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Geschrieben von Lucia152 am 15.07.2016, 23:50 Uhr

Elterngeld

Hallo,
ich komme aus Bayern und rätsel wegen meinen Elterngeldantrag. Reichen hierbei die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder wird der Steuerbescheid des letzten Jahres benötigt? Mein Steuerbescheid liegt vor, jedoch hat mein Partner die letzten vier Jahre keine Steuererklärung gemacht. Er ist nicht selbstständig und möchte für zwei Monate Elterngeld beantragen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank

 
12 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 16.07.2016, 0:05 Uhr

Ich hatte den aktuellen Bescheid nicht und konnte dann den vom Jahr davor abgeben. Aber 4! Jahre?
Am besten du rufst bei der zuständigen Stelle an (steht auf der Rückseite) und fragst nach!mir hatten die schnell geholfen bei Fragen.

Also ja, man brauch beides. Gehaltszettel UND Steuerbescheid.

Man kann den Antrag auch online ausfüllen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Tini_79 am 16.07.2016, 6:02 Uhr

Warum? Man ist doch nicht verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen (unter bestimmten Umständen). Wenn er keine Aufforderung von FA bekommen hat, wird das wohl passen.

Hier musste ich einfach nur die Gehaltsnachweisen abgeben.

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Re: Elterngeld

Antwort von Sherie am 16.07.2016, 7:58 Uhr

Hallo, ich hab auch nur Lohnzettel eingereicht. Niemand hat etwas bemängelt.

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Re: Elterngeld

Antwort von Conny3333 am 16.07.2016, 8:02 Uhr

Wieso Steuerbescheid abgeben?
Wir hatten jeweils die Gehaltsabrechnungen.

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Re: Elterngeld

Antwort von NoraBella am 16.07.2016, 8:05 Uhr

Hier ist es so,die letzten Lohnabrechnungen (12Monate) und wenn du hast eben zusätzlich den Steuerbescheid.
Da es aber ja keine Pflicht ist Steuererklärung zu machen,kann es ja nicht dann einen Nachteil geben.
Dein Mann/Freund muss aber ja einen eigenständigen Antrag abgeben (hier jedenfals war es im September noch so) und hat mit DEINEM Elterngeld sowieso nichts zutun.
Er kann es beim abgeben ja einfach nochmal erwähnen dass er keinen hat oder auf Antrag schreiben.

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Re: Elterngeld

Antwort von Honey58 am 16.07.2016, 8:06 Uhr

Gesetzlich gefordert sind die letzten zwölf Gehaltsnachweise bei nichtselbständiger Arbeit. Alternativ kann man aber auch den Lohnsteuerbescheid abgeben. Bei uns bevorzugt es die Elterngeldstelle, wenn man beide Nachweise einreicht. Müssen tut man es aber nicht.

Ich habe beides eingereicht und es gab keinerlei Probleme.

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Re: Elterngeld

Antwort von Honey58 am 16.07.2016, 8:07 Uhr

Weil der Steuerbescheid deine Einkünfte nachweist.

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Re: Elterngeld

Antwort von malini am 16.07.2016, 8:16 Uhr

Ich hab nur von der Personalstelle den Zettel ausfüllen lassen, den man mit dem Antrag runterladen kann, das hat gereicht.

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Re: Elterngeld

Antwort von Conny3333 am 16.07.2016, 8:24 Uhr

Das ist wohl war. Aber bei meinem Antrag war nie ein Steuerbescheid gefordert.
Höchstens es hätte sich die letzten 3 Jahre geändert. Oder ist vom Bundesland abhängig.
Sorry, das weiss ich dann nicht.

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Re: Elterngeld

Antwort von Honey58 am 16.07.2016, 8:29 Uhr

Gefordert sind die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen. Aber es macht keinen Unterschied, ob du diese vorlegst oder deinen Steuerbescheid. Unterm Strich sollte das selbe darauf stehen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Tini_79 am 16.07.2016, 10:46 Uhr

Wenn dein Baby zB im September 2016 geboren wird, bekommst du doch den Steuerbescheid für 2016 frühestens Ende Januar 2017!?

Außerdem entspricht das doch gar nicht den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz.

Wenn man jahrelang immer gleich verdient, macht das ja eventuell noch Sinn, aber
da das Einkommen ja idR steigt, wird niemand einen Bescheid vom Vorjahr abgeben.

Schaden tut es sicher nicht, das stimmt wohl.

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Re: Elterngeld

Antwort von Honey58 am 16.07.2016, 13:38 Uhr

Du gibt's natürlich den Steuerbescheid vom Vorjahr ab bzw. den aktuellsten der dir vorliegt.

Ich mag mich jetzt nicht zum dritten Mal wiederholen. Was gesetzlich gefordert ist, ist klar. Was die Elterngeldstelle gerne hätte und/oder auch akzeptiert, eine andere.

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