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Geschrieben von zwergchen31 am 30.03.2017, 13:47 Uhr

Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Vorweg, es geht nicht um mich.

Eine befreundete Familie hat viel hinter sich. Kurzfassung: vor einigen Jahren während einer OP erlitt die Frau mehrere Schlaganfälle, es folgte das Wachkoma, dann Reha, jetzt hier Physio-, Ergo- und Logopädie. Pflegestufe 2.
Ihr Mann hat alles alleine stemmen müssen, drei Kinder jetzt zwischen 17 und 8 Jahre alt. Sie haben letztes Jahr eine Familienkur beantragt, welche abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Frau Xy eine spezielle Betreuung braucht und diese nicht gewährleistet sei.

Dieses Jahr neuen Antrag gestellt, jeder ein Kind, als MuKiKur bzw. VaKiKur. Er darf mit beiden Kindern fahren, seine Frau jedoch gar nicht. Diesmal sieht der MDK keine Notwendigkeit, sämtliche Therapien finden hier statt.

Die Kinder fahren nicht ohne ihre Mama, sie haben massive Verlustängste. Er braucht dringend eine Kur, er ist völlig leer. Kinder bei ihr lassen geht auch nicht, der Grosse macht eine Ausbildung, Großeltern ect. fallen weg. Zudem müsste jemand für seine Frau kommen bzw. sie müsste sonst in Kurzeitpflege.

Er legt jetzt Widerspruch ein, habt ihr noch Ratschläge?

 
12 Antworten:

Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Soie am 30.03.2017, 13:53 Uhr

Frag doch mal im Expertenforum. Vielleicht kann dir dir Expertin dort einen Tipp geben.

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Christine70 am 30.03.2017, 14:01 Uhr

Pflegestufe gibt es nicht mehr.
Ich nehme an, sie ist dann im Pflegegrad 3, so wie ich. Dann werden jedes Monat 125 Euro für solche Fälle wie Kurzzeitpflege angespart. Oder für einen Pflegedienst. Für die Frau würde man auf jeden Fall sorgen
.
Die 125 Euro bekommt jeder mit Pflegegrad, darf aber auch nur für bestimmte Dinge verwendet werden. Da hat sich ja sicher schon etwas angesammelt.

Da ich selber in der Situation bin, würde ich sagen, am besten wäre es für den Vater, mit dem Jüngsten auf Kur zu gehen. Fährt die ganze Familie, könnte er dann wirklich mal abschalten?

Aber das ist meine Meinung dazu, vielleicht kommen noch andere Vorschläge.

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Rosinchen78 am 30.03.2017, 14:05 Uhr

Hallo,

war die Familie schon bei einer Beratungsstelle von der Diakonie oder Caritas? Solche Stellen gibt es bei uns, die dann weiterhelfen und Widerspruch einlegen usw. Viel Erfolg wünsche ich.

LG Rosinchen

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Julia+Christopher am 30.03.2017, 14:24 Uhr

Ist sie überhaupt kurfähig? Für mich klingt das nicht so. Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die Mutter im Kurort in Kurzzeitpflege unterkommt, so dass der Vater und die Kinder sie dort besuchen können?

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Danyshope am 30.03.2017, 14:43 Uhr

ist leider echt so. Wir haben fast die gleiche Kombi, heißt Mann mit Pflegegrad2 nach geplatztem Aneurysma, Hirninfarkt mit wochenlangem Koma und ungewisser Prognose, nur schwerst behindert, Ergo, Logo und Physio laufen.

Die gute Dame meinte am Telefon auch, eigentlich sollte es für genau diese Fälle die Kuren geben, aber es gibt eben keine Einrichtung welche das alles abdecken kann. Zumal eben wegen der speziellen Pflegesituation. heißt, Kind und ich dürfen in Mutter und Kind-Kur, mein Mann aber nicht mit. Solange er selbst pflegebedürftig ist, darf er nicht als Begleitperson mit. Arzt hat ihm aber angeraten wieder in Reha zu gehen, jetzt wollen wir mal schauen ob man das wo kombinieren kann. Weil, eigentlich können Kind und ich nicht in Kur fahren solange er nicht soweit fit ist den Alltag alleine zu 100% stemmen. Jedenfalls selbst wenn wir für ihn eine Lösung finden - die es sicherlich gibt - ich hätte keine ruhige Minute zum abschalten. Würde den Kureffekt für mich ja wo zunichte machen. davon ab das auch unser Sohn dringend eine Lösung braucht wegen der ganzen Situation.

