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Geschrieben von elisabeth.die.erste am 21.03.2017, 8:27 Uhr

ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Gerade kam ein fetter Bußgeldbescheid aus Mallorca vom Oktober.

Zu beschriebenen Zeitpunkt hatten wir den Mietwagen aber gar nicht mehr in Benutzung und den Schlüssel (blöderweise) schon an der Lobby abgegeben... Leider ohne Bestätigung der Uhrzeit.
Das Auto war aber noch bis 20 Uhr auf uns gebucht. Bild"beweis" ist ein Foto vom hinteren Nummernschild - also keine Person(en).
Boah, da denkt man an nicht Böses, und dann das...
Wie kann man nur so blöd sein!!! Diesmal hatten wir nicht ab Flughafen gebucht, sondern lokal... LEHRGELD!

 
12 Antworten:

Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von Gold-Locke am 21.03.2017, 14:24 Uhr

Das ist ja echt blöd gelaufen. Wir haben auch schon des Öfteren den Mietwagen-Schlüssel an der Rezeption abgegeben.
Aber könnt ihr nicht Einspruch erheben ? Ich kenne ja die spanische Rechtssprechung nicht, aber bei uns gibt es ja zur Identifikation extra ein Foto vom Fahrer mitgeliefert. Ich würde erstmal nicht zahlen und die Sache erklären.
Um welchen Betrag geht es denn ?

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von Sille74 am 21.03.2017, 15:49 Uhr

Meinem Mann ist vor ca. 10 Jahren schon etwas Ähnliches, fast noch krasseres passiert: er war Anfang November eine Woche auf Mallorca (auf einer Fortbildung) und hatte da einen Mietwagen. Ungefähr im Februar des folgenden Jahres trudelte ein Bußgeldbescheid (natürlich auf Spanisch) wegen einer wirklich erheblichen Geschwindigkeitsübertretung bei uns ein. Das konnte ich mir bei meinem Mann gar nicht vorstellen. Bei genauerem Durchlesen stellte sich dann heraus, dass die Übertretung am 2. Weihnachtsfeiertag auf dem Festland erfolgt ist ... Ich habe dann dem Auto-Vermittler (bekannte Vermittlungs-Firma, Wagen ab/bis Flughafen ...; hat also mit lokal nicht unbedingt zu tun ...) geschrieben, er solle das gefälligst regeln. Kurze Zeit später bekamen wir Rückmeldung, dass die Angelegenheit mit den Behörden geklärt sei, angeblich. Keine Ahnung, ob das wirklicn geklärt wurde ... Jedenfalls haben wir auch nichts mehr aus Spanien gehört. Vollstrecken hätten die damals (wie es heute ist, weiß ich gar nicht ...) hier in D eh nicht können. Inzwischen ist die Sache (hoffentlich) verjährt ...

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Habt Ihr ggf da schon ausgecheckt, wart am Flugplatz ?

Antwort von Ellert am 21.03.2017, 16:20 Uhr

huhu

so dass mand as nachweisen könnte ?
Einen Widerspruch versuchen sollte man immer können
ob der allerdings im Ausland Sinn macht ?
Ich glaube schon dass man auch in der EU vollstrecken kann

dagmar

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Re: Habt Ihr ggf da schon ausgecheckt, wart am Flugplatz ?

Antwort von Sille74 am 21.03.2017, 16:49 Uhr

Weiß jetzt nicht, ob Du mich/unseren Fall meinst oder den der AP ...

