Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sina26 am 14.04.2014, 6:40 Uhr

Stimmt das....

Hab es auch ins forum 2 unter 2 gestelllt... aber hier ist etwas mehr los ;)
Also stelle ich die gleiche frage einfach nochmal hier...

Hey Ihr lieben...
Ich musste mich ja auch finanziell etwas Schlau machen bevor wir ein zweites planen.. schließlich soll alles abgesichert sein....

zu mir .. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen... Aber nur Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen...
Mein Elterngeld läuft im September 2014 aus.
Stimmt es das wenn das zweite kind VOR dem 2ten geburtstag vom ersten kind geboren wird, das man dann exakt das gleich elterngeld erhält wie bei Kind 1?

Angenommen ich hätte 800€ monatlich für Kind 1 erhalten. Dies ist im September 2013 fertig...
Und im August 2015 käme Kind nummer 2 zur welt (1 monate vor dem 2ten geburtstag meines sohnes) ... Bekäme ich dann wieder diese 800€ monatlich PLUS 80€ geschwisterbonus?? (10% )

Und dann eben das betreuungsgeld für Kind 1? da ich es ja zu hause betreue ab dem 15ten lebensmonat bis er 3 jahre alt ist?

Und ausserdem habe ich gehört das man die elternzeit vorzeitig beendet kann und dann bekommt man wieder mutterschutzgeld PLUS den AG anteil?
Heißt wenn mein Mutterschutz am 01.07.15 beginnen würde.. Schreibe ich dem AG einen Brief das ich die elternzeit zum 30.06.15 beende und direkt ab dem 01.07.15 wegen erneuter Schwangerschaft im mutterschutz bin. Und nach der geburt gebe ich erneut meinen brief ab für 3 jahre elternzeit? oder?

Dann würde ich mutterschutzgeld plus AG anteil erhalten und hab ab der geburt von Kind 2 wieder 3 jahre elternzeit.
? oder????

 
8 Antworten:

Re: Stimmt das....

Antwort von leaelk am 14.04.2014, 6:55 Uhr

Die meisten Fragen kann ich nicht beantworten, weil es das Elterngeld noch nicht gab, als meine Kinder geboren wurden.

Warum sollte der Arbeitgeber aber einer vorzeitigen SCHEIN- Beendung der Elternzeit zustimmen und dann nochmal den AG-Anteil zum Mutterschutzgeld zahlen? Das wird doch kein Arbeitgeber machen.
Wenn Du 3 Jahre Elternzeit eingereicht hast, dann kannst Du diese eh nicht nach Lust und Laune einfach irgendwann beenden, sondern mußt das mit dem Arbeitgeber abklären.
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sich das nicht geändert hat.

Insgesamt liest sich diese Finanzplanung sehr berechnend.... Werde doch erstmal schwanger und dann.... oder kläre Deine Finanzsituation bevor Du schwanger wirst, UNABHÄNGIG von den staatlichen Zuschüssen, denn nach dem einen Jahr mußt Du ja auch durchkommen mit dem geringeren Geld.
Zudem solltest Du auch nochmal über Deine Belastbarkeit nachdenken. Wie oft hast Du hier schon geschrieben, dass Du mit einem Kind gestresst bist plus Haushalt.......Äh ja, das wird nicht besser mit mehr als einem Kind.....

Und die Kinder werden erst ab Schuleintritt wirklich teuer. Noch mehr macht sich das dann bei Jugendlichen bemerkbar!


LG leaelk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Stimmt das....

Antwort von Sina26 am 14.04.2014, 7:02 Uhr

Das hab ich alles erst gestern abend erfahren (von einer bekannten die jetzt grad ebenfalls mit dem zweiten schwanger ist ) und daraufhin wollte ich mich auch darüber informieren...

Sie sagte mir das so.. und ich wollte wissen ob das wirklich so ist!

Unabhängig von zuschüssen haben wir uns für ein weiteres entschieden...

und ich hab nie gesagt das ich gestresst bin ?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nachtrag

Antwort von Sina26 am 14.04.2014, 7:03 Uhr

das einzige was ich letztens geschrieben hab war... das ich jetzt erstmal merke wo mein mann wieder arbeiten geht das es sehr anstrengend ist.. aber machbar.. mein sohn machts mir auch einfach ;))

hab mich aber nie beschwert

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dann ist doch alles gut!

Antwort von leaelk am 14.04.2014, 7:15 Uhr

Ich hatte das anders gelesen mit dem gestresst sein und zu nichts mehr kommen.....aber das habe ich wohl nur falsch gedeutet.

Zum Elterngeld bekommst Du hoffentlich noch eine Antwort und sonst frag doch mal in einer Schwangerenberatungsstelle oder so nach oder im Familienbüro der Stadt (falls es so etwas in Eurer Stadt gibt).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dann ist doch alles gut!

Antwort von Sina26 am 14.04.2014, 7:25 Uhr

nee hast du sicher falsch aufgefasst ;) Alles ist super.. bin nicht gestresst (ausser manchmal... ;)) und auch so klappt alles super....
Auch finanziell !
Hab das nur jetzt gehört.... wie gesgat aktuell ne schwangere freundin (der ihr kind kommt nämlich 1 monate vor dem 2ten geb. ihres erstes zur welt..) und noch von einer hier aus dem forum die mir das so privat geschrieben hat.. und da ich das nicht wusste dachte ich ,d as weiß hier jemand genauer ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dann ist doch alles gut!

Antwort von leaelk am 14.04.2014, 7:30 Uhr

Frag doch sonst einfach gegen Abend nochmal. Da sind mehr Leute hier!
Oder frag im Aktuell

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Stimmt das....

Antwort von Mone82 am 14.04.2014, 8:26 Uhr

Hallo,

das mit dem Elterngeld stimmt so nicht. Für die Berechnung zählen die 12 Monate vor Geburt. Nur die Monate mit Elterngeld werden ersetzt. Du bekämst also nur den selben Satz, wenn das zweite Kind unmittelbar zum 1. Geburtstag auf die Welt kommt. Jeder Monat später geht als 0 € in die Berechnung ein.
September 2013? Du meinst sicher 2014?!
Dann wären es 10x 0€ + 2x Lohn vor Geburt 1. Kind

Mutterschutz stimmt. Du beendest deine Elternzeit 1 Tag vor beginn des neuen Mutterschutzes und bekommst wieder volles Mutterschutzgeld. Dabei kannst du dir auch die verbliebene Elternzeit von Kind 1 übertragen lassen (bis zum 8. Geburtstag, am besten mal im Rechtsforum bei Frau Bader nachfragen).

Viele Grüße
Mone

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde mal

Antwort von hormoni am 14.04.2014, 8:37 Uhr

in der Elterngeld-Stelle anrufen. Die können dir da sicher effizient und qualifiziert weiterhelfen.

Gruß

h

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.