Schönen guten Morgen, Ich bin Angestellte Rettungsassistentin im öffentlichen Dienst bei der Stadt. Im August habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Da mein eigentlicher Arbeitsplatz auf dem Rettungswagen gegen das Mutterschutzgesetz verstößt, wurde ich betriebsintern ins Büro versetzt. Durch das MuschG darf ich ja keine Nacht-Wechsel-und Feiertagsschichten mehr absolvieren. Ist es nun richtig, dass mein Arbeitgeber mir bloß das Grundgehalt zählt? Sollte es nicht der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft sein inkl Durchschnitt der Zulagen? Und das auch, obwohl ich kein volles Beschäftigungsverbot habe? ich wäre extrem dankbar für eine Antwort. Lieben Dank Kirsten K.
von kittycat1985 am 22.10.2014, 08:20