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Geschrieben von Tweety2014 am 26.07.2014, 6:56 Uhr

ebay Frage

Ich habe bei ebay was gegen ein Priesvorschlag gekauft.
Dann aber gesehen das die falsche Größe.
Habe den Käufer mehrmals um Abbruch gebeten.
Es kommt keine Reaktion.
was kann ich den jetzt noch machen, ein fall hat der Käufer bisher nicht eröffnet aber ich versuche es ja zu klären ind würde daher ein neg wenn er mir das gibt als ungerecht bewerten weil halt keine antwort nix kommt?????

 
5 Antworten:

Re: ebay Frage

Antwort von Pelle am 26.07.2014, 8:13 Uhr

er kann Dir gar kein negativ geben..wenn er nicht antwortet,hat er Pech

das Schlimmste,was Dir passieren kann,ist ein Entrag bei ebay für einen nichtgezahlten Artikel

Aber für den Verkäufer ist sowas immer ärgerlich,in letzter Zeit häuft es sich bei ebay,kaufen und dann kommt ach doch nciht oder das Kind hat geboten,das ist die meiste Ausrede die ich zu lesen bekomme haha

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Re: ebay Frage

Antwort von Tweety2014 am 26.07.2014, 8:39 Uhr

Wie gesagt es war ein versehen bisher habe ich alles bezahlt was ich gekauft habe.
und was bedeutet das wenn das bei ebay drin steht ein nicht ein nichtbezahlter artikel?

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Re: ebay Frage

Antwort von Pelle am 26.07.2014, 9:02 Uhr

da passiert nichts weiter,außer du zahlst dauernd nicht..Aber vllt ist der VK auch im urlaub?

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Re: ebay Frage

Antwort von Tweety2014 am 26.07.2014, 9:21 Uhr

Als ich das gebot abgegeben habe kam ja noch antwort.

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Re: ebay Frage

Antwort von hubbabubba am 26.07.2014, 11:27 Uhr

Du bist einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen und musst nun zahlen. Ganz einfach. Der Vk ist nicht verpflichtet, das Angebot rückabzuwickeln. Würfe ich evtl auch nicht machen, wenn ich froh bin, etwas verkauft zu haben ;-)
Soviel zur Theorie.

Menschlich gesehen ist es blöd, nicht zu antworten, da es immer mal vorkommen kann, auf eine falsche Größe zu bieten (ist mir auch schon passiert). Und wenn der VK es rückabwickelt, bekommt er seine Gebühr ja zurück. Außerdem läuft er so Gefahr, dass du einfach nicht zahlst...so muss er erstmal einen Fall eröffnen und warten...und warten...bis er seine Gebühr zurück bekommt.

Der VK kann den Käufer nicht negativ beurteilen. Das ärgste, was passiert ist bei einer Falleröffnung, dass du einen Eintrag in deinem Kundenkonto bekommst, den man von außen aber nicht sehen kann :-)

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