von Kater Keks am 15.07.2016, 16:40 Uhr |
Mal eine Frage , rein interessehalber......
Bei uns sind ja bald Wahlen, und es werden immernoch Wahlhelfer gesucht.....als Wahlhelfer bekommt man ja Geld: 50€.
Wie ist das denn bei Hartz IV Empfängern? Müssen die das angeben?! Und wird denen das angerechnet?!
Weiß das jemand?
Fällt mir gerade so ein.....
Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......
Antwort von Malefizz am 15.07.2016, 16:42 Uhr
Nein, wird nicht angerechnet. Die Idee hatten wohl schon viele Kommunen...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-als-wahlhelfer8331.php
Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......
Antwort von Anny am 15.07.2016, 16:45 Uhr
Hmm ich würde mal raten... Man kann es behalten, weil man bei einer Arbeit einen Selbstbehalt von keine Ahnung, irgendwas von über 100€ hat? Wobei wenn man das schon hat muss man es sicher abgeben?
Absolut keine Ahnung!!!!
Ich rudere mal elegant halb zurück...
Antwort von Malefizz am 15.07.2016, 16:46 Uhr
Und behaupte: es kommt darauf an...!
http://hartz.info/index.php?topic=91893.0
Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......
Antwort von Zero am 15.07.2016, 16:47 Uhr
Bis zu 100 Euro dürfen dazu verdient werden ohne das diese angerechnet werden.
Der Verdienst muss aber angegeben werden.
ich rudere mal weiter
Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:47 Uhr
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html
wenn das JobCenter es anrechnet, würde ich mich darauf berufen
es ist kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung
Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:48 Uhr
das ist noch mal ein Unterschied
betrifft z.B. ehrenamtliche Sporttrainer
Re: es ist kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung
Antwort von Zero am 15.07.2016, 16:50 Uhr
Aufwandsentschädigungen werden nicht angerechnet, da kein verdienst.
Ob das angegeben werden muss, weiß ich grad gar nicht.
siehe link
Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:54 Uhr
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html
nur als ein beispiel, habe es aber auch irgendwo in einer "vertrauenswürdigen quelle" gelesen
Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......
Antwort von mf4 am 15.07.2016, 17:15 Uhr
Angeben ja (muss man ja immer) aber ich denke, dass das wie ein Ehrenamt nicht angerechnet wird.
das hat mit Selbstbehalt nichts zu tun
Antwort von mf4 am 15.07.2016, 17:17 Uhr
Die 100 frei und darüber 20% frei gilt für Job und nicht allgemein.
Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......
Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 18:27 Uhr
Gab es da nicht Freibeträge?
Ich meine meine Schwester darf 140 Euro nebenbei einstreichen
Little
Antwort von mf4 am 15.07.2016, 18:43 Uhr
Wenn man ein Arbeitseinkommen hat sind 100 frei, was darüber ist zu 20% anrechnungsfrei.
Mann kann verdienen so viel man mag und nicht nur 140€.
Re: Little
Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 20:21 Uhr
Ohne Abgaben meinte ich natürlich. Darum ging es ja. Sie geht Teilzeit. Dann sind das nur 100 - Danke wieder was dazu gelernt. Ich hatte die 140 im Kopf
Da kommen die 140 her
Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 20:31 Uhr
Jetzt hab ich mal neugierig nachgelesen.
Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.
Da hab ich wohl einen Wurm beim Denken gehabt - andere Richtung
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