Geschrieben von Alex2003 am 08.04.2017, 16:35 Uhr |
frage zur urlaubsgenehmigung!
hallo,
ich bekomme echt langsam die kriese!
bei meinem mann ist jedes jahr das gleiche thema, er bekommt seinen urlaubszettel nicht genehmigt, erst immer relativ spät!
ich möchte auch einmal günstig urlaub buchen und mich drauf freuen können--aber anscheinend, geht das in der firma nicht!
es könnte ja noch jemand kündigen, krank werden, neues projekt anlaufen,.........
es wird einfach dann nicht mit den angestellten gesprochen, damit man noch schieben kann, da sehr viele zur gleichen zeit sich eingetragen haben ( wird wie schon geschrieben, nur sehr kurzfristig gemacht und dann wird auch gefragt, wer kann noch 1- 2 wochen nach vorne, oder nach hinten in den schulferien )
gibt es da irgendwo eine regelung, bis wann das eigentlich erledigt sein sollte?
danke
meine Tochter hat das ähnlich
Antwort von Ellert am 08.04.2017, 17:11 Uhr
huhu
bei uns ist es geregelt dass der Urlaub genehmigt werden wird wenn ein vertreter darauf unterschrieben hat. Das kann auch ein Jahr vorher sein
Bei Kind mittel ist es so dass es einen Urlaubsplan gibt und dann alles zwar sicher ist
ABER
verbindlich zum Buchen nicht. D.h. wenn Du einen unterschriebenen Antrag hast und musst stornieren muss der AG haften für die Kosten
ein Urlaubsplan ist aber nicht so dass man sich darauf verlassen kann.
Unterschrieben bei Töchterlein wird 4 Wochen vorher
ein Unding, sie bucht IMMER mit dem Risiko
Wäre daher schon interessant zu wissen wie das juristisch aussieht
dagmar
Re: meine Tochter hat das ähnlich
Antwort von jennysmum am 08.04.2017, 20:59 Uhr
Wir müssen bis Mitte Januar mindestens 2/3 unseres Urlaubs beantragt haben. Spätestens Ende Januar haben wir dann die Genehmigung bzw. Ablehnung (dann mit Vorschlag, wann es möglich ist). Seit diesem Jahr müssen wir den Urlaub elektronisch beantragen, da sieht man sofort, ob es zu dem Zeitpunkt möglich ist.
Re: frage zur urlaubsgenehmigung!
Antwort von sara31 am 08.04.2017, 22:43 Uhr
Wir müssen schon im Okt für nächstes Jahr planen. Da wird auch geschaut wer wann Urlaub haben will. Im Dezember geht's durch den Betriebsrat. Später Verschiebungen gehen nur, wenn genügend Kollegen da sind.
Re: frage zur urlaubsgenehmigung!
Antwort von Silvia3 am 09.04.2017, 12:56 Uhr
Falls vorhanden an Betriebsrat wenden oder offene Konfrontation:
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsrecht-bis-wann-muss-urlaub-genehmigt-werden/13749314.html
Re: frage zur urlaubsgenehmigung!
Antwort von jennysmum am 09.04.2017, 14:52 Uhr
Naja, da wird geraten notfalls gerichtlich vorzugehen. Ob das dem Betriebsfrieden gut tut?
Re: frage zur urlaubsgenehmigung!
Antwort von Silvia3 am 09.04.2017, 17:40 Uhr
Deswegen schrieb ich "auf Konfrontation gehen". Sie hat nach der Rechtslage gefragt.
Silvia
Aber klar geregelt scheint es nicht zu sein oder ?
Antwort von Ellert am 09.04.2017, 20:34 Uhr
Ich finde keine Frist ab wann der Antrag schriftlich genehmigt werden muss
nur dass man es nicht ohne Not rauszögert - das aber ist doch relativ...
dagmar