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Geschrieben von Loni1975 am 20.08.2016, 20:57 Uhr

ebay Frage

Huhu,

vielleicht kann mir eine von euch helfen...ich habe über ebay mein altes Auto verkauft....Auktion endete am 07.08.....ich hatte dann der Käuferin eine Nachricht geschickt...ein paar Tage später meldete sie sich endlich mal und meinte, sie würde es am Wochenende (also letztes) nicht schaffen, den Wagen abzuholen, weil sie ihren Dienst nicht tauschen kann und auch ca. 300 km von uns entfernt wohnt...kein Problem, der Wagen steht schon seit einigen Wochen abgemeldet auf unserem Hof...auf eine Woche mehr kam es uns auch nicht an. Nun hat sie sich danach gar nicht mehr gemeldet...schrieb sie dann Donnerstag an, wann sie denn vor hat, an diesem Wochenende zu kommen. Ursprünglich hatte sie nämlich heute vorgesehen und ich wollte eine ungefähre Zeit wissen, weil wir dann ja auch hier sein müssen. Tja, die Dame hat sich überhaupt nicht mehr gemeldet...und was nun? ich dachte jetzt, dass ich ihr heute abend noch einmal eine Nachricht schreibe, dass sie sich, wenn sie den Wagen noch haben will, bis morgen abend 18:00 Uhr melden soll, ansonsten würde ich das auto dem letzten Mitbietenden anbieten? das kann ich doch so machen, oder? was auch total blöd ist, ich habe heute über den Verkauf schon die Rechnung von ebay bekommen...die buchen ihre Gebühr irgendwann zwischen dem 23-25.08. ab....kann ich da ebay noch mal anschreiben, wenn der Verkauf doch nicht zustande kommt, oder muss ich trotzdem zahlen? wenn ich ihn dann nochmal reinstelle, müsste ich dann ja doppelt zahlen.....ach menno, alles doof

 
15 Antworten:

Re: ebay Frage

Antwort von zwergchen31 am 20.08.2016, 21:05 Uhr

Gibt es die Option nicht mehr, es an dem nächsten Bieter zu verkaufen? Wenn ja, würde ich den ein Angebot machen.

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 21:16 Uhr

doch doch, das geht...hatte ich auch geschrieben.(ging in meinem ersten Text evtl. etwas unter)...würde ihr jetzt noch bis morgen abend eine Frist setzen und dann den letzten anderen Bieter das Auto anbieten....aber der war ja bei einem anderen Preis ausgestiegen...müsste also runter gehen (was ich auch machen würde, möchte das Auto endlich hier weg haben)...aber dann müsste doch auch die Möglichkeit bestehen, ebay darum zu bitten, die Rechnung von ihnen dementsprechend zu korrigieren? Oder hab ich dann einfach Pech gehabt und muss doch den vollen Rechnungsbetrag zahlen?

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Re: ebay Frage

Antwort von xIntirax am 20.08.2016, 21:40 Uhr

Wenn du auf die Option gehst mit dem Angebot an unterlegenen Bieter, dann wird das auch wieder korrigiert.

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 21:59 Uhr

Entweder Angebot an unterlegenen Bieter, die Gebühren werden gegengerechnet! Aber damit bitte vorsichtig sein, du hast einen Vertrag mit dem Höchstbietenden und solange der gilt würde ich den Wagen nicht anderweitig verkaufen! Wenn es jemand auf sowas angelegt hat (und bei Ebay gibt es reichlich schwarze Schafe) bist du auch rechtlich die Gelackmaierte!
Du musst erst die eine Sache zu Ende bringen, bevor ein neuer Kunde ins Spiel kommt! Erstmal einen Fall eröffnen "wegen nicht bezahltem Artikel", geht unter Problem klären! Dann bekommst du die Gebühren zurück falls der Verkauf nicht doch noch zu Stande kommt! Aber um die Zahlung der Gebühren kommst du erstmal nicht drumrum, auch wenn du sie nachher zurück bekommst! Wenn du noch Fragen hast, versuch ich gern zu helfen! ...

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 22:02 Uhr

oh danke hab ihr jetzt eine Frist bis morgen, 15:00 Uhr gesetzt....aber was, wenn der letzte andere Bieter kein Interesse mehr hat (weil er evtl. schon ein anderes Auto gekauft hat)...und ich ihn wieder einstelle....wird das dann auch automatisch korrigiert? das geht ja auch über einen Button, so dass ebay automatisch benachrichtigt ist? lg

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 22:03 Uhr

Sollte heißen "Keinesfalls Angebot an unterlegenen Bieter" ... nicht "Entweder"...

