Guten Morgen Frau Bader! Meine 3-jährige Elternzeit endet Anfang Januar 2015. Nun habe ich (35) erfahren, dass ich wieder (geplant) schwanger bin. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber, kann ich aber nur auf meine Vollzeitstelle mit wöchentlicher Samstagsarbeit einsteigen und kann daher nicht wie gewollt auf Teilzeit gehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist zum Ende der Elternzeit, trotz Kündigungsschutz selbst zu kündigen, oder ob ich mir für die 3-4 Monate bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen könnte bzw. soll. Und wenn es doch besser ist, bei meinem alten Arbeitgeber zu kündigen, sollte ich mich dann arbeitslos melden, oder nicht? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Rat geben könnten. Schönen Tag und freundliche Grüsse Carmen
von Vamplady.79 am 22.08.2014, 09:15