Geschrieben von Gold-Locke am 23.12.2015, 19:14 Uhr |
Reiseveranstalter konkurs
Hallo zusammen,
ich hatte hier im Herbst mal nach dem Reiseveranstalter Mediewelt Reisen gefragt, weil der unsere Kreta-Reise für 2016 vergleichsweise günstig anbot. Wir haben dann dort doch nicht gebucht, weil meinem Mann der Veranstalter zu neu und unbekannt war und er Sorge wegen einer Insolvenz hatte. Wir haben dann schließlich über Schauinsland gebucht. Eben habe ich nun zufällig erfahren, dass Mediwelt Reisen Insolvenz angemeldet hat bzw. genauer gesagt eine Liquidation. (Was heißt denn das genau ?)
Ich bin nun natürlich froh, dass wir dort nicht gebucht hatten und hoffe, dass es auch keinen hier im Forum betrifft ...
Liebe Grüße, Gold-Locke
Glück gehabt...
Antwort von Ellert am 23.12.2015, 19:17 Uhr
Puh, manchmal hat man echt den richtigen Rieche.
Aber ist es nicht so dass diese Sicherungsscheine eine gewisse Sicherheit bieten, bekäme man in so einem Fall denn die Anzahlung zurück über die ?
Uns trifft es nicht, aber meine Schwägerin traf das mal mit einem veranstalter ehe diese Sicherungsscheine auf dem Markt waren, da war alles weg.. und so kurzfristig vor Urlaub dass auch viel bezahlt war und keine Alternative mehr zu finden
dagmar
Re: Reiseveranstalter konkurs
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 23.12.2015, 21:57 Uhr
Ein persönliches Weihnachtswunder ;)
Re: Reiseveranstalter konkurs
Antwort von Gold-Locke am 25.12.2015, 18:23 Uhr
Hallo nochmal,
also ich glaube, das der Sicherungsschein prinzipiell schon bis zu 20 % Anzahlung sichert. Aber vermutlich ist das trotzdem mit viel "Rennerei" und Nerfenaufwand verbunden. Mediewelt Reisen verlangte allerdings auch 35 % Anzahlung, was uns unter anderem auch von einer Buchung abgehalten hat, da ich irgendwo gelesen habe, dass über den Sicherungsschein höchstens die (zulässigen) 20 % abgedeckt sind. Einen Teil hätten wir also vermutlich nicht zurück bekommen.
Liebe Grüße, Gold-Locke
Liquidation
Antwort von ohno am 25.12.2015, 21:33 Uhr
Liquidation kommt von liquide und heißt "flüssig". Die Firma ist also nicht pleite, wird 1 Jahr nach Veröffentlichung der Liquidationsanzeige im Bundesanzeiger im Handelsregister gelöscht. Während diesen Jahres kannst Du noch Ansprüche bei der betr. Firma anmelden bzw. abwickeln, da sie nicht pleite ist, sondern abgestoßen wird. Nach dem Jahr ist Schluss, die Firma gibts dann nicht mehr, dementsprechend kann man keine Forderungen mehr geltend machen.
Bei Insolvenz ist kein Vermögen mehr vorhanden, man kann Forderungen beim Insoverwalter zur Forderungstabelle anmelden und hat Glück, wenn man irgendwann vllt mal bedient werden kann.
VG ohno
Re: Liquidation
Antwort von Gold-Locke am 25.12.2015, 23:14 Uhr
Ah, ok, danke.
Dann haben die Betroffenen ja hoffentlich Glück und bekommen ihr Geld schnell zurück. Bleibt nur noch die Frage, ob der Sicherungsschein nur 20 statt 35 % Anzahlung abdeckt ...
LG, Gold-Locke
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