Mein Mann hatte den Wagen natürlich schon längst am Flughafen Palma ordnungsgemäß wieder abgegeben. Er hatte ihn eine Woche Anfang November gefahren auf Mallorca. Die Geschwindigkeitsübertretung ist an Weihnachten auf dem Festland passiert. Ich denke, mein Mann war der letzte ausfindig zu machende Fahrer. Ein Einspruch wäre möglich gewesen, hätte aber natürlich auf Spanisch und passend zum spanischen Recht und zu spanischen Gepflogenheiten erfolgen müssen. Da hätten wir einen entsprechemden Anwalt gebraucht und das war uns zu aufwendig und hätte sich nicht gelohnt. Wie gesagt, damals konnte hier in D ein spanischer Bescheid noch nicht vollstreckt werden ... (inzwischen gibt es ein eu-weites Vollstrevkungsübereinkommen wie ich inzwischen nachgelesen habe; da vollstrecken die heimischen Behörden eu-ausländische Bescheide ab 70 EUR) und da wir nicht vorhatten, bald wieder nach Spanien zu fahren ... Sonst hätte man evtl. anders entscheiden müssen ... Denn dann hätte beim nächsten Aufenthalt in Spanien mit etwas Pech (also, wenn mein Mann in eine Kontrolle geraten wäre o.ä.) vollstreckt werden können und dann zzgl. Versäumniszuschläge ...

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von Sille74 am 21.03.2017, 17:01 Uhr

Wie teuer ist es denn? Würde sich denn ein Einspruch lohnen, ggf. mit Hilfe eines im spanischen Recht veesierten Anwalts? Oder könnt ihr selbst gut Spanisch und einen Einspruch zumindest verständlich formulieren? Habt Ihr Nachweise, dass der Wagen nicht ,ehrlich von Euch gefahren worden sein kann (z.B. nachweislich Rückflug nach Deutschland schon vor Verstoß)?

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.03.2017, 17:25 Uhr

Das ist doch eine bekannt Abzocke.
Im Internet findest du sicher einen Hinweis wie du vorgehen musst.

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von elisabeth.die.erste am 21.03.2017, 19:17 Uhr

In Spanien gilt das "Halter-recht" und nicht der "Fahrzeugführer", somit ist IMMER der Halter Schuld (und deshalb wird nur von hinten geblitzt) - und das waren wir bis 20 Uhr. Unser Anwalt hat gesagt, wir können froh sein, dass nichts schlimmeres passiert ist mit Verletzten und Fahrerflucht, etc.

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von elisabeth.die.erste am 21.03.2017, 19:17 Uhr

Vollstrecken geht seit Oktober 2016

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von elisabeth.die.erste am 21.03.2017, 19:19 Uhr

Leider hätten wir den Schlüssel bis 20 Uhr behalten können, weil wir erst danach geflogen sind. Wir dachten aber, eh er beim Packen wegkommt, geben wir ihn lieber schon ab...

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na so ein Mist

Antwort von Ellert am 21.03.2017, 21:34 Uhr

dem Hotel würde ich erstmal was husten
denn wenn die Mietwagenfirma bis da den Wagen nicht hatte muss da ja einer vom Hotel am Schlüssel gewesen sein
oder das Hotel kann die Schlüsselübergabe an die Firma nachweisen

dagmar

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Re: ACHTUNG Mietwagen Mallorca!

Antwort von Sille74 am 22.03.2017, 13:04 Uhr

Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass das BfJ die Vollstreckung eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland ablehnen muss, wenn man gegen diesen nicht einwenden kann, dass man die Tat nicht selbst begangen hat. Das wäre ja bei reiner Halterhaftung der Fall ... Hilft aber auch nur dann sicher, wenn Ihr erst nach Verjährung wieder nach Spanien fahren wollt ...

Kam denn der Bescheid auf Deutsch oder Spanisch? Wenn er nur auf Spanisch kam, kann das auch ein Volllszreckungshondernis sein. Aber ich hab' mal gelesen, dass Mallorca alle Bescheide nach D inzwischen auf Deutsch verschickt ...

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Was habt Ihr denn jetzt gemacht bzw. habt Ihr vor zu tun?

Antwort von Sille74 am 27.03.2017, 16:27 Uhr

Bin neugierig... ;-))

Habt Ihr/werdet Ihr Einspruch einlegen, gg. die Vollstreckung vorgehen oder wollt Ihr doch lieber zahlen?

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