Geschrieben von Zwurzenmami am 01.07.2015, 20:19 Uhr |
darf man morgens um halb fünf duschen?
Ich stand heute morgen genüsslich unter der Dusche und auf einmal klopft jemand gegen die Wand. Unser Nachbar! Ich kann doch nicht riechen das der wieder im Gästezimmer schläft und das ist genau neben unserem Bad. Vorhin hat er mich ganz schön angeschnauzt. Ich hab ihn gebeten, doch das andere Gästezimmer zu nehmen, wenn es ihn stört. Ich möchte ja nicht durchgeschwitzt auf Arbeit erscheinen. Morgens bin ich bei den Temperaturen klatschnass.
Kann er mir das morgendliche duschen verbieten? Bisher hatte es ihn noch nie gestört.
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von ösitina am 01.07.2015, 20:23 Uhr
Nein
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Fredda am 01.07.2015, 20:25 Uhr
Du könntest im Gegenzug ja schnell machen statt genüsslich.
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Dreikindmama am 01.07.2015, 20:26 Uhr
Man darf
Auszug aus folgendem Link:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete33.html
"Dabei ist das Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt. Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche wahrnehmen. Diese Geräusche gehören zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche das Duschen und Baden nachts verbieten, sind unwirksam. Urteile dazu: Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. (LG Köln 1 S 304/96) Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, Oberlandesgericht Düsseldorf Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind insgesamt unwirksam"
Gruß
Sylvia
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Zwurzenmami am 01.07.2015, 20:31 Uhr
na 30 min brauch ich nicht, eher so 5 - 6 min, wenn überhaupt.
Er hat ja neben dem Schlafzimmer noch zwei Gästezimmer und ich kann doch nicht wissen, wo er schläft. Im Sommer dusche ich morgens immer und es hat ihn noch nie gestört bzw er hat noch nie was gesagt
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Littlecreek am 01.07.2015, 20:37 Uhr
Du darfst duschen wann du willst
Kann nicht mal der Vermieter verbieten
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Zwurzenmami am 01.07.2015, 20:47 Uhr
ist unser Haus, nicht zur Miete. Nur er hat das Haus gemietet, also Reihenmittelhaus
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Zwurzenmami am 01.07.2015, 20:47 Uhr
ist unser Haus, nicht zur Miete. Nur er hat das Haus gemietet, also Reihenmittelhaus
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von Littlecreek am 01.07.2015, 20:50 Uhr
Das ändert das Recht nicht.
Duschen darfst du zu jeder Tages- und Nachtzeit
Re: Vielleicht war er ja einfach nur gefrustet
Antwort von Soie am 01.07.2015, 20:57 Uhr
Ist er verheiratet? Wenn ihn seine Frau aus den "Ehebett" geschmissen hat und er im Gästezimmer schlafen musste lag es wahrscheinlich gar nicht an dir sondern am allgemeinen Unmut. CUV usw.
Re: Vielleicht war er ja einfach nur gefrustet
Antwort von Zwurzenmami am 01.07.2015, 20:59 Uhr
ja ist er.
Ich weiß, dass er im Gästezimmer schläft, wenn er Spätschicht hat, aber auch da weiß ich ja dann nicht, welches von den beiden Zimmern er nimmt.
Jedenfalls wird ich morgen früh wieder duschen
Re: Vielleicht war er ja einfach nur gefrustet
Antwort von Soie am 01.07.2015, 21:05 Uhr
Würd ich auch. Ändern kannst du es ja nicht. Ich hab mit meinen Nachbarn sowas ähnliches durch. Bei mir waren es die Rollos die ich (angeblich) um 4 Uhr morgens runtergelassen habe und quitschende Geräusche aus meinem Badezimmer.
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von dee1972 am 01.07.2015, 22:04 Uhr
Abgesehen davon, dass ich als Schichtlerin mir auch in unserer Mietwohnung die Freiheit herausnehme, zu jeder Tages- und Nachtzeit zu duschen, würde ich wohl jedem Nachbarn ganz freundlich den Vogel zeigen, der mir verbieten wollte, in meinem eigenen Haus morgens zu duschen...
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von dana2228 am 01.07.2015, 22:31 Uhr
Nein!
Kannst duschen wenn du willst
Re: darf man morgens um halb fünf duschen?
Antwort von TRiiNA am 01.07.2015, 23:09 Uhr
Also Duschzeiten dürfen eigentlich nirgendwo geregelt sein. Was machen denn die armen Leute, die in der Nacht von Arbeit kommen? Gehen dann dreckig ins Bett oder was ..... klar darfst du um die Zeit duschen, dein Nachbar kann dir das nicht verbieten.
Kannst du hellsehen wo er gerade nächtigt? Nee ;)
Spüler und Waschmaschine sind da vielleicht was anderes. Aber du darfst dich jederzeit um deine Körperhygiene kümmern.
Re: Vielleicht war er ja einfach nur gefrustet
Antwort von Nikas am 01.07.2015, 23:13 Uhr
Durch Reihenhaustrennwände hört man Duschgeräusche? War der Hausbauer Japaner?
Wenn er cuv ist, würde ich ihn beim Duschen zusätzlich durch nette Laute beglücken. Freut er sich bestimmt...
Oh je, dss wird lustig
Nutzt irgendjeman von euch die mobile RuB-Version?
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