von Kira75 am 18.05.2015, 8:32 Uhr |
Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Muss man den direkt unterschreiben, wenn man ihn vom Zahnarzt bekommt....
oder erst dann, wenn die Behandlung weitergeht.
Wenn ich die Unterlagen an die Krankenkasse (und ggf. an die Zusatzversicherung) schicke, bekomme ich das dann zurück, oder geht das direkt an den Zahnarzt?
Re: Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Antwort von Biankita am 18.05.2015, 9:46 Uhr
Kann dir nur sagen, wie's bei mir zweimal lief, aber das Procedere wird wohl bei den gesetzlichen Krankenkassen ähnlich ablaufen (ich bin bei der AOK Plus)
Ich habe vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan von meiner Zahnärztin bekommen, der musste dann direkt auch von mir unterschrieben werden. Dann bin ich umgehend zu meiner Krankenkasse gegangen und habe den eingereicht. Da ich unverheiratet bin, zwei Kinder habe, aber nur Teilzeit arbeite, liege ich unter der Einkommensgrenze und kriege den doppelten Festzuschuss. Da wollen die dann immer gar kein Bonusheft sehen (wo das bei mir seit 20 Jahren lückenlos geführt ist ), dafür aber die letzten drei Lohnzettel. Den Heil- und Kostenplan habe ich dann jeweils nach einer reichlichen Woche mit der entsprechenden Zusage über die Höhe der Kostenübernahme zu mir nach Haus geschickt bekommen und die Behandlung konnte beginnen.
Wünsch dir alles Gute.
LG Bianca
Re: Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Antwort von sternenfee75 am 18.05.2015, 9:54 Uhr
Ich musste noch nie was einreichen, macht hier der Zahnarzt bzw beim Kind der Kieferorthopäde, hab dann immer nur noch eine Kopie von der Kasse bekommen.
Re: Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Antwort von roxithro am 18.05.2015, 10:49 Uhr
Ich habe es an die Kasse geschickt, evtl. mit Bonusheft, die Kasse hat es bestätigt an mich zurückgeschickt und ich habe es dann am Tag der Behandlung unterschrieben mit zum Zahnarzt genommen.
Re: Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Antwort von Danyshope am 18.05.2015, 11:37 Uhr
Doppelter Beitrag bedeutet, das du unter Umständen komplett von Zuzahlungen befreit bist. In der Regel muss man ja ansonsten einen teil selbst tragen. Um zu prüfen ob du davon befreit bist, muss man halt sein Einkommen nachweisen. Dafür benötigt die KK dann natürlich entsprechende Verdienstbescheinigungen.
Und Bonusheft muss man dann nachweisen, wenn man mehr als einen Zahnarzt in den letzten Jahren hatte. Ansonsten bescheinigt der Zahnarzt halt, das alle Untersuchungen der letzten Jahre bei ihm gemacht wurden.