Frage: Zwischenzeugnis zur Elternzeit II

Hallo Frau Bader, ich hatte dem AG die Kopie des Feedbacks aus dem Mitarbeitergespräch gegeben, als ich ihn das erste mal bat, das Zeugnis aufzubessern. Frist hatte ich ihm keine gesetzt, er hat ja auch in paar Tagen das Zeugnis aufgebessert, aber eben nur in 2 Punkten, mit der Begründung, das Zeugnis kann vom damaligen Feedback abweichen, da dort die "sehr gut" Passagen nichts mit der Zeugnissprache zu tun haben?? Aber, das ist doch nicht richtig oder? Wenn er mir sehr gute Kenntnisse etc. schriftl. bestätigt, dann sollte auch sehr gut im Zeugnis stehen, oder? Darauf kann ich ja wohl pochen, obwohl der AG meint, dem Zeugnis und dem Mitarbeitergespräch liegen unterschiedliche Bewertungs/Ausdrucksarten. Meiner Meinung nach muss dass identisch sein, ein sehr gut ist für mich ein sehr gut. Oder sehe ich das falsch? Danke!

von silvic am 26.06.2015, 10:52



Antwort auf: Zwischenzeugnis zur Elternzeit II

Hallo, sehe ich auch so. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2015



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