Frage: Zwischenzeugnis zur Elternzeit

Hallo Frau Bader, im März hatten wir Jahresgespräche, wo mir auch schriftlich nur sehr gutes Feedback gegeben wurde. Im April habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und um ein Zwischenzeugnis gebeten. Dieses habe ich auch erhalten, welches jedoch im Vergleich zum Feedback aus dem Jahresgespräch schlechter ausgefallen ist. Habe ich einen Anspruch drauf, dass mir im Zeugnis die selbe sehr gute Bewertung bescheinigt wird wie im Mitarbeitergespräch, welches ja nur 1 Monat vorher durchgeführt wurde? Best Dank schon einmal!

von silvic am 10.06.2015, 09:09



Antwort auf: Zwischenzeugnis zur Elternzeit

Hallo, wenn es keine Veränderungen gab, ja. Schreiben Sie den Ag an u fordern ihn freundlich auf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2015



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