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von Kira75  am 29.06.2015, 10:03 Uhr

Lebenslauf

Elternzeit im Lebenslauf erwähnen?

z.B. man war von 1997 bis 2015 bei einer Firma beschäftigt, währenddessen war man 2 x in Elternzeit, muss man das erwähnen?

 
9 Antworten:

Re: Lebenslauf

Antwort von rala_25 am 29.06.2015, 10:06 Uhr

Ja, würde ich tun.
Du gibst ja auch an, das du Kinder hast.

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Re: Nachtrag

Antwort von Kira75 am 29.06.2015, 10:07 Uhr

und den Familienstand und Kinder, schreibt man das rein??

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Re: Lebenslauf

Antwort von Kira75 am 29.06.2015, 10:07 Uhr

Das ist die nächste Frage

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Re: Nachtrag

Antwort von rala_25 am 29.06.2015, 10:09 Uhr

Ja, natürlich.
Ich habe außerdem noch geschrieben :
Familienplanung : abgeschlossen.

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Re: Nachtrag

Antwort von dkteufelchen am 29.06.2015, 10:13 Uhr

du musst es nicht angeben, weder den familienstand noch die kinder, WENN es für die arbeit nicht relevant ist, und nicht plötzlich kinderkrankentage oder sonstige "fehlzeiten" in anspruch genommen werden wollen,

ich habe es immer angegeben.

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Re: Lebenslauf

Antwort von Rosinchen78 am 29.06.2015, 11:02 Uhr

Soweit ich weiß muss man Familienstand und Kinder nicht mehr angeben, wenn man das nicht möchte (oder wenn man glaubt, dass es für die Stelle evtl. nicht von Vorteil ist).

Ich persönlich würde vielleicht die Kinder nicht extra erwähnen aber die Elternzeit im Lebenslauf angeben.

Ich bin aber kein Bewerbungsspezialist.... aber wenn sie dich im Gespärch fragen, verschweigst du deine Kinder ja auch nicht. Zur Familienplanung würde ich nie Anganben machen weder in der Bewerbung noch im Gespräch. Liegt aber auch daran, dass ich mir bei mir noch nicht so sicher bin..... wenn man 100 % überzeugt ist kann man es ja sagen, dass man fertig ist mit Kinderkriegen.

LG

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Re: Lebenslauf

Antwort von rala_25 am 29.06.2015, 11:32 Uhr

Ich kann keine mehr kriegen, von daher

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Re: Lebenslauf

Antwort von schildkröte0106 am 29.06.2015, 11:57 Uhr

Ich habe im Gespräch auch immer gesagt das die Betreuung der Kinder im Krankheitsfall abgesichert ist durch andere Familienmitglieder.

LG

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Re: Lebenslauf

Antwort von luna8 am 29.06.2015, 16:17 Uhr

Nein, musst du nicht unbedingt angeben.

Das würde ich nur, um Fehlzeiten ( oder besser Lücken) zu erklären

So warst du ja von 1997 bis 2015 in dem Unternehmen auf der Gehaltsliste.

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