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Geschrieben von Ellert am 14.11.2016, 21:01 Uhr

update Flugänderung - Erfahrung mit FTI

So, wie bereits berichtet wurden unsere Flugzeiten ab Leipzig ja extrem zu unseren Ungunsten verschoben
fti lässt keinerlei Umbuchungen zu, das ist der Hammer oder ?
Wir würden lieber vor der Haustüre ab Berlin losfliegen
zumal das sogar billiger ist

LG dagmar

 
17 Antworten:

Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI

Antwort von +sumsebiene+ am 14.11.2016, 21:10 Uhr

Geht es um die Flüge, wenn du mit deiner Tochter nach Ägypten fliegst?

Da ich mal gespannt was auf uns noch zukommt, bei unseren Fti Flügen im Mai..

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fti will 600.- wenn wir stornieren und neu buchen

Antwort von Ellert am 14.11.2016, 21:13 Uhr

Die haben doch einen an der Waffel
verschieben um einen dreiviertel Tag und dann sowas ?

dagmar

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Re: fti will 600.- wenn wir stornieren und neu buchen

Antwort von +sumsebiene+ am 14.11.2016, 21:15 Uhr

Welche Flüge sind es denn

Vielleicht sollte ich auch mal morgen unsere Flugdaten mal kontrollieren. .mail oder so kam noch nicht

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condor

Antwort von Ellert am 14.11.2016, 21:20 Uhr

auch ab Berlin würde Condor fliegen
ich überlege ob sich der Gang zur Verbraucherberatung lohnt
Rechtsschutz verliere ich die Beitragsrückzahlung wenn ich die nun in Anspruch nehme, ob es das bringt ?

dagmar

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Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI

Antwort von Ole020304 am 14.11.2016, 21:55 Uhr

Hatten einen ähnlichen Fall dieses Jahr, haben morhen 7.50Uhr gebucht und geflogen sind wir 22Uhr. DAs einzige was man uns angeboten hat ist ein 110€ Gutschein bei der nächsten Buchung.

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Re: update Flugänderung - Erfahrung mit FTI

Antwort von +sumsebiene+ am 15.11.2016, 7:37 Uhr

ich habe gestern Abend auch dann mal "Rumgegoggelt und geguckt, was unsere Flüge im Mai so "machen"..

also.. auf der TürkischAirways Seite kann man genau die Flüge immer noch buchen..ABER egal, bei welcher Reisegesellschaft ich gucke, da kommen die nicht mehr.. nur noch Direktflüge (die es ja vor 3 Monaten gar nicht gab, - in ganz Deutschland west - als ich gebucht habe)

geändert hat sich bei usna ber noch nichts bzw ich habe noch nichts von FTI gehört.. warten wir mal ab.. ist ja noch lange hin

ob du da was machen knnst bzgl Verbraucherzentrale oder so, glaube ich nicht.. wird ja immer drunter geschrieben "unter vorbehalt.. wir sind schonmal am Abend vorher noch auf andere Flüge umgebucht worden.. von daher.

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Bei FTI auf der HP steht Folgendes

Antwort von Trini am 15.11.2016, 8:48 Uhr

Flugzeitenänderungen und Verbindlichkeit von Flugzeiten
Flugzeiten sind immer unverbindlich. Manchmal werden die Flugzeiten von den Airlines leider auch kurzfristig geändert. Falls sich Ihre Hinflugzeiten nach Erhalt der Reiseunterlagen ändern sollten, werden wir Ihr Buchungsbüro umgehend per E-Mail oder bei ganz kurzfristigen Änderungen auch per Telefon informieren. Falls der von Ihnen gebuchte Flug durch die Airline disponiert werden, so werden wir Ihnen auf jeden Fall eine Ersatzalternative über Ihr Buchungsbüro anbieten. Flugzeiten können sich jederzeit noch ändern, auch wenn Sie sich bereits im Zielgebiet befinden. Dann werden Sie bei Buchung einer Pauschalreise über die Reiseleitung von der Änderung der Rückflugzeiten informiert. Bei einer Nur-Flug Buchung sind Sie verpflichtet, sich 24 Stunden vor Rückreise bei der im Ticket angegebenen Anschrift/Telefonnummer zu melden um sich dort die aktuellen Flugzeiten rückbestätigen zu lassen.

************************

Insofern sind die wirklich zu NICHTS verpflichtet. Doof aber wahr.

Trini

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das wurde vom BGH als unzulässig erklärt

Antwort von jennysmum am 15.11.2016, 11:08 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugzeiten-veranstalter-duerfen-abflugzeiten-nicht-einfach-aendern-1.1841035

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Re: das wurde vom BGH als unzulässig erklärt

Antwort von 123imsauseschritt am 15.11.2016, 13:37 Uhr

Die AGB´s sind nichts wert und anfechtbar.

Mit Anwaltschreiben reagieren - dann knicken die Reiseveranstalter immer ein... hatte bislang jedes Mal sofort eine positive Reaktion.

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die AGBs wiedersprechen aber dem Ureil des BGH

Antwort von Ellert am 15.11.2016, 15:34 Uhr

das ist das Problem

dagmar

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Re: die AGBs wiedersprechen aber dem Ureil des BGH

Antwort von 123imsauseschritt am 15.11.2016, 16:27 Uhr

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung ... oder einen Anwalt als Freund?

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ja und nein

Antwort von Ellert am 15.11.2016, 18:45 Uhr

Rechtsschutzversicherung ja
aber muss man die wegen jedem Kleinmist in Anspruch nehmen
macht nur die Beiträge hoch oder ?

ich dachte ja mal versuch ich es im Guten
Anwälte kenne ich keine

dagmar

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@ellert

Antwort von 123imsauseschritt am 16.11.2016, 12:03 Uhr

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich Dir nur berichten, dass das im Guten mit Reiseveranstaltern kaum was wird.

Du kannst ja erstmal mit einem Anwalt drohen ... ob Du das dann wirklich machst, ist ja eine andere Sache. Vielleicht hilft es.

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Re: ja und nein

Antwort von kravallie am 16.11.2016, 20:30 Uhr

wenn du eine gescheite rv hast, dann steigen die beiträge nicht.
allerdings hast du u.u. eine selbstbeteiligung.

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beides nicht

Antwort von Ellert am 16.11.2016, 21:07 Uhr

Ich bekommen halt Rückvergütung wenn ich sie nicht in Anspruch nehme
wie bei der Krankenkasse auch
SB habe ich keine

dagmar

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Re: beides nicht

Antwort von kravallie am 18.11.2016, 17:05 Uhr

na dann....musst du tatsächlich abwägen, was dir wichtiger ist/billiger ist.....

bei mir hat damals als vueling mich stehenließ die drohung mit meinem lieblingsanwalt gereicht. ich hatte aber auch die kostendeckungszusage von meiner rv.

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jetzt hätte ich das Problem

Antwort von Ellert am 19.11.2016, 10:28 Uhr

dass die Reise ab Berlin 100.- teurerw urde
da macht umbuchenk einen Sinn
bisher auch keine Reaktion auf mein Einschreiben...

dagmar

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