Geschrieben von Schokonuss87 am 24.04.2014, 22:21 Uhr |
Landeserziehungsgeld-Frage
Hallo,
vielleicht kennt sich jmd von euch damit aus.
Mein Mann bekommtfür LM 13. und 14. Elterngeld ( ich nur noch für LM 12).
Kann ich troztdem ab dem LM 13 das Landeserziehungsgeld beantragen?
Bin mir da grad nicht sicher.Ne Freundin sagt nein und eine andere ja. Wollte den Antrag in den nächsten Tagen mal holen.
Re: Landeserziehungsgeld-Frage
Antwort von M.S. am 24.04.2014, 22:24 Uhr
Nein, da noch Elterngeld bezogen wird.
Hab ein Schreiben mit Infos hier liegen.
Re: Landeserziehungsgeld-Frage
Antwort von Schokonuss87 am 24.04.2014, 22:25 Uhr
Danke :)
Re: Landeserziehungsgeld-Frage
Antwort von M.S. am 24.04.2014, 22:31 Uhr
Bitte :-)
Ich tipp dir das mal eben ab:
"Anspruch besteht erst, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbeträge für das Elterngeld vollständig verbraucht haben. Da den Eltern gemeinsam bzw. Alleinerziehenden grundsätzlich 14 Monatsbeträge zustehen können, kann es im Regelfall erst vom ersten Tag des 15. Lebensmonats, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden"
Re: Landeserziehungsgeld-Frage
Antwort von Schokonuss87 am 24.04.2014, 22:37 Uhr
DANKE.
Versteh echt nicht warum die zwei sich nicht einig sind,denn beide sind verheiratet und beide Elternteile bekamen Elterngeld.
Juchu....mein Kind kann neulich Fahrrad fahren!!!
Nudelsalat
Ich suche was...
Tagsüber wenig,nachts ständig Hunger
DANKE luna ;-)
Ricosta Schuhe
Gehts euch auch so`? (aufgewärmtes essen)
Criminal Minds jetzt auf Sat.1......sind das neue Folgen?
Toll, hier sah es vorhin so schön nach Gewitter aus.....