Einfach alles nur Mist.

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Sonnenkäferchen am 30.03.2017, 16:31 Uhr

Sorry, da sind falsche Infos drin.
Die 125 sind der sogenannte Entlastungsbetrag und können ausschließlich über einen Pflegedienst abgerufen werden. Das Geld kann zum Beispiel verwendet werden für Haushaltshilfen, Fahrten zum Arzt etc.

Für die Verhinderungspflege gibt es einen extra Betrag. Liegt irgendwo bei 1600 Euro.

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was?

Antwort von Sonnenkäferchen am 30.03.2017, 16:33 Uhr

Diese Idee finde ich persönlich sehr gut!

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Re: Im MuKiKur Forum ist nix los, wisst ihr da vielleicht was? Danke euch!

Antwort von zwergchen31 am 30.03.2017, 17:06 Uhr

Die Kinder wollen definitiv nicht ohne Mama fahren. Beide haben sich auch geweigert, auf Klassenfahrt zu gehen. Es könnte was mit Mama sein. Er selber kriecht auf dem Zahnfleisch, bekommt zwar Unterstützung(Familienhilfe und Putzfrau) braucht aber dringend mal eine Auszeit. Reha haben sie auch überlegt, ob sie die nochmal bekommt ist eine andere Frage. Ich werde ihm das mal vorschlagen, irgendwas muss da doch zu machen sein. Er pflegt seine Frau, ist nonstop für die Kinder da(das Ganze ist jetzt fast 4 Jahre her) und er kann einfach nicht mehr.
Ist das alles ätzend...

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@Christine70

Antwort von leaelk am 30.03.2017, 18:40 Uhr

Die 125 Euro können maximal ein halbes Jahr lang angespart werden.
Kurzzeitpflege geht auch aus einem Extra-Topf und muss nicht von diesen 125 Euro bestritten werden.
Mit diesen 125 Euro kann man sich z.B. hauswirtschaftliche Hilfen "erkaufen"

LG leaelk

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Ach nee...

Antwort von Christine70 am 30.03.2017, 21:02 Uhr

Seit dem 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, zudem einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages­ oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. durch Pflegebegleiter) oder Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. in Form von praktischen Hilfen) handeln.

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Re: @Christine70 - im Folgejahr !! nicht 6 Monate

Antwort von Christine70 am 30.03.2017, 21:10 Uhr

Seit dem 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, zudem einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages­ oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. durch Pflegebegleiter) oder Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. in Form von praktischen Hilfen) handeln.

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Und es verfällt auch nicht nach 6 Monaten:

Muss der Entlastungsbetrag innerhalb des Monats verbraucht werden

Der Entlastungsbeitrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden. Sie haben die Möglichkeit, die Beträge zu sammeln, damit Sie dann zum Beispiel die Hotelkosten einer Kurzzeitpflege bezahlen können.

Sie können damit quasi von Januar bis November das Betreuungsgeld ansparen, um dann für eine Kurzzeitpflege im Dezember die Hotelkosten zu finanzieren.

Die nicht verbrauchten Beträge müssen spätestens im darauffolgenden Kalenderhalbjahr abgerufen sein, sonst verfallen die Beträge.

Allerdings ist es nicht möglich, den Entlastungsbetrag im Voraus in Anspruch zu nehmen.

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Re: @Christine70 - im FolgeHALBjahr !! nicht 6 Monate

Antwort von leaelk am 30.03.2017, 21:24 Uhr

Die Beträge aus Januar bis Juni verfallen im Januar des Folgejahres!
So hatte ich das mit den 6 Monaten gemeint und ja, Du hast recht ... ich hatte mich auch nicht korrekt ausgedrückt!

Wie auch immer, für Kurzzeitpflege gibt es dennoch auch einen Extra-Posten.

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