Zuschuss zum Mutterschutzgeld - Spitzfindigkeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuschuss zum Mutterschutzgeld - Spitzfindigkeiten

Hallo! Vielleicht können Sie mir helfen: Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld berechnet sich ja aus den letzten 3 Netto-Gehältern vor der Schwangerschaft. 1) Was ist hier genau gemeint: Bekanntwerden der Schwangerschaft (1. Arzttermin? Oder Ausstellungsdatum Mutterpass?) oder doch erst die Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber (dann könnte ich es also hinauszögern?)? 2) Mein Gehalt besteht aus Grundgehalt und Schichtzulagen. Letztere werden mit 2-3 Monaten Verzug gezahlt, manchmal hat man also die Zuschläge von 2 Monaten und manchmal gar keine drauf. Kommt es dann tatsächlich darauf an, was einfach zufällig in den besagten 3 Monaten auf der Abrechnung steht? Ich bin wirklich sehr gespannt auf Ihre Antworten! Vielen Dank im Voraus!

von MaiBaby am 30.09.2014, 13:21



Antwort auf: Zuschuss zum Mutterschutzgeld - Spitzfindigkeiten

Hallo, Maßgebend für die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist das durchschnittliche Nettoentgelt pro Kalendertag der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist. Es zählt der durchschnittliche Verdienst. reden Sie mit dem AG!!! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2014



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