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Geschrieben von kaathii am 26.01.2015, 14:27 Uhr

arbeitsamt frage

Meine Freundin zieht demnächst mit ihrem Kind in die Wohnung ihres stiefvaters, jetzt ist der Mietvertrag mündlich abgeschlossen worden.

bezahlt das Arbeitsamt die miete trotzdem?

Im Netz habe ich dazu nichts gefunden

 
24 Antworten:

Re: arbeitsamt frage

Antwort von Tristania1704 am 26.01.2015, 14:28 Uhr

Ohne Mietvertrag in dem der Mietpreis aufgeführt ist zahlt das Amt keine Miete.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kati1976 am 26.01.2015, 14:29 Uhr

Wer zahlt die Miete? Das Amt?

Wenn ja wollen die einen Mietvertrag sehen mit der Höhe der Miete.

So läuft es zumindest hier.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von sweetbelly am 26.01.2015, 14:30 Uhr

Warum holt sie sich denn nicht so einen Standardvertrag und lässt den unterschreiben. Wieso sollte ein amt etwas zahlen, was nicht nachgewiesen wird?!

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von Tweety2014 am 26.01.2015, 14:30 Uhr

Die wollen was sehen vorallem wieviel.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kaathii am 26.01.2015, 14:32 Uhr

Ich hätte jetzt gedacht das dann die kontonachweise reichen würden.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von Isa2012 am 26.01.2015, 14:32 Uhr

Sie muss es natürlich belegen können.
Würde auch nie nur mündlich einen Mietvertrag vereinbaren.
Wenn dann etwas ist und sie kann es nicht belegen hat sie ein Problem.
Es kann aber ja mit Sicherheit noch ein Mietvertrag aufgesetzt werden.
Ich meine aber sowieso dass man sich bevor man umzieht absichern muss ob dass Amt Miete zahlt.
So war es jedenfals bei meine Freundin.
Sie müsste VORHER ständig mit Arbeitsamt klären ob die Miete ok ist.

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ja warum nur?

Antwort von wir6 am 26.01.2015, 14:35 Uhr

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kaathii am 26.01.2015, 14:35 Uhr

Inwieweit da irgendwas geklärt wurde, weiß ich nicht.

Ich kenne nur diese Fakten.

650 Euro Miete stehen ihr und dem Kind insgesamt zu.
Er will für die Wohnung 400 Euro Miete haben...allerdings ohne Mietvertrag? !

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 26.01.2015, 14:39 Uhr

Schwarz oder wie?

Weiß er denn,dass das Geld vom Amt kommt?
Wenn er nicht unterschreiben will ist das wohl die falsche Wohnung für sie.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von Isa2012 am 26.01.2015, 14:44 Uhr

Nee sie muss es auf jeden Fall belegen.
Da wäre ich auch wirklich vorsichtig mit,jem 400 Euro zu zahlen und dann ohne Beleg.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von omagina am 26.01.2015, 14:45 Uhr

ohne papier gibts vom amt wohl gar nix...ist so....wenn der vermieter das schwarz machen will soll er...aber dann nicht wundern wenn er auffliegt...und für hartz 4 ist das absolut ungeeignet

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 14:56 Uhr

Deine Freundin zieht in die Wohnung ihres Stiefvaters, aha.

Ka, soll SIE mal das Amt fragen.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 15:36 Uhr

Ich dacht ja,?Frau Personalleiterin kennt sich gut aus ;) zumal mit JC ..?

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 15:41 Uhr

Mietbetrug vielleicht.

Ohne Mietvertrag keine Anmeldung.... Geht schon, wenn deine Freundin keinen Meldeadresse braucht, sie weiß ja dann von nix, oder wie gestaltet es sich?

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von TheTruth am 26.01.2015, 15:45 Uhr

Es ist keine Schande, mal etwas nicht zu wissen, ganz zu schweigen davon bei Unwissenheit um Hilfe zu bitten, sehr wohl aber, sich darüber lustig zu machen und zu spotten, um sich selbst zu profilieren.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kaathii am 26.01.2015, 15:48 Uhr

Nein, Frau personalleiterin ist nicht allwissend. Zudem es mit meinem Beruf so ziemlich nichts zu tun hat!

Weißt du alles? Zb das Russland nicht zu Europa gehört? ?

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kaathii am 26.01.2015, 15:51 Uhr

Danke für eure antworten.....ich hätte jetzt ehrlich gesagt gedacht das es langen würde wenn ein Nachweis der Mietszahlung erbracht wird. Zb durch kontonachweise.

Scheint wohl anders zu sein, warum der Stiefvater es so machen will weiß ich nicht und will mich auch nichts angehen.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von Danyshope am 26.01.2015, 16:13 Uhr

ist eh einerlei, weil selbst der Mietvertrag alleien nicht auslangt. Der Vermieter muß so oder so einen Wisch ausfüllen, mit entsprechender Aufführung der Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten usw.

Wenn sie vorher kein OK eingeholt hat, kann es sein das das Amt gar nicht mehr zahlt.

Gibt es es nicht als Einnahme an, ist das Sache des Vermieters. Mietvertrag selbst ist keinê Pflicht, aber sie hat auch keinerlei Beweise was genau abgesprochen ist. was zB wenn er jetzt hingeht und sagt, och, sie zahlt nur 400 € Miete und übernimmt gleichzeitige alles was zB an Gartenarbeiten anfällt, Winterdienst, Treppendienst usw. Oder zu den 400 € kommen noch 200 € Nebenkosten (ohne Heizkosten), 2000 € Kaution oder wer weiß was noch. Ohne schriftliche Absprache halt schwer beweißbar, da kann er im nachhinein alles mögliche Beweisen. Wegen Kündigungsfristen ect greift dann halt die gesetzliche Regelung.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von kügelchen12 am 26.01.2015, 17:20 Uhr

Das geht gar nicht.
Sie braucht einen schriftlichen Nachweis bzw. Vertrag über alle Kosten der Wohnung, sprich Miete, Nebenkosten, Heizkosten,, Wohnungsgröße ....
(so kenne ich das).
Das Jobcenter möchte von am liebsten von allem alles schriftlich -belegbar- haben.
Also eine schriftliche Vereinbarung "Ich zahle an Herr .... 400 € für Miete", gilt dann natürlich auch nicht.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 17:21 Uhr

Das sagt ja die Richtige, ... Spott is ja eh nicht so dein Metier ;)

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von TheTruth am 26.01.2015, 18:16 Uhr

Nein, mein Metier ist die Wahrheit.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 18:29 Uhr

Ah ja, ich vergaß

Hab ich auch irgendwo gelesen...

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von TheTruth am 26.01.2015, 19:06 Uhr

Wenn Du Englisch beherrscht kannst Du es häufig lesen.

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Re: arbeitsamt frage

Antwort von luna8 am 26.01.2015, 19:23 Uhr

Komma, Punkt..... Ciao.

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