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Geschrieben von dkteufelchen am 31.07.2015, 19:20 Uhr

frage an die zollerfahrenen

wenn ich z.b. 1 liter schnaps in deutschland zollfrei einführen darf, aber zwei mithabe, geh ich ja in die zollanmeldung und sage, dass ich zwei liter habe.

auf welche menge muss ich dann zoll/steuern und gebühren bezahlen?
auf beide, oder nur auf das was mehr ist?

für mich wäre logisch, auf das was mehr ist.

 
5 Antworten:

Re: frage an die zollerfahrenen

Antwort von mf4 am 31.07.2015, 19:22 Uhr

1 ist zollfrei, für 1 zahlt man

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Re: frage an die zollerfahrenen

Antwort von dkteufelchen am 31.07.2015, 19:22 Uhr

ah, ok. danke

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Re: frage an die zollerfahrenen

Antwort von dee1972 am 31.07.2015, 19:28 Uhr

Sonst würde ja Ehrlichkeit bestraft werden!

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Re: frage an die zollerfahrenen

Antwort von dkteufelchen am 31.07.2015, 19:29 Uhr

ja, das stimmt auch wieder irgendwie

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Re: frage an die zollerfahrenen

Antwort von dkteufelchen am 31.07.2015, 19:29 Uhr

ja, das stimmt auch wieder irgendwie

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