Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Kater Keks  am 15.07.2016, 16:40 Uhr

Mal eine Frage , rein interessehalber......

Bei uns sind ja bald Wahlen, und es werden immernoch Wahlhelfer gesucht.....als Wahlhelfer bekommt man ja Geld: 50€.

Wie ist das denn bei Hartz IV Empfängern? Müssen die das angeben?! Und wird denen das angerechnet?!

Weiß das jemand?

Fällt mir gerade so ein.....

 
14 Antworten:

Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......

Antwort von Malefizz am 15.07.2016, 16:42 Uhr

Nein, wird nicht angerechnet. Die Idee hatten wohl schon viele Kommunen...

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-als-wahlhelfer8331.php

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......

Antwort von Anny am 15.07.2016, 16:45 Uhr

Hmm ich würde mal raten... Man kann es behalten, weil man bei einer Arbeit einen Selbstbehalt von keine Ahnung, irgendwas von über 100€ hat? Wobei wenn man das schon hat muss man es sicher abgeben?

Absolut keine Ahnung!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich rudere mal elegant halb zurück...

Antwort von Malefizz am 15.07.2016, 16:46 Uhr

Und behaupte: es kommt darauf an...!

http://hartz.info/index.php?topic=91893.0

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......

Antwort von Zero am 15.07.2016, 16:47 Uhr

Bis zu 100 Euro dürfen dazu verdient werden ohne das diese angerechnet werden.
Der Verdienst muss aber angegeben werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich rudere mal weiter

Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:47 Uhr

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html

wenn das JobCenter es anrechnet, würde ich mich darauf berufen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es ist kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung

Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:48 Uhr

das ist noch mal ein Unterschied

betrifft z.B. ehrenamtliche Sporttrainer

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: es ist kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung

Antwort von Zero am 15.07.2016, 16:50 Uhr

Aufwandsentschädigungen werden nicht angerechnet, da kein verdienst.
Ob das angegeben werden muss, weiß ich grad gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

siehe link

Antwort von Keksraupe am 15.07.2016, 16:54 Uhr

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html

nur als ein beispiel, habe es aber auch irgendwo in einer "vertrauenswürdigen quelle" gelesen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......

Antwort von mf4 am 15.07.2016, 17:15 Uhr

Angeben ja (muss man ja immer) aber ich denke, dass das wie ein Ehrenamt nicht angerechnet wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das hat mit Selbstbehalt nichts zu tun

Antwort von mf4 am 15.07.2016, 17:17 Uhr

Die 100 frei und darüber 20% frei gilt für Job und nicht allgemein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal eine Frage , rein interessehalber......

Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 18:27 Uhr

Gab es da nicht Freibeträge?
Ich meine meine Schwester darf 140 Euro nebenbei einstreichen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Little

Antwort von mf4 am 15.07.2016, 18:43 Uhr

Wenn man ein Arbeitseinkommen hat sind 100 frei, was darüber ist zu 20% anrechnungsfrei.

Mann kann verdienen so viel man mag und nicht nur 140€.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Little

Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 20:21 Uhr

Ohne Abgaben meinte ich natürlich. Darum ging es ja. Sie geht Teilzeit. Dann sind das nur 100 - Danke wieder was dazu gelernt. Ich hatte die 140 im Kopf

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Da kommen die 140 her

Antwort von Littlecreek am 15.07.2016, 20:31 Uhr

Jetzt hab ich mal neugierig nachgelesen.


Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.

Da hab ich wohl einen Wurm beim Denken gehabt - andere Richtung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.