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Geschrieben von Nenilein am 06.12.2016, 19:32 Uhr

Beratungshilfeschein

Hallo,

folgende Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Möchte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, da ich einen Anwalt benötige, Rechtschutzversicherung greift nicht. Näher möchte ich nicht gerne darauf eingehen.

Problem ist eigentlich ganz simpel. Man muss dafür natürlich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos vorlegen. Bei meinem Zettelwirrwarr find ich aber leider nicht mehr alle
Hab jetzt am Automaten nochmal für diesen Zeitraum drucken lassen. Da stehen jetzt klar alle Umsätze drauf und auch was da von wem verbucht wurde, aber kein "Verwendungszweck", wie es ja auf den normalen Kontoauszügen drauf steht.
Meint ihr das wird vom Gericht trotzdem so anerkannt? Meine Kontobewegungen und alles legt es ja offen, nur eben nicht so genau wie auf nem normalen Auszug.

Neue Auszüge kosten 10 Euro für die erste Seite plus 6 Euro für jede weitere Seite

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gemacht. Danke schonmal!

P.s bevor sowas kommt wie "geh arbeiten dann kannst du dir auch einen Anwalt leisten und musst nicht die Steuerzahler belasten": ich habe einen festen Job. Danke.

 
4 Antworten:

Re: Beratungshilfeschein

Antwort von Kay88 am 06.12.2016, 19:45 Uhr

Grundsätzlich interessiert sich das Gericht nicht für jede einzelne deiner Buchungen.

Du musst durch deine Unterlagen nur belegen dass,

- Du kein Vermögen über 2.600€ hast
- du dir mit deinem monatlichen Einkommen keinen Anwalt leisten kannst.

Dazu werden deine monatlichen Einnahmen gewissen berücksichtigungsfähigen Ausgaben gegenübergestellt.
Diese Ausgaben musst du nachweisen, damit sie berücksichtigt werden können.
Kannst du das nicht, werden sie bei der Berechnung nicht beachtet.

Miete zum Beispiel durch Mietvertrag, Heizkosten durch Abrechnung usw.

Wenn du für die Höhe deiner Ausgaben entsprechende Belege hast, die sich dann mit den Auszügen decken, würde mir das ausreichen.

Aber das sieht jeder Sachbearbeiter ein bisschen anders.

LG

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Re: Beratungshilfeschein

Antwort von Cruelchen am 06.12.2016, 19:46 Uhr

Hi, ich bin vom Fach, allerdings nicht vom Gericht. Wenn man freundlich mit dem Rechtspfleger spricht, dann genügt das wahrscheinlich. Falls Nein bekommst du eben eine Frist zum Nachreichen.

Bei uns am Amtsgricht organisiert der Anwaltsverein eine Minderbemittelten Beratung. Da kann erstmal jeder hin für ein erstes Gespräch und muss keine belege vorlegen. Viele Fragen können da schon beantwortet werden. Falls es nicht im Gespräch geklärt wird, wird der Ratsuchende vermittelt. Vielleicht gibt es das bei Euch ja auch?

Viele Grüße und viel Erfolg

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Re: Beratungshilfeschein

Antwort von Halluzinelle von Tichy am 06.12.2016, 22:19 Uhr

Gesamtvermögen sollte ersichtlich sein. Sowas wie Gehalt, Sozialleistungen Unterhaltszahlungen, Miete, Heizkosten, Schuldentilgung...sollte erkennbar sein. Was du wann und wo gekauft hast, interessiert das Gericht nicht. Das könnte sogar geschwärzt sein. Nur große Beträge wie z. B. ein Hauskauf oder überdimensionierter Autokauf werden normalerweise hinterfragt.

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Re: Beratungshilfeschein

Antwort von Nenilein am 06.12.2016, 23:28 Uhr

Okay, super das hilft schon mal :)
Auf diesen neuen Ausdrucken steht eben einfach irgendein Name und ein plus/minus Betrag.
Z.b 11.11.16 Hans Müller -320€. Nur als Beispiel.
Dachte die wollen dann vielleicht genau wissen, wer oder was Hans Müller ist und warum der Geld von mir bekommt. Bei Ämtern weiß man ja nie
Und bevor man dann x mal was nachreichen muss lieber mal nachgefragt :)
Danke!

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