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Geschrieben von Niciville am 28.07.2015, 16:37 Uhr

Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Hallo,

vor 3 Jahren hat die neue Lebensgefährtin meines Ex-Mannes mit ihm zusammen ein Kind bekommen. Er hatte daraufhin beim Jugendamt beantragt, dass er für unsere beiden gemeinsamen Kinder weniger Unterhalt zahlen kann (Mangelfall). Diesem habe ich damals zugestimmt, obwohl ich wusste, dass ich daraufhin einen Nebenjob annehmen muss um das "Loch zu stopfen". Er zahlt nun statt 334,00 € (pro Kind) 272,00 € (pro Kind). Letzten Monat ist er wieder Vater geworden. Pünktlich dazu, bekam ich vom Jugendamt heute den Brief, dass er eine erneute Herabsetzung des Unterhalts beantragt. Lt. Jugendamt wäre dann der monatliche Unterhalt bei 208,00 € (pro Kind). Ich wurde von unserem zuständigen Jugendamtmitarbeiter darüber aufgeklärt, dass es mir passieren kann, falls ich der Herabsetzung nicht zustimme, mein Ex-Mann eine Abänderungsklage erwirken könne. Verlieren wir vor Gericht, müssen wir seinen Anwalt auch noch bezahlen.

Ich kann mir aber weder leisten auf den Unterhalt zu verzichten (ich müsste dann noch einen weiteren Nebenjob annehmen), noch das Risiko einzugehen, seine Anwaltskosten tragen zu müssen. Leider konnte mir der Jugendamtsmitarbeiter keine weiteren hilfreichen Tipps geben. Er konnte mir weder sagen, wie meine Chancen stehen, noch wie die Gerichte entscheiden.

Ich verstehe grade die Welt nicht mehr! Ich habe mich doch nicht für ein 3. und 4. Kind entschieden, sondern er... Und es ist ja auch nicht so, dass ich ihm nie entgegen komme. Er zahlt schließlich schon weniger. Warum wird von mir verlangt, immer mehr zu arbeiten und er muss "nicht mal einen" Nebenjob annehmen?

Viele Grüße von einer verzweifelten, alleinerziehenden Mama

 
5 Antworten:

Re: Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Antwort von wolke76 am 28.07.2015, 16:51 Uhr

Ich kann leider nicht helfen. Hast du im Rechtsforum schon gefragt?

Ggf mal eine Sozialberatungsstelle aufsuchen?! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Unterhält einfach runtergesetzt werden kann und du bei allem der Verlierer bist. Das gibt es doch nicht... Muss das Jugendamt nicht viell. sogar die Differenz zahlen? Ich meine, die zahlen doch auch Unterhaltsvorschuss,wenn jmd gar nicht zahlt...

Sorry, ich würde gern helfen, kenne mich aber nicht aus.

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Re: Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Antwort von BlauGruen am 28.07.2015, 17:11 Uhr

Sozialberatung würde ich auch vorschlagen und falls es das in deinem Wohnort gibt eventuell noch ein kostenlose Rechtsberatung. Vielleicht kannst du dann andere Leistungen beantragen. So etwas wie Wohngeld oder Kindezuschlag.

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Re: Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Antwort von Hibiscus75 am 28.07.2015, 17:54 Uhr

Darf ich mal fragen ob der Unterhalt beim Jugendamt tituliert wurde?

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Re: Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Antwort von Niciville am 28.07.2015, 19:47 Uhr

Ja, es gibt einen Titel.

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Re: Kindesunterhalt herabsetzen lassen

Antwort von Zauberhexe91 am 29.07.2015, 10:12 Uhr

Man muss auch mal die andere Seite betrachten - sein Geld wird ja nicht im Verhältbis zu den Kinder mehr. Das was über seinem Selbstbehalt liegt, muss nun unter 4 Kindern gleichmäßig verteilt werden.
Bei der Unterhaltssumme, die du zuerst genannt hast, müsste er ja unter 2.000€ netto haben.
Der Selbstbehalt liegt bei einer arbeitenden Person bei 1.080€?

Theoretisch "lohnt" sich arbeiten für ihn jetzt gar nicht mehr. Und von dem Geld aus einem Nebenjob hätte er persönlich nichts, weil alles in Unterhalt fließt. Er sieht ja dadurch keinen Cent mehr, arbeitet aber mehr. Also ich würde mir an seiner Stelle aus diesem Grund auch keinen Nebenjob suchen, nur damit andere sich nicht einschränken müssen. Er zahlt ja schon, was er kann/muss. Und mehr geht nicht, denn seine 2 Kinder mit der neuen haben ja auch Bedürfnisse. Und auch er braucht einen bestimmten Selbstbehalt, damit er sich eine Zuhause -, Essen - und ein Auto und Sprit, um zur Arbeit zu kommen, leisten kann.

Sei froh, dass es überhaupt noch 208€ von ihm gibt, denn wenn er aufhört zu arbeiten, da es sich für ihn nicht mehr lohnt, gibt es nur max. 6 Jahre lang Unterhalt von Jugendamt und das nur bis zum 12. Geburtstag, aber diese Summe beträgt ca. 130€. (Das ist übrigens laut Jugendamt die Summe, die ausreichen sollte. Alles was drüber ist, ist demnach Luxus. Nicht meine Worte.)
Das ist also nochmal ein Unterschied.

Nur am Rande... Ich kenne Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern nur offiziell so viel Lohn auszahlen, dass diese nicht über den Selbstbehalt kommen und der Rest wird schwarz gezahlt. Somit müssen die nicht einen Cent an Unterhalt zahlen.

Also falls dich das aufmuntert... Es könnte schlimmer kommen...

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