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Geschrieben von MissRanya am 25.05.2016, 14:33 Uhr

Nochmal eine Arbeitsfrage

Mein Arbeitgeber hat mich kontaktiert. War ein nettes Gespräch soweit. Ich möchte dort aber aus diversen Gründen nicht mehr arbeiten,sondern mich umorientieren. Der AG würde gerne, dass ich die Kündigung einreichen oder um einen Aufhebungsvertrag bitte. Aber.....
Ich habe ja noch keine neue Stelle bisher.
Wäre es trotzdem ratsam, die bisherige Stelle zu kündigen, sodass ich für einen eventuellen neuen Job sofort verfügbar wäre? Oder sollte ich lieber damit warten?

Wenn es nun aber nicht so schnell mit dem neuen Job funktionieren würde,wie ich mir das vorstelle... Dann bekäme ich eine Sperre für ALGI? Hab bisher nur 6 Wochen ALG beziehen müssen. Und das ist lange her.

 
9 Antworten:

Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von Cojote am 25.05.2016, 14:40 Uhr

Du brauchst ein kitaplatz um Alg1 beziehen zu wollen.
Wenn du da nicht mehr arbeiten kannst /willst würde ich mich zum ende der Elternzeit kündigen lassen.

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von Narni@ am 25.05.2016, 14:41 Uhr

Wenn du selbst kündigst bekommst du eine ALG Sperre.
Kundige erst wenn du was neues hast.

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von MissRanya am 25.05.2016, 14:44 Uhr

Ich hoffe ja auf einen Platz.
Leider haben Arbeitssuchende wohl Vorrang,damit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich stehe ziemlich weit hinten in der Nahrungskette.
Natürlich kann ich auf meinen Rechtsanspruch bestehen. Bringt mir aber nicht viel, wenn der Kita Platz dann eine halbe Stunde entfernt irgendwo am AdW ist.

Ist doch blöd alles.

Muss meine Gedanken und Pläne mal irgendwie sortieren. Therapeutisches Schreiben

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von Cojote am 25.05.2016, 14:46 Uhr

Elternzeit verlängern wäre vielleicht ne Option.
Du kannst ja eventuell kinderzuschlag,landeserziehungsgeld,wohngeld beantragen?
da hast du mehr Zeit ne Stelle zu suchen und kommst nicht ins alg2.ggf minijob machen

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Niemals selbst kündigen bevor du nix neues hast o.t

Antwort von YvonneG am 25.05.2016, 14:50 Uhr

.

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Re: Niemals selbst kündigen bevor du nix neues hast o.t

Antwort von linghoppe. am 25.05.2016, 15:25 Uhr

schliesse mich an diesen Worten an.. Niemals selsbt Kündigen

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von 3wildehühner am 25.05.2016, 15:41 Uhr

Der Arbeitgeber muss dir nicht kündigen-er ist doch scheinbar zufrieden mit deiner Arbeit! Du alleine möchtest dort nicht mehr arbeiten. Und dann musst du natürlich entweder selber kündigen bzw. um einen Aufhebungsvertrag bitten oder zu der zuvor vereinbarten Zeit (vermutlich 1 Jahr Elternzeit?) wieder im Betrieb erscheinen!
Da du denen jetzt schon gesagt hast, dass du da nicht mehr arbeiten möchtest, werden sie auch kaum einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen.

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von chrissicat am 25.05.2016, 15:55 Uhr

Ist manchmal schwierig auf Fragen zu antworten wenn man die Fakten nicht kennt.

Du hast mit deinem Arbeitgeber telefoniert und möchtest dort nicht mehr arbeiten.

Wie ist denn dein derzeitiger Status? Bist du in Elternzeit? Wenn ja, wie lange noch und seit wann?

Oder bist du krankgeschrieben?

Oder...oder...oder?

Wann müsstest du wieder bei deinem Arbeitgeber arbeiten?

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Re: Nochmal eine Arbeitsfrage

Antwort von Danyshope am 25.05.2016, 17:02 Uhr

FALSCH!!!!

Ja, sie braucht eine Betreuung für das Kind. Das KANN ein Kita-Platz sein, oder Tagesmutter oder auch die Großeltern. oder wenn möglich, auch der Kindsvater.

Sie kann sich nicht IN der Elternzeit zum Ende hin kündigen lassen. das ist gesetzlich gar nicht möglich. Frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ kann der AG ihr die Kündigung zukommen lassen. Nur sie selbst kann zum Ende hin kündigen, und muss es sogar wenn sie dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommen will oder kann. Andernfalls kann es nämlich auch sein das der AG Schadensansprüche ihr gegenüber geltend machen kann. Passiert in der regel nicht, ist aber theoretisch wie gesagt möglich.

es muss auch nicht sein das es eine Sperre beim ALG1 bekommt, weder durch Eigenkündigung noch durch Aufhebung. Nur, dann ist es wichtig noch VORHER mit dem Amt abzusprechen. Wenn zB die Kinderbetreuung wegen Arbeitszeiten nicht abgedeckt ist, kann das Amt auf eine Sperre verzichten.

Will man einfach dort nicht mehr arbeiten muss man sich halt entsprechend erst um etwas anderes kümmern und dann kündigen bzw aufheben. oder man lässt es drauf ankommen, kündigt vorher und bekommt halt notfalls kein Geld und ist -. je nachdem - auch nicht krankenversichert.

Wenn noch keine 3 Jahre Elternzeit verbraucht sind, ist es sinnvoll diese zu verlängern und sich in dieser etwas neues zu suchen. Dann fällt mindestens das Problem Krankenversicherung weg.

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