zu langes Warten auf Bestätigung von AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: zu langes Warten auf Bestätigung von AG

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger mit dem 3. Kind und habe seit der Geburt des 1. Kindes nicht mehr gearbeitet, weil ich jedes mal in der Elternzeit schwanger geworden bin. Meine aktuelle Elternzeit von Kind 2 habe ich im Mai schriftlich bei meinem AG gekündigt und zwar einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist (28.08.2014), damit ich von meinem AG das Mutterschaftsgeld bekomme. Mein Anschreiben ist auch in der Personalabteilung angekommen, ich habe eine mündliche Zusage, dass das Schreiben eingegangen ist und meine Kündigung der Elternzeit zu Kenntnis genommen wurde. Die Personalabteilung wartet nun darauf, dass meine alte Abteilung irgendwelche Formulare unterschreibt, bevor ich eine schriftliche Bestätigung bekomme. Jetzt ist aber mein Chef seit letzten Monat nicht mehr in der Abteilung tätig wie ich erfahren habe, den neuen Chef kenne ich nicht. Ich habe daraufhin die Personalabteilung gebeten, mir wenigstens eine Eingangsbestätigung auf mein Anschreiben hin zu schicken. Bis jetzt ist leider noch nichts passiert. Wegen der anstehenden Urlaubszeit und der langsamen Bearbeitung mache mir Sorgen, dass ich durch das lange Warten auf Antwort die Frist für die neue Elternzeit verpasse, die muss ich ja 7 Wochen vor ET (10.10.14) beantragen. Was kann ich jetzt machen, damit mein Arbeitgeber nachher nicht behauptet, er hätte nie Post von mir erhalten? Danke im Voraus! JoNi09

von JoNi09 am 25.07.2014, 14:22



Antwort auf: zu langes Warten auf Bestätigung von AG

Hallo, am besten per Boten (=Ehemann) direkt überbringen lassen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2014



Antwort auf: zu langes Warten auf Bestätigung von AG

Hallo, Du hast was falsch verstanden. Du musst Deine neue Elternzeit nicht 7 Wochen vor ET ankündigen, sondern 7 Wochen vor Elternzeitbeginn. Das ist normalerweise eine Woche nach der Geburt des Kindes. Ist Dein Kind eine Frühgeburt, oder erhältst Du aus sonstigen Gründen länger Mutterschutz, verschiebt sich die Frist nach hinten (7 Wochen vor Mutterschutzende). Du könntest evtl. das Schreiben persönlich vorbeibringen und die Entgegennahme gleich unterzeichnen lassen. Gut wäre es auch, wenn Du einen Zeugen hättest. Oder Du schickst den Brief per Einschreiben an Deinen Arbeitgeber. Was ich nicht verstehe ist, dass Du das Antwortschreiben deines Chefs brauchst, um die neue Elternzeit zu beantragen. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Sorgen würde ich mir mehr darum machen, dass mein Chef versucht, das Mutterschaftsgeld nicht zu zahlen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 26.07.2014, 21:54