Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

Hallo, Ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Kindes,auf 450€ Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Nun würde ich gerne kündigen weil ich mich dort nicht mehr wohl fühle. Kann ich dieses einfach mit der vereinbarten Kündigungsfrist (bei mir 4wochen) tun ? Da ich ja noch in Elternzeit bin. Oder muss ich etwas beachten ?

von Cj280313 am 19.11.2015, 20:33



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

Hallo, ja das können Sie tun. Sie müssen nur überlegen, ob Sie den kompletten Vertrag kündigen wollen oder nur die Teilzeit, um wieder in Elternzeit zu gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2015



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

Ich würde es gerne komplett kündigen ,ich müsste also einfach eine normale Kündigung schreiben ? Und müsste nur die im Vertrag 4 Wochen Frist einhalten ? Darf mein Chef da was gegen haben weil wir nur 3 Angestellte sind ?

von Cj280313 am 20.11.2015, 16:58



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