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 22:06 Uhr

oh danke, das ist gut zu wissen....hätte jetzt stumpf morgen nach 15 Uhr (die Frist hatte ich ihr jetzt nochmal gesetzt) den anderen Bieter angeschrieben...aber dann weiß ich Bescheid und gehe dann über "Problem klären"....ich gehe fast davon aus, dass es so laufen wird, weil sie sich so gar nicht mehr gemeldet hat

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 22:06 Uhr

oh danke, das ist gut zu wissen....hätte jetzt stumpf morgen nach 15 Uhr (die Frist hatte ich ihr jetzt nochmal gesetzt) den anderen Bieter angeschrieben...aber dann weiß ich Bescheid und gehe dann über "Problem klären"....ich gehe fast davon aus, dass es so laufen wird, weil sie sich so gar nicht mehr gemeldet hat

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 22:10 Uhr

Wenn der unterlegene Bieter das Angebot nicht annimmt läuft der Artikel als "nicht verkauft" aus und somit fallen keine Gebühren an!
Aber NUR wenn der ursprüngliche Höchstbietende einem Kaufabbruch zugestimmt hat oder der Fall wegen nicht bezahltem Artikel geschlossen wurde! Denn nur in diesen beiden Fällen erlischt der Vertrag mit dem Käufer und du bekommst die Gebühren aus der ersten Transaktion zurück!

Aber verlass dich nicht zu arg drauf dass der unterlegene Bieter noch will! Gerade bei hohen Beträgen und Privatverkäufen liegt für den Kunden oft nahe das der VK mitgeboten hat um den Preis hoch zu treiben und dann zu hoch gepokert hat! Passiert leider sehr sehr oft! ...

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 22:15 Uhr

danke für deine Antwort....wir bzw. Freunde haben zwar nicht mit geboten, um den Preis in die Höhe zu treiben...trotzdem würde ich mir bei den anderem Mitbieter auch nicht zuviel Hoffnung machen...(den Beurteilungen nach, ist er wohl Händler, der gerne vor Ort noch weiter runterhandelt)...würde den Wagen wohl dann eher noch mal neu reinstellen, nach Problemlösung :-( es ärgert mich einfach nur total...wieso bieten manche Leute auf Sachen, die sie dann doch nicht abholen??? sie wusste ja auch schon vorher, dass der Wagen etwa 300 km von ihr weg steht, schließlich hatten wir ja den Ort angegeben.....

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 22:17 Uhr

Du darfst vorerst auf keinen Fall an jemand anderen verkaufen, solange der erste Vertrag noch besteht! Wenn der Wagen verkauft ist und der erste Käufer sich besinnt ihn doch zu wollen kann er dich rechtlich dazu verpflichten lassen dem Kaufvertrag nachzukommen oder für entsprechenden Schadensersatz aufzukommen! Wenn nun Bieter A und Bieter B zusammen arbeiten haben sie Auto UND das Geld aus dem Schadensersatz!

Muss nicht so laufen, aber es gibt einige die nach diesem Schema arbeiten und nur darauf warten das der VK sich nicht auskennt! Natürlich überlegen es sich auch Kunden einfach anders, aber man weiß nie und sollte sich selbst schützen!

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 22:27 Uhr

Achso ... und nicht vergessen den Bieter zu sperren, damit er in Zukunft nicht mehr auf deine Angebote zugreifen kann! Musst mal googlen "Käufer sperren Ebay"! Kannst du auch gleich machen, in Zukunft kann er/sie dich dann auch nicht mehr kontaktieren! Nur noch was diese Transaktion betrifft, was sich aber erledigt hat wenn der Fall geschlossen ist! ...

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 22:27 Uhr

puhh, du scheinst ja echt gute oder auch schlechte Erfahrung gemacht zu haben...danke dir auf jeden Fall....das hab ich echt nicht gewusst und hätte den Wagen jetzt wohl morgen nach Fristablauf einfach wieder eingestellt oder dem anderen Bieter angeboten....aber das mache ich jetzt natürlich nicht....danke noch mla...werde dann über Problem lösen gehen und warten, bis ebay den Vertrag aufgelöst hat.....am Ende kommt es jetzt auf das Geld nicht wirklich an und ob er hier noch ein Weilchen steht....also können wir das ganz locker angehen....lg

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Re: ebay Frage

Antwort von gwasslschdribbe am 20.08.2016, 22:31 Uhr

Ich arbeite phasenweise im Onlineshop unseres Unternehmens es ist mein Job sich damit auszukennen
Freut mich wenn ich helfen konnte, wenn nochwas ist, bitte PN, da muss ich den Beitrag nicht immer wieder suchen!

Viel Erfolg

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Re: ebay Frage

Antwort von Loni1975 am 20.08.2016, 23:00 Uhr

DANKE

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