Frage: Zuverdienst ElterngeldPlus

Liebes Forum, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Folgender Sachverhalt: - ich werde zeitnah in Elternzeit gehen und habe entschieden, ElterngeldPlus zu beantragen - die Berechnung meines Elterngelds bezieht sich ausschließlich auf mein Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit Nun möchte ich in meiner Elternzeit die 50%-Differenz zum Basiselterngeld durch selbstständige Arbeit hinzuverdienen. Die Erlaubnis meines AGs liegt dafür auch vor. Geht das so einfach, wie ich es mir vorstelle, oder muss ich neben dem Zuflussprinzip noch weitere Details beachten und über mir unbekannte Hürden springen? Danke und beste Grüße Julia

von JuliaF am 29.05.2017, 21:41



Antwort auf: Zuverdienst ElterngeldPlus

Hallo, nein. Der Gewinn wird halt angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2017



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