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Geschrieben von Jeckyll am 22.06.2016, 19:34 Uhr

Juristischer Rat bzgl Liefertermin

Endlich habe ich einen LieferTermin für meine Küche, "nur" zehn Tage nach dem beim Kaufgespräch zugesagten (aber nicht schriftlich fest gehaltenem) Termin.

Diesen Termin hab ich telefonisch gemacht und wollte diesen auch schriftlich haben. Das Möbelhaus weigert sich aber den vereinbarten liefertermin schriftlich zu bestätigen.

Gibt es ein § nach dem mir eine schriftliche terminbestätigung zusteht?
Mails und Anrufe bleiben unbeantwortet und der ganze Kundenservice ist so mieserabel dass mir nicht wohl ist bei der Sache

Jeckyll

 
4 Antworten:

Re: Juristischer Rat bzgl Liefertermin

Antwort von Malefizz am 22.06.2016, 19:47 Uhr

Ein Blick in die AGB des Unternehmens sollte helfen. Ansonsten gilt ganz grundsätzlich: Pacta sunt servanda, auch für mündliche Verträge.

https://verbraucherschutz.de/mundliche-vertrage-gultig-oder-nicht/

Sinnvoll sind aber bei solchen Geschichten Zeugen!

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Re: Juristischer Rat bzgl Liefertermin

Antwort von Jeckyll am 22.06.2016, 19:53 Uhr

In den agb's steht nichts über Liefertermine. Nur dass das Möbelhaus vom kauf zurück treten kann wenn der Kunde nicht bezahlt oder der kunde die lagerkosten bezahlen muss wenn die auslieferung wegen ihm nicht statt finden kann.

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Re: Juristischer Rat bzgl Liefertermin

Antwort von seevetaler am 22.06.2016, 22:07 Uhr

Hast du eine Auftragsbestätigung bekommen?

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Re: Juristischer Rat bzgl Liefertermin

Antwort von Alhambra am 23.06.2016, 9:08 Uhr

Du hast erst mal nix in der Hand und wenn die nix bestätigen, sieht es auch so aus, als ob es schon weitere Verzögerungen geben könnte.

Wenn der jetzt genannte Termin abgelaufen ist, solltest du schriftlich anmahnen und sie in Verzug setzten und eine Frist zur Lieferung festlegen. Darauf kannst du dann weiter bauen. Wichtig: immer Namen notieren, wenn du telefonisch informiert wirst, worauf du dich dann beziehen kannst.

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