Hallo. Ich beginne im September, nach beinahe einem Jahr Elternzeit einen neuen Job, begrenzt auf 30 Stunden. Welche Vorteile hätte es die weitere Elternzeit mitzunehmen wenn der neue Arbeitgeber dies zulässt? Außer Kündigungsschutz. Ich würde eigentlich gerne das dritte Jahr Elternzeit aufheben für das erste Schuljahr meines Kindes. Das ist dann nur möglich wenn ich das zweite Jahr jetzt mache, richtig? Wenn ich die Elternzeit weitermachen kann und 30 Stunden arbeite und kein Elterngeld beziehe ab Jobanfang, kann ich dann verdienen so viel ich will? Nicht das ich das im ersten Jahr gezahlte Elterngeld zurückzahlen muss? Gibt es Fristen wie lange mein Arbeitgeber Zeit hat mich als in Elternzeit zu melden? Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen
von psychologica am 18.08.2015, 10:20