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von Kater Keks  am 27.10.2014, 13:34 Uhr

Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Ich hab jetzt die Unterlagen für die Aufnahme in den Schwimmverein bekommen (für den Lütten). Da ist unter anderem ein Blatt dabei, welche eine Einzugsermächtigung darstellt, um eben die Vereinsgebühr einziehen zu lassen.
Ich will die aber nicht erteilen, beim Großen überweise ich das auch alleine.

Muss ich das ausfüllen? Oder kann man das verweigern?

Weiß das jemand?

 
8 Antworten:

Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von LaLeMe am 27.10.2014, 13:35 Uhr

musst du nicht, bei uns ist das so, das die rechnungszahler 12,00 euro im jahr mehr zahlen müssen, erkundige dich mal.

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Mutti69 am 27.10.2014, 13:36 Uhr

Müssen tust du gar nix...aber der Verein auch nicht. Wenn die das wollen und sonst das Kind nicht dem Verein beitreten darf...

Nachfragen?!

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Kater Keks am 27.10.2014, 13:38 Uhr

Okay, dann frag ich heute Nachmittag mal....ich war nur so irritiert, da mein Großer bereits Mitglied ist und wir immer eine Jahresrechnung bekommen und dann überweisen.
Gab es noch nie Probleme mit.

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Mutti69 am 27.10.2014, 13:45 Uhr

Ach, es ist der GLEICHE Verein?

Vielleicht haben die das zwischenzeitlich umgestellt?!

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Kater Keks am 27.10.2014, 13:50 Uhr

Ja, es ist der gleiche Verein. Na ich werde mal nachfragen, wenn ich den anderen Schriebs abgebe.

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Honey58 am 27.10.2014, 14:09 Uhr

Früher, also nach der guten ALTEN deutschen Rechtschreibung, wäre es noch der SELBE Verein. Aber ich vermute heute kannste es sagen wie Du willst

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Mutti69 am 27.10.2014, 14:11 Uhr

Jap, wo du Recht hast...

Der SELBE!

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Re: Muss man zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort von Kater Keks am 27.10.2014, 14:12 Uhr

Du hast recht....ich geh mich in die Ecke stellen.....*schäm*

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