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von Pebbie  am 26.08.2016, 13:40 Uhr

Beglaubigte Übersetzung

Hallo zusammen !

Mein Sohn fliegt nächstes Jahr im April mit meinem Vater nach Ägypten.
Wir setzen ein Schreiben auf um unser Einverständnis zu erklären, das er mit meinem Vater fliegt. Das werden wir in Deutsch und Englisch erstellen. Um dem Ganzen einen offiziellen Touch zu geben , möchte ich den englischen Text beglaubigen lassen.
Wisst Ihr, wo man das beglaubigen lassen kann ? Ich weiß das ich bei der Stadt Kopien beglaubigen lassen kann, aber das was ich brauche bezieht sich ja auf die Richtigkeit des Inhaltes.
Danke für Eure Antworten !

Schwitzige Grüße

 
7 Antworten:

Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von claudi700 am 26.08.2016, 13:43 Uhr

zum notar gehen, dort beglaubigen lassen.

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Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von claudi700 am 26.08.2016, 13:43 Uhr

zum notar gehen, dort beglaubigen lassen.

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Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von Malefizz am 26.08.2016, 13:47 Uhr

Schau bei Google unter deinem Wohnort nach einem Übersetzer/Übersetzungsbüro, welches beglaubigte Übersetzungen anbietet.

Wobei ich bei solchen Sachen nur NOTARIELLE Beglaubigungen kenne, die dann nochmals beglaubigt übersetzt werden müssen. Allerdings verlangen nur sehr wenige Länder so ein 100% amtliches Dokument.

Mein Rat: erkundige dich bei der ägyptischen Botschaft/Konsulat, was angebracht ist, IMHO kannst du dir die einfache beglaubigte Übersetzung deines Textes schenken.

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Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von NoraBella am 26.08.2016, 15:40 Uhr

Ich würde es eher auf Französisch übersetzen als Englisch.
Und beim Notar eben beglaubigen.
Du solltest auch eine Geburtsurkunde und deinen Pass (Kopie) mitgeben.
Da nachvollziehbar ist wie das Verhältnis der Reisenden ist

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Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von merrie85 am 26.08.2016, 16:37 Uhr

Dafür bräuchtest du einen vereidigten Übersetzer und keinen Notar. Ich würde allerdings, bevor ich das Geld dafür ausgebe, mich bei der Botschaft erkundigen, ob das überhaupt notwendig ist uns wenn ja, welche Papiere genau benötigt werden.

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Re: Beglaubigte Übersetzung

Antwort von Pebbie am 26.08.2016, 16:38 Uhr

Kopien von den Ausweisen und Geburtsurkunde ist klar das ich die mitgebe.
Ich habe jetzt mal der Botschaft gemailt und gefragt was am sinnvollsten ist.

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Ich habe schon Antwort von der Botschaft

Antwort von Pebbie am 26.08.2016, 17:50 Uhr

Es genügt ein Schreiben in Deutsch und Englisch welches nicht beglaubigt sein muss.
Wieder Geld gespart, denn wir dachten bis heute das er einen Reisepass braucht. Es geht aber auch nur der Perso und ein separates Foto für das Visum.

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