07.12.2016, 17:38 Uhr
...
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von xIntirax am 07.12.2016, 18:02 Uhr
Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt.
Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von xIntirax am 07.12.2016, 18:02 Uhr
Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt.
Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von xIntirax am 07.12.2016, 18:02 Uhr
Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt.
Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von xIntirax am 07.12.2016, 18:02 Uhr
Sie hat aber recht. Du brauchst eine Ablehnung von der Arge und erst dann kannst du die beiden anderen beantragen. Bei 200 Euro glaube ich nicht das ihr da schon raus kommt.
Wir hatten damals noch 50 Euro und dann wurde gesagt ab zu Kinderzuschlag und Wohngeld.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 18:16 Uhr
das ich mit der arge sprechen muss ist klar.
die angaben von mir waren nur fiktiv, nicht die wirklichen.
wenn ich doch aber mit kizu und wohngeld etwa 200 euro mehr habe, oder noch mehr, kann mir doch die leistungen keiner verwehren, sie "stehen uns doch zu"
also bin ich der meinung, das man das dann auch bekommen sollte.
aber vielleicht habe ich auch einen denkfehler??
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Lieschen87 am 07.12.2016, 19:11 Uhr
Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und erzählst ihm dein Anliegen. Dann macht er eine Probeberechnung KIZ/Wohngeld und stellt so fest ob du dich mit diesen Leistungen besser stellen würdest. Wenn dies so ist wirst du aufgefordert Anträge zu stellen, ALG II wird weitergezahlt bis zur Entscheidung der beiden Stellen, ein Ersatzanspruch wird angemeldet.
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 19:23 Uhr
der berater oder der sachbearbeiter aus der leistungsabteilung?
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von dkteufelchen am 07.12.2016, 19:23 Uhr
der berater oder der sachbearbeiter aus der leistungsabteilung?
Re: wenn ich mir durchgerechnet habe, dass ich mit wohngeld und kinderzuschlag
Antwort von Lieschen87 am 07.12.2016, 19:32 Uhr
Leistungsabteilung