Geschrieben von Zwurzenmami am 22.04.2014, 17:27 Uhr |
und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
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Re: und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
Antwort von BabyBelly am 22.04.2014, 17:37 Uhr
diese ist vertraglich geregelt.. hängt davon ab wie lange du schon in der firma beschäftigt bist, ob probezeit steht oder nicht ... usw.
Wenn du nun schon ewig dabei bist dann hat man meist 4 wochen - 3 monate...hängt immer vom vertrag ab
Re: und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
Antwort von anri2810 am 22.04.2014, 17:39 Uhr
Dann schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach..Meistens sind es 3 Monate
Nachtrag
Antwort von anri2810 am 22.04.2014, 17:41 Uhr
Ich muss mich berichtigen.Meistens hat man 4 Wochen.
Re: und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
Antwort von mf4 am 22.04.2014, 17:41 Uhr
Ist es denn sinnvoll selbst zu kündigen? Wegen ALG...
du sollst diese Tour machen, kannst es nicht machen und wirst was vom Dok vorlegen. Dann hat der Chef die Wahl dir die andere Tour zu geben oder dir zu kündigen. Oder sehe ich das falsch?
Re: und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
Antwort von BabyBelly am 22.04.2014, 17:42 Uhr
genau so dachte ich das auch eher...
Re: und was ist nun mit der Kündigungsfrist?
Antwort von Schlafmütze am 22.04.2014, 17:47 Uhr
Rufe doch einfach mal im Lohnbüro an und frage da nach oder auf dem Arbeits Gericht
nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von Zwurzenmami am 22.04.2014, 18:33 Uhr
http://avr-württemberg.de/webx/apps/wb/frame-content.php?docid=00010049&PHPSESSID=ga4qbd0hjqp4ig4i5e5tg3hrv5
bin jetzt 7 Jahre da
Ich will ja nicht unken, aber ich hab das Gefühl, die wollen den Menübereich über kurz oder lang schließen und fangen jetzt an uns zu trietzen.
Heute hab ich ihm erst mal alles an den Kopf geworfen, was im Moment alles falsch läuft, mal sehen ob der drüber nachdenkt. Ihm war auch nicht bewusst, dass so eine miese Stimmung bei den Fahrern herrscht
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von Fru am 22.04.2014, 18:39 Uhr
Ich denke mal, das Dein Chef einen Teufel tun wird und Dir kündigt, denn dann muß er unter Umständen eine Abfindung zahlen...warum sollte er das? So feierst Du sechs Wochen krank, dann übernimmt die Krankenkasse...
Wenn Du kündigst wird es wegen ALG 1 schwierig..
Such unter Hochdruck was Neues und kündige dann
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von Zwurzenmami am 22.04.2014, 18:50 Uhr
ich kriege ja ALG 1 nicht mal, weil mein Mann zu viel verdient
Klar müssten die eine Abfindung zahlen.
Morgen geh ich zur Mitarbeitervertretung, die sitzen ja schon wieder woanders, haben nur die Schilder nicht getauscht, dann brauch ich mich nicht wundern, dass da die Tür immer abgeschlossen ist.
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von mf4 am 22.04.2014, 18:54 Uhr
ALG1 hat doch mit dem Einkommen des Partner NULL zu tun.
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von susafi am 22.04.2014, 19:08 Uhr
also diese Kündigungsfristen können nicht stimmen... das sehe ich schon an dem 4 Wochen zum Monatsende... was soll das bitte sein? In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von susafi am 22.04.2014, 19:12 Uhr
ALG 1 wird nach deinem Durchschnittseinkommen berechnet und nicht nach dem Einkommen deines Mannes...
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von susafi am 22.04.2014, 19:15 Uhr
lt. Wikipedia stimmen die Kündigungsfristen doch... 3 Monate... das ist ja der Hammer, irgendwie hatte ich anderes im Kopf...
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von Zwurzenmami am 22.04.2014, 19:33 Uhr
aber dann muss ich auch alles auflisten was wir haben, oder?
Versicherungen, Bausparverträge, Sparkonten usw.
Ich hab ja in den letzten zwei Jahren munter gespart und das soll mal ein neues Auto werden
Re: nach dem § läuft unsere Kündigungsfrist
Antwort von Treva am 22.04.2014, 19:50 Uhr
Nein, das musst du erst bei Hartz4. Du bekommst erst einmal Arbeitslosengeld, Da fragt dich niemand nach dem Einkommen von deinem Mann oder nach Sparguthaben.
Allerdings bekommst du eine Sperre von 3 Monaten wenn du selbst kündigst.
ALG bezieht sich nur aufs Einkommen
Antwort von mf4 am 22.04.2014, 20:19 Uhr
sonst nichts
du kannst fette Konten haben, auf 300 m² wohnen und 5 Autos in der Garage haben
Wegen der Sperre bin ich ganz klar für nicht selbst kündigen.
Re: ALG bezieht sich nur aufs Einkommen
Antwort von Zwurzenmami am 22.04.2014, 20:32 Uhr
ich befürchte nur, die werden einen feuchten tun, wenn die mir kündigen, müssen die mir wohl eine Abfindung zahlen
Bezüglich geschenkkörbe
Gewittert hier
Hab ich tatsächlich 3 Monate Kündigungsfrist und muss ich es jetzt wirklich
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