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Geschrieben von Schokonuss87 am 26.03.2015, 23:13 Uhr

Für den Fall der Fälle- Vormund

Habt ihr sowas geklärt?
Sind uns grad unschlüssig ob wirs machen sollen.Testamentarischbetc...

Unsere Eltern sollen kein Vormund für die Kinder werden.
Haben 3 Leute die auch einverstanden sind.

 
6 Antworten:

Re: Für den Fall der Fälle- Vormund

Antwort von Baerchie90 am 26.03.2015, 23:22 Uhr

Wir haben es noch nicht gemacht, wüssten aber auch nicht, wem wir unseren Sohn anvertrauen sollten, wenn wir beide plötzlich nicht mehr wären...

Wenn ihr wisst, wer es machen sollte, dann würde ich es machen lassen, besonders wenn man die engste Familie dafür ausschließt.

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Re: Für den Fall der Fälle- Vormund

Antwort von michelle01 am 26.03.2015, 23:24 Uhr

Ich dachte immer die Paten waeren dann zuständig, muss man das extra bestätigen beim Notar?

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seit 11 jahren haben wir eine

Antwort von mamavonhier am 27.03.2015, 1:06 Uhr

Sorgerechtstestament.


Und ich würde es nie ohne machen.

1. stehen die drin, die die Kinder betreuen sollen, wenn was sein sollte, auch vorrübergehend.

2. sind Personen ausgeschloßen wurden, die familiär zugang zu den Kinder haben würden, selbst das ist ausgeschloßen.

Alles beim Rechtsanwalt und Notar hinterlegt, sowie beim Amtsgericht und natürlich bei uns in den Akten.

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Re: Für den Fall der Fälle- Vormund

Antwort von desire am 27.03.2015, 6:38 Uhr

wenn testamentarisch festgelegt wurde und das Einverständnis der betreffenden Personen auch festgelegt worden ist ja.

Ansonsten die nächsten nahen Verwandten....also ich persönlich würde, wenn ich jemanden ausschliessen möchte auf alle Fälle schriftlich festlegen wer und wer nicht.

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Re: Für den Fall der Fälle- Vormund

Antwort von susafi am 27.03.2015, 8:12 Uhr

geht mir genauso... ich habe zwar viele Freunde, Bekannte... aber ich wüßte nicht wem ich sie gänzlich anvertrauen sollte...

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Re: seit 11 jahren haben wir eine

Antwort von Sume76 am 27.03.2015, 8:30 Uhr

Wir haben ein Testament gemacht, in dem auch festgehalten ist, wer sich um die Kinder kümmern soll. Uns wurde aber gesagt, dass der Wunsch der Eltern zwar wann immer es geht berücksichtigt wird, dass aber das Jugendamt immer die Verhältnisse der genannten Personen auf " Tauglichkeit" prüft. Auch können die genannten Personen ihre Bereitschaft zurückziehen. 100% bindend ist das alles also nicht. Nennst du deine Wunschpersonen aber im Testament hätten die dann bessere Chancen nach eurem Tod dir Kinder zu bekommen, als wie wenn niemand genannt ist.
So wurdexes uns erklärt.
LG Sanne

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