Guten Tag Frau Bader,
die Situation ist folgende:
Meine Tochter ist mitlerweile vier Jahre. Kontakt zu dem Vater besteht nicht (gab es auf seinem Wunsch hin noch nie). Sie trägt den Namen des leiblichen Vaters, da wir zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, aber schon getrennt waren. Mein Ex Mann hat das Sorgerecht kurz nach der Geburt auf eigenen Wunsch hin abgeben.
Ich bin neu verheiratet und habe den Namen meines neuen Mannes angenommen. Er ist bei uns seit meine Tochter 1,5 Jahre ist und hat ein väterliches Verhältnis zu "unserer" Tochter.
Einer Namensänderung stimmt mein Exmann ohne Angabe von Gründen nicht zu.
Mittlerweile sagt die Kleine immer wieder, dass sie auch heißen möchte wie wir. Jetzt kam die Idee von einem Doppelnamen.
Muss mein Exmann diesem auch zustimmen? Dann behält sie ja seinen Namen, hätte also eine Verbindung zu beiden Seiten der Familie. Wobei wie gesagt zu ihm oder seiner Familie auf seinen Wunsch hin kein Kontakt besteht.
Vielen Dank für Ihre Antwor!
Viele Grüße
Annika
Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 16:55
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Hallo,
geht alles nur, wenn der Kindsvater zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2017
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Doppelnamen dürfen von Kindern nicht getragen werden.
von
sterntaler82
am 28.04.2017, 17:41
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Da würde ich an Eurer Stelle lieber über die Stiefkindadoption nachdenken.
Mehr per PN wenn Du magst. Wir haben das gemacht.
von
Sternenschnuppe
am 28.04.2017, 17:50
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Hallo,
es gibt durchaus eine Doppelnamen-Lösung. Man lese und verstehe:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Gruss
D
von
desireekk
am 28.04.2017, 18:44
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Hallo,
grundsätzlich halte ich die Doppelnamenlösung einen guten Kompromiss.
Ich würde:
- den KV schriftlich mit Einschreiben und Fristsetzung (4 Wochen) dazu auffordern schriftlich die Zustimmung zur Ein Benennung zu geben. Wenn er ablehnen möchte, dann soll er das im selben Zeitraum begründen.
- Nach Fristablauf gehst Du zum Familiengericht und bittest um Ersetzung der Unterschrift des KV mit Begründung warum es dem Kindeswohl dient dass das Kind einbenannt wird. Idealerwiese mit Stellungnahmen von Therapeuten, Erziehern o. ä.
Gruss
D
von
desireekk
am 28.04.2017, 18:48
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich habe dem KV eine Mail geschrieben, die er aber ignoriert hat. Darf ich ihm fristen setzten? Würde es gerne "freundlich" klären.... aber leider komme ich nicht weiter.
Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 19:36
Antwort auf:
Zustimmung vom Kindsvater bei Doppelnamen erforderlich
Hallo,
ohne Zustimmung wirst du da wenig Erfolg haben. Ich bin bis vor Gericht gegangen.
Der KV stand da, sagte nein es ist sein Kind und wir konnten wieder nach Hause gehen.
Ich wurde gefragt ob es einen triftigen Grund für die Änderung gäbe und den hatte ich nicht (Ignoranz seitens des Vaters war wohl nicht Grund genug für den Richter!)
Haben dann allerdings einen Weg gefunden ihn "friedlich und außergerichtlich" zu überzeugen
Näheres gerne per pn.
von
Liane_71
am 01.05.2017, 17:10